Wisst ihr dies auch

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05.02.2009 14:42
avatar  castro
#101 RE: Wisst ihr dies auch
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Rey/Reina del Foro

baby, viele Geschäfte kannste ja noch nicht gemacht haben in Europa!
Egal wo ich weltweit gearbeitet habe, keiner wollte meinen Pass als Sicherheit für die noch ausstehende Arbeit!
Wobei Zuhälter, die den Mädels aus dem Osten Kellnerinnenjobs versprechen um sie danach als Zwangsprostituierte einzusetzen, gerne diese Methoden anwenden! Müssen ja schliesslich ein funktionierendes Druckmittel besitzen!

Wobei ich jetzt selbstverständlich nicht Elisabeth als Zuhälterin bezeichnen will, trotzdem sie sich das beste Druckmittel bei Ankunft aneignet!

castro
patria o muerte


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05.02.2009 14:58
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#102 RE: Wisst ihr dies auch
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user ( gelöscht )

Ausländer dürfen nach § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. In begründeten Einzelfällen kann das Bundesministerium des Innern (oder eine von ihm bestimmte Stelle) eine Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise und für maximal sechs Monate zulassen. Auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen Ausländer setzt nach § 5 Abs. 1 AufenthG regelmäßig voraus, dass die Passpflicht erfüllt wird. Für die Anerkennung ist das Bundesministerium des Innern zuständig; § 71 Abs. 6 AufenthG. Für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten gilt eine Ausweispflicht nach § 8 Freizügigkeitsgesetz/EU. laut wiki....

das gilt für D


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05.02.2009 15:51
avatar  oveja ( gelöscht )
#103 RE: Wisst ihr dies auch
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oveja ( gelöscht )

Zitat von Penguin
Ausländer dürfen nach § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. In begründeten Einzelfällen kann das Bundesministerium des Innern (oder eine von ihm bestimmte Stelle) eine Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise und für maximal sechs Monate zulassen. Auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen Ausländer setzt nach § 5 Abs. 1 AufenthG regelmäßig voraus, dass die Passpflicht erfüllt wird. Für die Anerkennung ist das Bundesministerium des Innern zuständig; § 71 Abs. 6 AufenthG. Für Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten gilt eine Ausweispflicht nach § 8 Freizügigkeitsgesetz/EU. laut wiki....

das gilt für D




super, auch in der schweiz, oder sonst einem eu land, gilt als ausweis keine kopie, denn eben die werden getürkt mit falschen daten. Wir werden im strassenverkehr oft konntrolliert weil wir in einem zollgrenzbezirk wohnen. Auch wenn wir nach ungarn reisen, das würde ich dali niemals zumuten mit einer kopie von irgend einem manager. Das bringt's dann bei einer überprüfung mit, dass man sogar aufs revier muss, wegen der abklärung.
Für mich ist dies menschenunwürdig. Ich möchte mal sehen, was diese leute sagen würden, wenn ihnen nach dem cubanischen einreise zoll die papiere von ihrem land entzogen würden. Aber ja, ich habe vergessen, das ist doch was ganz anderes.


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05.02.2009 16:11 (zuletzt bearbeitet: 05.02.2009 16:12)
#104 RE: Wisst ihr dies auch
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Rey/Reina del Foro
Zitat von baby
Ob es menschenwürdig ist darüber lässt sich dikutieren, aber es ist "part of the deal" und niemand wird gezwungen mitzumachen ...
Kubaner die sich auf so eine Tournee einlassen und mitmachen wissen sehr genau was diesbezüglich hier auf sie zukommt.


Genau das ist der springende Punkt. Sie wurden vorher informiert wie es läuft und haben sich damit einverstanden erklärt. Niemand wurde gezwungen mitzumachen, alles freie Entscheidung. Basta. Die einzigen die sich darüber aufregen sind unbeteiligte Gutmenschen.

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05.02.2009 16:18
#105 RE: Wisst ihr dies auch
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Rey/Reina del Foro

baby und ELA, der entscheidende Punkt ist, dass sich der Kubaner und der Europäer nicht als Geschäftspartner auf gleicher Augenhöhe begegnen - übrigens genausowenig wie in Paarbeziehungen. Deshalb sind die erwähnten "Vereinbarungen" nicht mit denen zwischen europäischen Geschäftspartnern zu vergleichen. Die Tatsache, dass dem Kubaner in seiner Heimat zentrale Grundrechte verwehrt sind, lässt sich nicht mal so nebenbei aus der Bewertung ausblenden. Haben die persönlichen Grundrechte nicht einen höheren Wert als die (aller Ehren werten) geschäftlichen Interessen des europäischen Veranstalters? Oder heißt "sich an die Regeln halten", dass der Kubaner klaglos hinzunehmen hat, dass er weiterhin der Willkür einer totalitären Diktatur ausgeliefert bleibt?

Ob es für den Kubaner tatsächlich "andere Wege als diesen" gibt, steht uns Privilegierten nicht an zu beurteilen. Eine enge Freundin eines guten Freundes von mir aus Havanna ist vor anderthalb Jahren mitsamt einer Gruppe weiterer Kubaner irgendwo in den Wellen nördlich von Hispaniola verschollen - eine Dienstreise nach Europa hätte sie der Flucht übers Wasser sicher vorgezogen.

Der Schritt, den Reisepass eines potenziell zur Flucht motivierten Kubaners einzubehalten, geht nach meinem persönlichen Rechtsempfinden über das vertretbare Maß an Selbstschutz hinaus. Wie die objektive Rechtslage (in der Schweiz) aussieht, kann ich nicht beurteilen. In einer etwas idealeren Welt würde die staatliche Agentur, die die Künstler entsendet, das finanzielle Risiko der Fluchtgefahr tragen, und nicht der Europäer, der für die Zustände in Kuba nicht verantwortlich ist. So lange dies nicht der Fall ist, darf der Europäer aber seine Machtposition nicht missbrauchen.

Falls das nicht zu weit vom Thema (Eierlikör?) wegführt: Was macht es überhaupt praktisch für einen Unterschied, ob ein flüchtiger Kubaner sich (außerhalb des vom Visum definierten zeitlichen und räumlichen Rahmens) mit oder ohne Reisepass bewegt? Illegal ist sein Aufenthalt so oder so. Früher oder später würde er wohl irgendeine Form von Ersatzdokument erhalten müssen. Und Abschiebung ist mit oder ohne Originalpass unmöglich, sofern die kubanische Botschaft nicht ausnahmsweise mitspielt.


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05.02.2009 16:30 (zuletzt bearbeitet: 05.02.2009 16:31)
#106 RE: Wisst ihr dies auch
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Rey/Reina del Foro
Zitat von HayCojones
baby und ELA, der entscheidende Punkt ist, dass sich der Kubaner und der Europäer nicht als Geschäftspartner auf gleicher Augenhöhe begegnen -
Das begegnen sich genauso selten auch innerdeutsche. Es gibt immer jemanden der in einer stärkeren Position ist und die schwächere des anderen ausnutzt. Oft kommen genau deshalb Geschäfte überhaupt erst zustande. Darum kann ich über diese Argumentationsschiene nur

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05.02.2009 16:39
avatar  castro
#107 RE: Wisst ihr dies auch
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Rey/Reina del Foro

Die Musiker die ins Ausland dürfen, werden von staatlicher Seite geprüft. Wer keine Noten kann, nicht sein Musikinstrument beherrscht..... etc., bekommt schon gar keine Genehmigung zu reisen. Das Privileg ins Ausland zu dürfen setzen die wenigsten durch Flucht aufs Spiel, lieben sie doch ihre Isla, auch wenn sie mit dem System nicht konform sind.
Elisabeth ist nichts anderes als ein Geschäftspartner des cuban. Systems, wobei Beide davon profitieren! Das Risiko rote Zahlen zu erwirtschaften liegt in jedem Business. Dieses Risiko durch Passentzug zu minimieren ist geschmacklos!

castro
patria o muerte


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05.02.2009 16:51
avatar  castro
#108 RE: Wisst ihr dies auch
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el loco alemán
Es gibt immer jemanden der in einer stärkeren Position ist und die schwächere des anderen ausnutzt. Oft kommen genau deshalb Geschäfte überhaupt erst zustande. Darum kann ich über diese Argumentationsschiene nur

Ich mache Grundsätzlich keine Geschäfte, wo ich meine ich werde übern Tisch gezogen! Meine Kunden sind Partner, denen Moral, Ethik, Zuverlässigkeit und auch Sympahie genauso wichtig sind wie die Luft zum atmen!

castro
patria o muerte


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