Kubanerin für Urlaub nach Kuba

  • Seite 4 von 5
09.10.2008 13:15
avatar  George1
#76 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von suizo
Gibt es das nicht in Deutschland?


Das gibt es genau so in Dtl.. Aber,was Elisabeth schon festgestellt hat gilt ebenfalls für Dtl.. Wenn cubana/o mit PVE nach Dtl. eingereist und diese abgelaufen ist, kann nicht abgeschoben werden.
Außerdem kann auch ein eigenständiges Bleiberecht bestehen. Bei obigen Beispiel eher nicht - es sei denn der dt. Ehepartner verstirbt bevor er die Scheidung durchgebracht hat.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 13:46
avatar  ( gelöscht )
#77 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
( gelöscht )

Und wenn er oder sie mit einem Besuchsvisum eingereist ist, untertaucht oder politisches Asyl beantrag und es schafft
mit ""Verlieren"" des Passes die magische 11 Monatsgrenze zu erreichen, kann er oder sie auch nicht mehr abgeschoben werden.
Es gibt da einige Faelle.


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 14:02
avatar  George1
#78 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Español
Es gibt da einige Faelle.


genau wegen dieser "Fälle" giebt es ja die scharfen Überprüfungen der niemals nachweisbaren Rückkehrbereitschaft.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 16:51
avatar  TJ-BB
#79 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied

Zitat von Wolfcuba
Zitat von castro

Nach deutschem Recht muss sie Unterhalt vom Ehemann erhalten!


Da sind ja nun, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, erstmal im Sinne des Ehemannes zu klären, ob
- es einen Ehevertrag gibt
- ob sie trotz der Kürze der Ehe und eventueller zugehöriger Geschichte dann noch Anspruch auf Trennungsunterhalt hat
- ob er einen guten Anwalt hat und einen verständnisvollen Richter findet.

Viele uns nicht Bekannte und einige Ansätze also, weswegen evtl. nicht mal Trennungsunterhalt fällig sein könnte. Aber das war ja hier nicht die eigentliche Fragestellung.



die obigen punkte sind nach einer 3 monatigen ehe zu vernachlässigen da sie sich abgesetzt hat.
ausserdem sind ehevertäge meist eh fürn arsch, da sie immer wieder ausgehebelt werden können (wir sind nicht im amiland)

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 16:57
#80 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Sollte die Cubanerin die Beiträge lesen, dann lacht sie sich wegen dem Aufwand schlapp.


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 17:04
avatar  suizo ( gelöscht )
#81 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
suizo ( gelöscht )

Kann man die Ehe nicht innerhalb von 6 Monaten annulieren lassen???


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 17:08
avatar  TJ-BB
#82 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied


Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Annulierung / Aufhebung einer Ehe nur möglich, wenn: ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht volljährig war; ein Ehegatte bei der Eheschließung geschäftsunfähig war; ein Ehegatte, der eine Ehe eingehen will, noch mit einer dritten Person verheiratet ist (Doppelehe); wenn ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie (Kinder – Eltern) sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern besteht; ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie durch Annahme als Kind begründet wurde; ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit befand; ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt; ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistische Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe vor der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist; beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht begründen wollen.


glaub da trifft nichts zu

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 17:12
avatar  ( Gast )
#83 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit befand


Nette Umschreibung für Vollsuff und damit auch eine Erklärung, wieso Ihr alle auf Kuba heiraten wollt


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 17:21
avatar  George1
#84 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von TJ-BB
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistische Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe vor der Eingehung der Ehe abgehalten hätten;
glaub da trifft nichts zu


so wohl nicht - und Annulierung einer rechtmäßig geschlossenen Ehe gibt es auch nicht wirklich.

Gemäß BGB § 1565 gibts jedoch sowas ähnliches. Nennt sich Eheschließung zur widerrechtlichen Erlangung eines dt. Aufenthaltstitels. Somit spart man sich wenigstens das Trennungsjahr.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 17:36
avatar  suizo ( gelöscht )
#85 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
suizo ( gelöscht )

Ihr Deutschen habt ja Gesetze..... Bei uns funzt das innerhalb der ersten 6 Monate...


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 17:36
avatar  suizo ( gelöscht )
#86 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
suizo ( gelöscht )

Zitat von Pasu Ecopeta
In Antwort auf:
ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit befand


Nette Umschreibung für Vollsuff und damit auch eine Erklärung, wieso Ihr alle auf Kuba heiraten wollt


Dazu sage ich jetzt nichts.... Ich hab ja in Cuba geheiratet... Aber war das mit dem Vollsuff nicht eher Las Vegas????


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 18:12
avatar  PIRATA
#87 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:

Aber war das mit dem Vollsuff nicht eher Las Vegas????


Ich glaube das gilt Weltweit..von einigen "Trockendocks" wie Baghdad o.Ä. mal abgesehen.
Das hat aber eine lange Tradition.In Jedem Krieg wurde vor "Kommandounternehmen" Schnaps ausgeschenkt.


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 18:14
avatar  TJ-BB
#88 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied

Zitat von PIRATA
[quote]

Das hat aber eine lange Tradition.In Jedem Krieg wurde vor "Kommandounternehmen" Schnaps ausgeschenkt.




___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
09.10.2008 23:58
#89 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
super Mitglied

Zitat von TJ-BB
Zitat von Wolfcuba
Zitat von castro

Nach deutschem Recht muss sie Unterhalt vom Ehemann erhalten!


Da sind ja nun, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, erstmal im Sinne des Ehemannes zu klären, ob
- es einen Ehevertrag gibt
- ob sie trotz der Kürze der Ehe und eventueller zugehöriger Geschichte dann noch Anspruch auf Trennungsunterhalt hat
- ob er einen guten Anwalt hat und einen verständnisvollen Richter findet.

Viele uns nicht Bekannte und einige Ansätze also, weswegen evtl. nicht mal Trennungsunterhalt fällig sein könnte. Aber das war ja hier nicht die eigentliche Fragestellung.



die obigen punkte sind nach einer 3 monatigen ehe zu vernachlässigen da sie sich abgesetzt hat.
ausserdem sind ehevertäge meist eh fürn arsch, da sie immer wieder ausgehebelt werden können (wir sind nicht im amiland)


Wenn Du damit meinst, daß diese Cubana (lass sie nur lachen!) in D nur wenig Aussichten auf Pflicht-Zahlungen des Kurzzeit-Ehemannes hat, stimme ich voll zu.
Im ähnlichen Fall hatte ich einen guten deutschen Rechtsanwalt und einen verständnisvollen Richter - und ohne Ehevertrag (hat mir sehr für das Scheidungsverfahren geholfen) zu heiraten (gleich wen mit welcher Nationalität) halte ich für zumindest fahrlässig oder naiv.
Was dann Juristen später eventuell daraus machen, ist ein anderes Thema; "denn auf hoher See und vor Gericht stehen wir alle in Gottes Hand".


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 00:02
#90 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
super Mitglied

Zitat von suizo
Kann man die Ehe nicht innerhalb von 6 Monaten annulieren lassen???


Ist das in CH wirklich so einfach? Gilt das auch für Ehen, die von Bürgern anderer Nationalität in der CH geschlossen wurden? Oder nur bei Schweizer Beteiligung?

In D eben so gut wie nicht möglich, aber das wurde ja schon diskutiert.Da helfen auch keine Erklärungen mit Cuba-Ron ...


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 07:37 (zuletzt bearbeitet: 10.10.2008 07:38)
avatar  TJ-BB
#91 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied
Zitat von Wolfcuba


Wenn Du damit meinst, daß diese Cubana (lass sie nur lachen!) in D nur wenig Aussichten auf Pflicht-Zahlungen des Kurzzeit-Ehemannes hat, stimme ich voll zu.
Im ähnlichen Fall hatte ich einen guten deutschen Rechtsanwalt und einen verständnisvollen Richter - und ohne Ehevertrag (hat mir sehr für das Scheidungsverfahren geholfen) zu heiraten (gleich wen mit welcher Nationalität) halte ich für zumindest fahrlässig oder naiv.
Was dann Juristen später eventuell daraus machen, ist ein anderes Thema; "denn auf hoher See und vor Gericht stehen wir alle in Gottes Hand".




ich kann nur das wiedergeben, was auch mir empfohlen wurde. wollte auch einen ehevertrag machen und hab mich von verschiedenen anwälten und notaren beraten lassen, da von meiner seite doch einiges vorhanden ist. da immer die gleiche aussage gekommen ist und sogar der notar mir sagte,dass ich mir die die 450,- ocken für ihn sparen kann, dann wird es wohl so sein wenn der notar schon so ehrlich ist und auf ein leichtverdientes verzichtet.
der punkt ist, dass der unterhalt von der länge der ehe, den gehältern und dem zugewinn ermittelt wird. was einem vorher schon gehört hat, das bleibt einem auch in der regel. fakt ist, dass auch wenn im ehevertrag ein unterhaltsverzicht drin steht, es nicht zulässig ist in D, wenns hart auf hart kommt (was es bei einer scheidung fast immer der fall ist, wenns ums geld geht). ich weiß zwar nicht, wie im moment die scheidungs gesetzte sind, aber vor 2 jahren war es zumindest so.
mir hat der lebensstandart ausgleich (ausgleich auf zeit) fast das genick gebrochen, da sie nur halbtags arbeiten ging.
damit du dir eine vorstellung davon machen kannst, hat das bei mir 2 jahre lang 720,- euronen/mtl. ausgemacht für 3 jahre ehe und wir hatten keine kinder!!!!
will mir gar nicht vorstellen, was mich das bei einer arbeitslosen gekostet hätte.
ich war bei 3 sehr renomierten scheidungsanwälten und jeder hat mir das gleiche gesagt.........

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 08:12
#92 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Ich finde bei diesen Themen es immer wieder erstaunlich, daß dem "armen" deutschen "geholfen" werden soll. Macht sich eigentlich auch jemand mal Gedanken um die Mädels? Egal aus welchem Grund sie hier sind und warum sie gekommen sind. Sie bekommen von keiner Seite Hilfe, auch nicht von ihrer eigenen Botschaft. Jeder hat das Recht sich zu irren, passiert auch in den besten deutschen Ehen-siehe Scheidungsraten. Ich meine, man sollte der "schwächeren" Partei helfen, der deutsche kennt seine Rechte -und Pflichten!!!!
Gruss an alle

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 08:29 (zuletzt bearbeitet: 10.10.2008 08:31)
avatar  TJ-BB
#93 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied
warum den "armen" deutschen?
nationalität spielt bei einer scheidung keine rolle.
bei mir war es eine D-D ehe

wobei sich ausländer meist besser auskennen, was sie alles fordern können.

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 08:53
#94 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von TJ-BB
wobei sich ausländer meist besser auskennen, was sie alles fordern können.

Da bin ich Deiner Meinung, die Nationalität ist sch... egal bei einer Scheidung!!! Aber bei einer Scheidung deutsch-ausländisch, gehen die Leute größten teils davon aus, daß der ausländische Part der "böse" ist!!!!! Das sich die Ausländer teilweise besser in Scheidungsangelegenheiten auskennen stimmt. Da die Mädels sich unter einander austauschen. Wenn der deutsche sich v o r h er nicht informiert, ist er selber Schuld!!!
Wie heisst der schöne Spruch?: Wer den Mund nicht aufmacht, macht das Portmonaie auf!!!!
Bis denne...

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 08:55
#95 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
super Mitglied

Zitat von TJ-BB
warum den "armen" deutschen?
nationalität spielt bei einer scheidung keine rolle.
bei mir war es eine D-D ehe

wobei sich ausländer meist besser auskennen, was sie alles fordern können.


- TJ-BB: Ich hatte mich ähnlich beraten lassen (Eheschliessung 2006), hab dann mit Ehevertrag (in Kuba als - sicher hier fragwürdiger - Privatvertrag vor der Ehe geschlossen; hier sofort notariell beglaubigt, von Dolmetscher übersetzt, nochmals von uns beiden unterzeichnet)geheiratet. Für das Scheidungsverfahren hat ein auf Ausländerthemen spezialisierter Anwalt meine Interessen (ähnlich gelagert wie bei Dir, nur hat Cubana nicht gearbeitet)erfolgreich vertreten. Diese gut 500 € waren gut investiert - wenn Du vergleichst, was die "armen Deutschen" sonst alles finanziell für eine dann häufige Kurzzeitehe investieren (von Gefühlen und Lebensplänen ganz zu schweigen).
Irgenwo hab ich vor einigen Jahren eine Statistik gelesen, daß ca. 50 % der deutsch-kubanischen Ehen in den ersten beiden Jahren scheitern. Kennt jemand eine aktuelle Zahl?

- Im Scheidungsverfahren kam heraus, von wem sich Cubana hat beraten lassen: In Kuba auf deutscher Botschaft, hier von verschiedenen Ausländerberatungen und natürlich Anwälten; überwiegend natürlich von deutschem Geld finanziert. Geglaubt hat sie - wie so oft - am meisten anderen hier lebenden Cubans...


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 09:05 (zuletzt bearbeitet: 10.10.2008 09:06)
avatar  TJ-BB
#96 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied
@falko1602
hmm... irgendwie kann ich dir nicht ganz folgen.
ich hab mich informiert und musste trotzdem das portmonai aufmachen....
in gewissen situationen ist man als mann einfach dem deutschen gesetz ausgeliefert.

es hört sich nur hier so an, dass die ausländischen die bösen sind, weil es ein deutsches forum ist.
umgedreht wär es sicherlich das gleiche, das kannst du drehen und wenden wie du willst.

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 09:12
#97 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

richtig, habe von cubanischer seite auch nie gehört, daß der cubanische teil schuld an einer scheidung hatte. auch wenn der cub. teil die schuld hatte!!!!!!!!!!!!!ok, das man als mann bei einer scheidung die a...karte hat, müsste eigentlich bis in den letzten winkel der männerwelt durchgedrungen sein! dann gibt es halt nur eins: nicht heiraten

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 09:30
avatar  TJ-BB
#98 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied

richtig, nicht heiraten das ist die sicherste variante

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 09:42
avatar  castro
#99 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von TJ-BB
richtig, nicht heiraten das ist die sicherste variante

Wenn man die Traumfrau kennengelernt hat und sie nicht heiraten will, sucht sie sich einen anderen Glücklichen!
Wer will denn schon seine Traumfrau einem Anderen überlassen?

Übrigens wenn man nicht aus dem Haus geht, kann einem auch kein Unfall (womöglich tödlich) passieren!
Seid nicht so langweilig, no risk -no fun!

castro
patria o muerte


 Antworten

 Beitrag melden
10.10.2008 10:22
avatar  TJ-BB
#100 RE: Kubanerin für Urlaub nach Kuba
avatar
Mitglied

ach, der unfall kann auch zu hause passieren

wenn die liebe halt nicht immer so blind machen würde

___________________________________________________________________________________________
Wirklich innovativ wird man erst dann, wenn einmal etwas daneben gegangen ist (Woody Allen)


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 4 von 5 « Seite 1 2 3 4 5 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!