Frage

27.01.2009 13:10
#1 Frage
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Hab da mal eine Frage, mein Mann (Kubaner) ist hier mit der PRE! Er hat jetzt noch bis Juni die Aufenthaltserlaubnit mit Arbeitserlaubnis und dann müssen wir sie wieder um 2 Jahre verlängern! Haben auch ein Kind zusammen! Ich wollte mal nachfragen wie es jetzt ist, wenn er sich selbst-ständig machen will und ein Gewerbe anmelden will, geht das so einfach? Müßte doch gehen, weil Arbeitserlaubnis hat er ja! Wäre super, wenn sich jemand auskennt und mir was dazu schreiben kann!


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27.01.2009 13:19
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#2 RE: Frage
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( Gast )

Normalerweise, hat er einen Aufenthaltserlaubnis nach §30 und der ist in der Regel normalerweise 3 Jahren gültig.
Danach, falls er auch die Deutsche Sprache beherrscht, sollte er eine Niederlassungserlaubnis bekommen und die ist Unbefristet in der Regel.
Er kann ein Gewerbe ohne Probleme anmelden.


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27.01.2009 13:20
#3 RE: Frage
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Also, dass heißt, er kann jetzt ein Gewerbe anmelden oder?


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27.01.2009 13:21
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#4 RE: Frage
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( Gast )

Zitat von Maquitalatina
Also, dass heißt, er kann jetzt ein Gewerbe anmelden oder?


Ja, nach meiner Erfahrung kann er ein Gewerbe ohne Problemen anmelden.


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27.01.2009 13:24
#5 RE: Frage
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Vielen Dank, für deine schnelle Antwort


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27.01.2009 13:26 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2009 13:32)
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#6 RE: Frage
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( Gast )
Aufenthaltsgesetz - AufenthG § 29
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,

1. soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder
.....


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27.01.2009 14:08
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#7 RE: Frage
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user ( gelöscht )

sobald er eine Arbeitserlaubnis hat, darf er sich auch selbständig machen, hatte uns die ABH direkt bei der Erteilung des AE mitgeteilt.


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27.01.2009 18:55
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#8 RE: Frage
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Penguin
sobald er eine Arbeitserlaubnis hat, darf er sich auch selbständig machen, hatte uns die ABH direkt bei der Erteilung des AE mitgeteilt.

---------------
Wie war das mit diesen juristischen Personen....??? nee, glaube so einfach ist das nicht.... Generell wohl erst mal eine Frage der Rechtsform des Unternehmens...


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28.01.2009 09:13
avatar  el cisne ( gelöscht )
#9 RE: Frage
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el cisne ( gelöscht )

Zitat von Doctora
Zitat von Penguin
sobald er eine Arbeitserlaubnis hat, darf er sich auch selbständig machen, hatte uns die ABH direkt bei der Erteilung des AE mitgeteilt.

---------------
Wie war das mit diesen juristischen Personen....??? nee, glaube so einfach ist das nicht.... Generell wohl erst mal eine Frage der Rechtsform des Unternehmens...

selbständig in form eines einzelunternehmers...... auf jeden fall


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28.01.2009 10:38
avatar  user ( gelöscht )
#10 RE: Frage
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user ( gelöscht )

hier ist ein Informationsblatt der IHK diesbezüglich.


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28.01.2009 10:46 (zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 10:46)
avatar  user_k ( gelöscht )
#11 RE: Frage
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user_k ( gelöscht )
Zitat von Maquitalatina
Hab da mal eine Frage, mein Mann (Kubaner) ist hier mit der PRE! Er hat jetzt noch bis Juni die Aufenthaltserlaubnit mit Arbeitserlaubnis und dann müssen wir sie wieder um 2 Jahre verlängern! Haben auch ein Kind zusammen! Ich wollte mal nachfragen wie es jetzt ist, wenn er sich selbst-ständig machen will und ein Gewerbe anmelden will, geht das so einfach? Müßte doch gehen, weil Arbeitserlaubnis hat er ja! Wäre super, wenn sich jemand auskennt und mir was dazu schreiben kann!


Nach 2 Jahren kann er die deutsche Staatbürgerschaft beantragen..

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28.01.2009 14:27
avatar  Moskito
#12 RE: Frage
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:

mein Mann (Kubaner) ist hier mit der PRE! Er hat jetzt noch bis Juni die Aufenthaltserlaubnit mit Arbeitserlaubnis und dann müssen wir sie wieder um 2 Jahre verlängern! Haben auch ein Kind zusammen!


Hat er als Vater eines deutschen Kindes nicht automatisch die unbefristete Aufenthaltsbewilligung?

S


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28.01.2009 14:29
#13 RE: Frage
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
Hat er als Vater eines deutschen Kindes nicht automatisch die unbefristete Aufenthaltsbewilligung?

Automatisch sicher nicht. Wenn er aber Erziehungsberechtigter ist, müsste er sie problemlos (auf Antrag) bekommen.

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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28.01.2009 14:38 (zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 14:42)
avatar  user ( gelöscht )
#14 RE: Frage
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user ( gelöscht )
Zitat von Moskito
In Antwort auf:

mein Mann (Kubaner) ist hier mit der PRE! Er hat jetzt noch bis Juni die Aufenthaltserlaubnit mit Arbeitserlaubnis und dann müssen wir sie wieder um 2 Jahre verlängern! Haben auch ein Kind zusammen!


Hat er als Vater eines deutschen Kindes nicht automatisch die unbefristete Aufenthaltsbewilligung?

nein erst nach 3 jahren und die zeit muss er mit der Kindsmutter zusammenleben, egal ob verheiratet oder nicht.

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28.01.2009 14:39
#15 RE: Frage
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Forums-Senator/in

Zitat von ElHombreBlanco
Zitat von Moskito
Hat er als Vater eines deutschen Kindes nicht automatisch die unbefristete Aufenthaltsbewilligung?

Automatisch sicher nicht. Wenn er aber Erziehungsberechtigter ist, müsste er sie problemlos (auf Antrag) bekommen.


Nicht ganz.
Er muß zudem glaubhaft darlegen, das er sich auch um das Knder kümmert, es für die Kindsentwicklung positiv anzusehen ist, das ein dauerhafter Kontakt gegeben ist.


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28.01.2009 14:40
avatar  Moskito
#16 RE: Frage
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Rey/Reina del Foro


Also ich ging davon aus, dass die zwei verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben

S


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28.01.2009 16:41
#17 RE: Frage
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Mitglied

Wir Zwei sind verheiratet und es ist unser gemeinsames Kind! Kann er dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben?


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28.01.2009 20:22
#18 RE: Frage
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Forums-Senator/in

frag doch einfach mal bei der AB nach und wenn du denen nicht glaubst, buchst du mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt ( Ausländerrecht )
dann bekommst du auch klare Antworten.


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