Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?

11.11.2008 10:56
avatar  Piropo
#1 Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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sehr erfahrenes Mitglied

Liebe Kubaforums-Spezialisten,

wer hat reale Erfahrungswerte aus der jüngsten Vergangenheit? Das Thema wurde vor Monaten schon einmal hier im Forum diskutiert, damals jedoch ohne klare abschliessende Aussage. Vieleicht jetzt?

Unsere kubanische Schwägerin soll zur Geburt unseres Kindes 3 Monate nach Deutschland kommen. Deutsches Visa und 3-Monats-PVE hat sie unter diesen Rahmenbedingungen schnell und ohne Probleme bereits bekommen und im Paß. Habe ihr nun eine Onewayticket HOG->FRA gekauft, Rückflug nur als Reservierung (einmal weil wir uns noch nicht auf den genauen Tag festlegen wollen und auch weil Hin- mit Rückflugtickets über 3 Monate sehr teuer sind).

Meine Frage nun: Wird sie am Flughafen HOLGUIN Probleme bekommen, d.h. könnte es sein, dass Sie CONDOR und/oder FlughafenImmi mit einem Oneway-Ticket nicht ausreisen lassen?

Bin dankbar für Feedback aus der Praxis

Lieben Gruß

Piropo


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11.11.2008 10:57
avatar  Sharky
#2 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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Top - Forenliebhaber/in

ja, Ausreise ohne Probleme möglich,
Stand: 10/2007

Salu2 Sharky


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11.11.2008 11:47
avatar  Piropo
#3 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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sehr erfahrenes Mitglied

Vielen herzlichen Dank Sharky!

Wenn noch ein paar mehr Erfahrungswerte kommen wäre auch schön.
Werde später über den Ausgang bei meiner Schwägerin berichten.
Könnten dies dann in die Info-Sparte setzen.


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11.11.2008 11:54
avatar  ( Gast )
#4 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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( Gast )

Inmi: Denen am FLughafen ist es genaugenommen egal, ob / wann die Landsmännin wieder zurückkehrt. Ausreisepaiere sind komplett (PVE), Flughafensteuer 25 CUC bezahlt - dann kanns losgehen. Den Rest hat die Inmi nicht zu interessieren. Wird auch nicht nachgefragt, zumindest bei uns (Ausreise 10/08 mit PVE auch aus Holguin). Notfalls würde ich dneen die Reservation als "E-Ticket" verkaufen, denen noch ne Story vom toten Hund ans Bein kelben - aber kannst ganz beruhigt sein, es wird keine Probleme geben.

Condor: verweigert nur den Transport, wenn es bei Einreise im Zielland irgendwelche Faxen gibt bzw. geben könnte und die Airline selbst damit in einer Haftung (Strafe, Rücktransport) wären (z. B. chica ohne prorroga der PVE reisst zurück nach Cuba). Schwägerin hat ein deutsche Visa und fliegt vermutlich von HLG direkt nach Frankfurt. Einreise wird problemlos möglich sein.

Find ich übrigens ne tolle Idee mit der Schwägerin zur Geburt herholen. Ist ne Entlastung für Deine Frau und ein tolles Erlebnis für die Schwägerin!


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11.11.2008 13:12 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 13:12)
#5 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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Rey/Reina del Foro
Zitat von Pasu Ecopeta
Find ich übrigens ne tolle Idee mit der Schwägerin zur Geburt herholen. Ist ne Entlastung für Deine Frau und ein tolles Erlebnis für die Schwägerin!
Fänd ich auch ganz praktisch als "Vertretung".

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11.11.2008 14:14 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 14:33)
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#6 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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( Gast )
Zitat von Piropo
Wenn noch ein paar mehr Erfahrungswerte kommen wäre auch schön.

Hier ein Erfahrungsbericht vom Einchecken zum Condor-Flug HAV-FRA in Havanna am 06. Juni 2006:

"Al chequeo el señor me pregunto por el pasaporte con PVE y el billete de avion. Cuando yo le entrego mis documentos me pregunta donde vives. En Cuba o alemania? He responido que vivo en Cuba. Despues el me pide el billete de regreso y al ver que no lo tenia, el señor llamo a una muchacha rubia que estaba con un movil en la mano y otro aparato mas y ella se comunico con otra persona por el movil y me dijo que le daba mucha pena, pero asi no me podia dejar montar al avion. Me dijo que mi visa era de clase C y que tenia que viajar con el billete de ida y de regreso. Me pregunto que como yo habia tenido ese billete y yo le dije que mediante otra persona. Me respondio que como el billete no se me entrego por ninguna agencia, es por eso que no me lo podian informar y entonces me anoto en un papel la direccion y telefono de LTU.
La señora de la agencia me dijo que debia comunicarme con quien me invitaba para el cambio de fecha y para el pago del mismo de 100 CUC y que me enviara el billete de regreso."



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11.11.2008 15:10
avatar  jan
#7 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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jan
Rey/Reina del Foro

Du hast ja damals lang und breit die Probleme geschildert.

Was kam dabei raus?

Hat LTU eine Entschädigung gegeben?
Erstattung der Mehrkosten?

11.11.2008 16:19
avatar  ( Gast )
#8 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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( Gast )

Zitat von jan
Hat LTU eine Entschädigung gegeben?

Es gab einen Vergleich mit Condor im September 2007 beim Amtsgericht in Rüsselsheim. Gezahlt hat die Fluglinie die Hälfte der in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung und der zusätzlich geforderten Kosten für Übernachtung etc.

Zuvor wurde in dieser Sache die Beschwerdestelle beim Luftfahrt-Bundesamt, sowie der Schlichtungsstelle Mobilität eingeschaltet. Die Schlichtungsstelle Mobilität schlug einen Vergleich in Form einer Zahlung der Hälfte der EU-Ausgleichszahlung vor. Condor ging aber darauf nicht ein, nachdem das LBA sich auf ihre Seite stellte, da nach deren Meinung die Verweigerung der Mitnahme wegen des fehlenden Rückflugtickets rechtens war.


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11.11.2008 16:48
avatar  jan
#9 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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jan
Rey/Reina del Foro

Danke für die Antwort.

*********
Du kennst es, ist für andere Interessenten

http://www.evz.de/UNIQ122641835120199/doc1175A.html

11.11.2008 18:56
avatar  ( Gast )
#10 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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( Gast )

Zitat von jan
für andere Interessenten

http://www.evz.de/UNIQ122641835120199/doc1175A.html

Der angegebene Link ist eine gute Zusammenfassung über die Rechte des Fluggastes, wenn er von der Fluggesellschaft trotz gültiger Flugdokumente „stehen gelassen“ wird und sich damit nicht abfinden will.

Anzumerken wäre noch, dass eine Beschwerde beim LBA nicht sehr hilfreich ist. Die sitzen die Sache einfach aus. Erst nachdem der Vorschlag der „Schlichtungsstelle Mobilität“ vorlag, haben die sich nach vielen Monaten und Erinnerungen geäußert. Viel hatten sie aber nicht zu sagen. Sie meinten nur, dass die Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung entweder in seiner gesamten Höhe zusteht oder nicht. Ein Vergleich, wie er von der Schlichtungsstelle vorgeschlagen wurde, wäre nicht möglich.

Dagegen gab die Begründung des Schlichtungsvorschlages im Fall meiner Freundin schon mehr her. Die Begründung war überzeugend, was mir bei der Formulierung der Klage beim Amtsgericht entgegen kam. Sie war sachlich und kompetent. Sie kannten sogar die Einreisebestimmung (Schengen-Visum Kategorie C, Verpflichtungserklärung etc.) und bezogen sich auch darauf.

Die Schlichtungsstelle Mobilität wird übrigens als ein Projekt des Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) betrieben und mit Bundesmitteln finanziert. Und dies hoffentlich noch lange.


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21.11.2008 13:07 (zuletzt bearbeitet: 21.11.2008 13:08)
avatar  Piropo
#11 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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sehr erfahrenes Mitglied
An alle zur Info, es geht! Meine Schwägerin kam gestern gut bei uns an. In Holguin fragte sie niemand nach einem Rückflugticket. Die waren eher sehr damit beschäftigt aus dem e-Code ein e-Ticket zu produzieren, fragten nach Papier mit Code, hatte aber nur SMS mit Flug-Code. Problem war wohl einen PC aufzutreiben mit Zugang zum Buchungsystem

Grüße Piropo

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21.11.2008 13:35
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#12 RE: Kann Kubanerin mit Oneway-Ticket HOG->FRA fliegen?
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( Gast )

Zitat von Piropo
An alle zur Info, es geht!

Na bitte, hat sich doch gelohnt, dass meine Cubana Condor beim Amtsgericht Rüsselsheim verklagte.


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