Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?

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24.08.2008 23:32
avatar  guajira
#1 Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Top - Forenliebhaber/in

Wer hat schon einmal einen Cubanischen Staatsangehörigen zu einem Sprachvisum eingeladen und weiss, nach welchen Kriterien die AB die Entscheidung trifft?
Dabei geht es nicht um solche Dinge wie die Verpflichtungserklärung, die Krankenversicherung, die Antragsformulare etc. Das setze ich als erledigt voraus. Der Antrag wurde komplett bei der Botschaft abgegeben und diese hat alles bearbeitet und kontaktiert nun die AB.

Spielt für die AB eine Rolle, dass es vorher bereits eine Ablehnung für ein Besuchsvisum gegeben hat? Wonach entscheidet die AB, ob sie einen Aufenthaltstitel vergibt?


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25.08.2008 06:20 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 06:23)
#2 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Forums-Senator/in
http://thaiadvo.com/de/sprachvisum.html

"Thailänder/- innen haben die Möglichkeit ein sog. Sprachvisum oder Sprachkursvisum zu beantragen. Das Sprachvisum gehört zu der Kategorie der zustimmungsbedürftigen Einreisegenehmigungen- in Abgrenzung zum bloßen Schengenvisum, Besuchsvisum.

[...]

Problematisch ist bei Thailändern oft die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft. Wie beim Schengenvisum muss auch hier glaubhaft gemacht werden, dass der /die Bewerber/-in keinen Daueraufenthalt in Deutschland oder Europa beabsichtigt. Auch muss plausibel und nachvollziehbar sein, warum der Bewerber/-in eine Weiter- /Ausbildung in Deutschland anstrebt.

Die Erteilung des Sprachvisums steht im Ermessen der deutschen Behörden; ein Klageverfahren im Falle der Ablehnung hat also kaum Erfolgsaussichten. Die Ablehnung des Sprachvisums kann jede spätere Besuchsmöglichkeit in Deutschland erheblich erschweren."

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein

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25.08.2008 09:00
avatar  Moskito
#3 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:

Wer hat schon einmal einen Cubanischen Staatsangehörigen zu einem Sprachvisum eingeladen und weiss, nach welchen Kriterien die AB die Entscheidung trifft?


Über diese Thema wurde schon viel geschrieben in der Vergangenheit und dabei kristalisierten sich zwei Aspekte heraus:

1. Die Entscheidungsfreiheit der AB's scheint recht groß zu sein, so dass man nicht unbedingt vom Verhalten der einen AB auf andere AB's rückschließen kann.

2. Auch bei Zustimmung der AB kann die Botschaft in Havanna einen Strich durch die Rechnung machen und der AB zumindest empfehlen, den Antrag abzulehnen.

S


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25.08.2008 09:03 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 09:07)
#4 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Forums-Senator/in
Mücke, hier wurde nicht gefragt, wer entscheidet, sondern nach welchen Kriterien entschieden wird, d.h. welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Es wurde auch ausdrücklich nicht nach den banal-formalen Kriterien (vollständiger Formularsatz, Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung, Sprachkursanmeldung) gefragt.

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25.08.2008 09:07
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#5 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von guajira


Spielt für die AB eine Rolle, dass es vorher bereits eine Ablehnung für ein Besuchsvisum gegeben hat? Wonach entscheidet die AB, ob sie einen Aufenthaltstitel vergibt?

--------------------------------------------------------------------------
Ein Beispiel:
Meine Schwiegermutter...Rentnerin,Haus,Hof,Familienbindung hat vor 3 Jahren anstandslos ein Besuchsvisum für D bekommen.
Eingeladen hat Ihr Sohn der von einer Einladung vor ca 6 Jahren hier geblieben ist.
Nun lebt Sohnemann in Spanien. Den wollte sie jetzt Besuchen. Die Spanier haben das Visum....ohne Begründung abgelehnt und einen Eintrag in den Pass gemacht. Also Deutsches Visum...
Das haben sie Ihr abgelehnt... Mit der Begründung...Festhalten,Anschnallen...Wenn sie meiner Frau ein Visum erteilen,wer passt dann auf Ihr Haus auf während Ihrer Abwesendheit? Die Familienmitglieder der ersten Reihe seien ja alle im Ausland?
Da bin ich ja noch im Kopf dabei...nur...meiner Frau haben sie das Visum ja auch nicht verlängert.

Vergiss es, das die Botschaft nach rationalen Kriterien entscheidet. Das ist subjektiv und wird entsprechend ausgelegt.
Woran Ihr stricken solltet ist das Thema "Rückkehrbereitschaft" aber da habt Ihr schon ein paar "Strafrunden".



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25.08.2008 09:34 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 09:35)
#6 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Forums-Senator/in
Guajira, das Problem ist wohl, dass die meisten Antragsteller unehrliche Motive mit dem Sprachvisum verfolgen.

Während die Behörden - jedenfalls rein formal - die Rückkehrbereitschaft als wesentliches Kriterium betrachten, werden wohl viele Einlader / Antragsteller das Sprachvisum zweckwidrig benutzen, um ein späteres Leben des Antragstellers in Deutschland vorzubereiten (Vorstufe zur Heirat) - also keine Rückkehrbereitschaft.

Ich vermute mal, dass dieses Doppelspiel allen bekannt ist, und die Behörden eine sozial-ökonomische Vorauswahl treffen werden, d.h. "nützliche" Antragsteller (ausreichendes Ausbildungsniveau oder erkennbare Bereitschaft zum Erlernen von gesellschaftlich nützlichen Fähigkeiten; akzeptable soziale Herkunft) sowie wirtschaftlich potente Einlader (gut verdienend, ohne familiäre Verpflichtungen/Altlasten aus bisherigen Ehen) werden wohl bevorzugt behandelt.


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25.08.2008 09:52
#7 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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spitzen Mitglied

Wir haben das Sprachvisum vor drei Jahren bekommen. Ich denke die Erteilung hängt sehr von der Behörde beziehungsweise des Sachbearbeiters ab.
Ich hab die Karten offen auf den Tisch gelegt und hab gesagt, dass wir heiraten wollen (in Cuba).
Anzumerken ist jedoch, dass sie vorher schon mal mit Besuchvisum hier war.
Hatte auch noch eine Altlast aus einer noch nicht geschiedenen Ehe. (Nachdem diese vollzogen wurde, Ruckzug Papierkram gemacht und ab nach Cuba)

espresso


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25.08.2008 10:12
#8 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Rey/Reina del Foro

Wir haben das Sprachvisum in diesem Jahr bekommen. Es war der erste Visum-Antrag ohne irgendeine aktenkundige Vorgeschichte. Weder gab es vorherige Auslandsreisen, noch hätten wir andere Belege für die Rückkehrbereitschaft vorlegen können.

Die zuständige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde erklärte mir damals am Telefon sinngemäß, dass sie ohne eigenes Ermessen der Empfehlung der Botschaft Havanna folgt. Sie könne den jeweiligen Fall von hier aus ja gar nicht beurteilen.


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25.08.2008 10:15 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 10:16)
avatar  Moskito
#9 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:

Wir haben das Sprachvisum vor drei Jahren bekommen. Ich denke die Erteilung hängt sehr von der Behörde beziehungsweise des Sachbearbeiters ab.


Das ist auch unsere Erfahrung. Ich habe in den letzten Jahren auch mehrere solcher Einladungen von Freunden und Bekannten 'begleitet' und auch dort war die Erfahrung ähnlich. Deshalb ist es auch schwer, über die rein formalen Vorgaben hinaus Empfehlungen zu geben.

Eine Auswahl nach erkennbarer "Bereitschaft zum Erlernen von gesellschaftlich nützlichen Fähigkeiten" des Bewerbers ist natürlich Unsinn und auch nicht Aufgabe der Behörde. Viel bedeutender dürfte die Einschätzung der Botschaft in Havanna sein.

S


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25.08.2008 10:29 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 10:31)
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#10 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von Rafael_70
Ich vermute mal, dass dieses Doppelspiel allen bekannt ist, und die Behörden eine sozial-ökonomische Vorauswahl treffen werden, d.h. "nützliche" Antragsteller (ausreichendes Ausbildungsniveau oder erkennbare Bereitschaft zum Erlernen von gesellschaftlich nützlichen Fähigkeiten; akzeptable soziale Herkunft) sowie wirtschaftlich potente Einlader (gut verdienend, ohne familiäre Verpflichtungen/Altlasten aus bisherigen Ehen) werden wohl bevorzugt behandelt.

Guajira und ihr Freund betreiben kein Doppelspiel.

Das weitere Erlernen der deutschen Sprache war schon immer der Grund des beabsichtigten Aufenthaltes in Deutschland. Das ist auch nachvollziehbar, nachdem er sich über einen längeren Zeitraum Vorkenntnis nach den in Kuba vorhandenen begrenzten Möglichkeiten aneignete. Leider hat die Botschaft seine Voreingenommenheit für Deutschland und sein Bemühen dessen Sprache in Deutschland zu lernen und zu praktizieren, dahingehend missgedeutet, dass sie seinen Antrag für einen Besuch als einen Versuch der illegalen Einwanderung interpretierte. Dies ist aber gar nicht der Fall, da dieser zu recht mit seinem Land sehr verbunden ist.

Guajira kennt ihren Freund besser, der Tontechniker ist und der Preferenzen für Deutschland entwickelte, gerade weil er mit seinem Beruf so sehr verbunden ist. Er sucht nicht nur nach der hohen Qualität der von ihn betreuten Anlagen, sondern auch die Freude, die diese ausstrahlen sollen. Jeder in Kuba weiss von der hohen technischen Qualität deutscher Produkte und nachdem er auch die Fußballweltmeisterschaft vor einigen Jahren verfolgte, in welchen auch die Freude die diese Menschen ausstrahlen können, vermittelt worden war, ist er begeistert von diesem Land.

Insofern ist die Handlungsweise der deutschen Botschaft verständlich, die seinen Enthusiasmus für dieses Land falsch interpretierte. Von seinem Wunsch, die deutsche Sprache und damit diese einzigartige Mischung der kompetenten Sachlichkeit und der Ausstrahlung von Freude kennenzulernen, die diese Menschen hier verkörpern, läßt er sich deswegen aber nicht abbringen.


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25.08.2008 11:08
avatar  guajira
#11 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Guajira kennt ihren Freund besser, der Tontechniker ist und der Preferenzen für Deutschland entwickelte, gerade weil er mit seinem Beruf so sehr verbunden ist. Er sucht nicht nur nach der hohen Qualität der von ihn betreuten Anlagen, sondern auch die Freude, die diese ausstrahlen sollen. Jeder in Kuba weiss von der hohen technischen Qualität deutscher Produkte und nachdem er auch die Fußballweltmeisterschaft vor einigen Jahren verfolgte, in welchen auch die Freude die diese Menschen ausstrahlen können, vermittelt worden war, ist er begeistert von diesem Land.


Esperanto, finde ich ja super. Du lieferst mir wieder eine Argumentationskette Danke . Melde mich erstmal bis Freitag ab, da ich gleich nach Russland fliege. Da wo ich hin muss, gibt's nicht mal Internet im 4-Sterne-Hotel (das Einzige überhaupt). Vielleicht logge ich mich mal verbotenerweise von der Arbeit aus ein....Nicht dass Ihr denkt, ich habe das Interesse am Thread verloren... Freitagabend geht's weiter. Erstmal danke für die zahlreichen Tipps


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25.08.2008 11:16
#12 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
... Deshalb ist es auch schwer, über die rein formalen Vorgaben hinaus Empfehlungen zu geben.

Auch wenn es für viele banal klingen mag, würde ich aber dennoch immer die Empfehlung geben, dem formalen Antrag ein individuell verfasstes, gemeinsam an AB und Konsulat gerichtetes Begleitschreiben beizulegen. Hierin sollte der Einlader den Fall aus seiner Sicht darlegen und möglichst überzeugend alle Argumente vorbringen, die für eine Bewilligung des Visumsantrag sprechen. In diesem Schreiben können insbesondere Aspekte erwähnt werden, die im Antragsformular nicht vorgesehen sind, die aber dennoch für die Entscheidung relevant sein können. Wenn der Einlader den deutschen Behörden gegenüber nicht erst in Erscheinung tritt, wenn die Sache bereits schief läuft, sondern schon frühzeitig im Verfahren einen seriösen Eindruck hinterlässt, kann es dem Sprachkurs- oder sonstwie Visumsantragsteller jedenfalls nicht schaden.


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25.08.2008 11:28 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 11:57)
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#13 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von HayCojones
Auch wenn es für viele banal klingen mag, würde ich aber dennoch immer die Empfehlung geben, dem formalen Antrag ein individuell verfasstes, gemeinsam an AB und Konsulat gerichtetes Begleitschreiben beizulegen. Hierin sollte der Einlader den Fall aus seiner Sicht darlegen und möglichst überzeugend alle Argumente vorbringen, die für eine Bewilligung des Visumsantrag sprechen.

Die Glaubwürdigkeit ist in jedem Fall die Voraussetzung damit der Antrag Aussichten auf einen Erfolg hat. Dazu sollte sie jede Gelegenheit nutzen, dies zu vermitteln. Wenn aber Guajira bei ihrem Anliegen an die Ausländerbehörde allein die Ablehnung des Besuchsvisums als hauptsächliches Motiv für den Sprachkurs anführt, wird sie keinen Erfolg haben.

Ich denke, wenn Guajira ein Begleitschreiben, wie das erwähnte einsehen könnte, in welchen die Argumente aber auch die richtige Tonart verwandt wurden, dann wäre ihr sehr geholfen. Warum sollte HayCojones das vom ihm verfasste (und persönliche Daten geschwärzte) Empfehlungsschreiben nicht per PN zukommen lassen? Ihr wäre damit sehr geholfen. Noch mehr, wenn sie dieses vor ihrer Verabredung bei ihrer Ausländerbehörde erhalten würde.


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25.08.2008 11:47
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#14 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
Zitat von HayCojones
Auch wenn es für viele banal klingen mag, würde ich aber dennoch immer die Empfehlung geben, dem formalen Antrag ein individuell verfasstes, gemeinsam an AB und Konsulat gerichtetes Begleitschreiben beizulegen. Hierin sollte der Einlader den Fall aus seiner Sicht darlegen und möglichst überzeugend alle Argumente vorbringen, die für eine Bewilligung des Visumsantrag sprechen.

Die Glaubwürdigkeit ist in jedem Fall die Voraussetzung damit der Antrag Aussichten auf einen Erfolg hat. Dazu sollte sie jede Gelegenheit nutzen, dies zu vermitteln. Wenn aber Guajira bei ihrem Anliegen an die Ausländerbehörde allein die Ablehnung des Besuchsvisums als hauptsächliches Motiv für den Sprachkurs anführt, wird sie keinen Erfolg haben.

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...sie wird überhaupt keinen Erfolg haben.
...doch nicht bei der Vorgeschichte. Besuchsvisum abgelehnt und jetzt Sprachvisum beantragen?
...wenn das nicht klappt vielleicht ein Geschäftsvisa?
...vergleicht doch nicht immer Äpfel mit Birnen...bei HayCojones ist doch ein ganz anderer Sachverhalt.
...ich sehe nur zwei Möglichkeiten. a.)Heiraten b.)Die Rückkehrbereit klären...und bei allen Mitgefühl...aber ich schätze mal grob das 95% der Cubaner unter den beschriebenen Lebensumständen NICHT zurückkehren würden. Das ist wohl auch so. Ich hätte da auch meine Zweifel und die gehen da eher in Richtung 98%.
So Offensichtlich zu schreien... Ich bin ein Cubi lasst mich hier raus...das Spiel wird die D Botschaft nicht spielen.


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25.08.2008 11:59 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 12:26)
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#15 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von Doctora
Ich bin ein Cubi lasst mich hier raus...das Spiel wird die D Botschaft nicht spielen.

Die Botschaft spielt beim Sprachvisum nur noch am Rande mit. Ungefähr so wie ein Linienrichter beim Fußballspiel. Halt irgend so eine Art von Hilfsfunktion.

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25.08.2008 12:11
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#16 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
Zitat von Doctora
Ich bin ein Cubi lasst mich hier raus...das Spiel wird die D Botschaft nicht spielen.

Die Botschaft spielt beim Sprachvisum nur noch am Rande mit.

------------------------------------------------------------------
...genau...stellen ja nur das Visum aus...


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25.08.2008 12:14
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#17 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )

Zitat von Doctora
Zitat von Esperanto2
Zitat von Doctora
Ich bin ein Cubi lasst mich hier raus...das Spiel wird die D Botschaft nicht spielen.

Die Botschaft spielt beim Sprachvisum nur noch am Rande mit.

------------------------------------------------------------------
...genau...stellen ja nur das Visum aus...

Ja, so wie die Sekretärin, die auch das Schreiben diktiert bekommt und anschließend zu schreiben hat.


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25.08.2008 12:28
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#18 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
Zitat von Doctora
Zitat von Esperanto2
Zitat von Doctora
Ich bin ein Cubi lasst mich hier raus...das Spiel wird die D Botschaft nicht spielen.

Die Botschaft spielt beim Sprachvisum nur noch am Rande mit.

------------------------------------------------------------------
...genau...stellen ja nur das Visum aus...

Ja, so wie die Sekretärin, die auch das Schreiben diktiert bekommt und anschließend zu schreiben hat.

-----------------------------------------------------------------
Schau mal was einer schreibt der das praktisch erfolgreich durchgezogen hat...

Die zuständige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde erklärte mir damals am Telefon sinngemäß, dass sie ohne eigenes Ermessen der Empfehlung der Botschaft Havanna folgt. Sie könne den jeweiligen Fall von hier aus ja gar nicht beurteilen.

...und seine Freundin hatte vorher nicht ein abgelehntes Besuchsvisum im Pass.




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25.08.2008 12:32 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 12:43)
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#19 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von Doctora
Sie könne den jeweiligen Fall von hier aus ja gar nicht beurteilen.

Aber Guajira kann das beurteilen. Deswegen hat sie sich ja mit der Ausländerbehörde verabredet, um den Fall vorzutragen. Sie wird auch anschließend ein Empfehlungsschreiben nach den Vorgaben von HayCojones verfassen. Warte mal ab, was dabei herauskommt.

Sogar die Anfrage an die Botschaft für einen Termin für die Antragsstellung des Sprachvisums wird sie nutzen, keinen Zweifel an der Eindeutigkeit des Wunsches ihres Freundes an der Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland aufkommen zu lassen.


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25.08.2008 12:50
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#20 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
Zitat von Doctora
Sie könne den jeweiligen Fall von hier aus ja gar nicht beurteilen.

Aber Guajira kann das beurteilen. Deswegen hat sie sich ja mit der Ausländerbehörde verabredet, um den Fall vorzutragen. Sie wird auch anschließend ein Empfehlungsschreiben nach den Vorgaben von HayCojones verfassen. Warte mal ab, was dabei herauskommt.

Sogar die Anfrage an die Botschaft für einen Termin für die Antragsstellung des Sprachvisums wird sie nutzen, keinen Zweifel an der Eindeutigkeit des Wunsches ihres Freundes an der Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland aufkommen zu lassen.

-----------------------------------------------------------------------
...ein Sprachvisum ist quasi der Freibrief für abgelehnte Besuchsvisa wg.mangelnder Rückkehrbereitschaft?
...wir werden es weiter verfolgen. Ich wünsch Ihr/Euch viel Glück.


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25.08.2008 13:11 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 13:21)
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#21 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von Doctora
...wir werden es weiter verfolgen. Ich wünsch Ihr/Euch viel Glück.

Mit Wünschen aber ist Guajira und ihrem Freund nicht geholfen.

Wer weiss, vielleicht schämt sich noch einmal die deutsche Botschaft, weil sie hätte helfen konnte, als sie danach gefragt wurden und es nicht taten. Aber nein, sie haben nicht einmal gesagt, dass es die Möglichkeit für ein Sprachvisum gibt. Andere mussten sie darauf hinweisen. Trotzdem wird Guajira der deutschen Botschaft deswegen keine Vorwürfe machen. Aber nur solange, solange sie jetzt dort nicht glauben dieses Anliegen wäre unaufrichtig und müßte verhindert werden.

Ihre Sache darüber zu entscheiden, ist es nicht mehr.


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25.08.2008 23:26
#22 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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super Mitglied

Habe diese Aussage von Rafael 70 kopiert

In Antwort auf:
Die Erteilung des (Sprach)visums steht im Ermessen der deutschen Behörden; ein Klageverfahren im Falle der Ablehnung hat also kaum Erfolgsaussichten. Die Ablehnung des Sprachvisums kann jede spätere Besuchsmöglichkeit in Deutschland erheblich erschweren."


Das (finde ich) ist nicht ganz mit Demokratie Kompatibel !


Ich finde, man sollte keine Entscheidung in irgendwelche ermessen treffen können, es soll ja Bedingungen geben, und wenn sie erfüllt sind, soll einen Antrag stattgegeben werden, aber das ist Utophie !

Jemanden geht jahrelang arbeiten, will irgendwann jemanden zu sich einladen, erfüllt alle Bedingungen und trotzdem gint es oft NEIN ! Einfach grundlos, nach Ermessen von irgendein Beamter !

Als Grund nennt man: Keine Rückkehr bereitschaft ?

Zu einfach, wer nicht freiwillig zurückkehrt könnte mit Gewalt verabschiedet werden, und die Abschieben Kosten könnten von eine obligatorische Versicherung abgedeckt werden, es gäbe sicherlich viele Möglichkeiten wenn man nur wollte...

Viele Grüsse

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25.08.2008 23:38
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#23 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Chica1973
Habe diese Aussage von Rafael 70 kopiert

In Antwort auf:
Die Erteilung des (Sprach)visums steht im Ermessen der deutschen Behörden; ein Klageverfahren im Falle der Ablehnung hat also kaum Erfolgsaussichten. Die Ablehnung des Sprachvisums kann jede spätere Besuchsmöglichkeit in Deutschland erheblich erschweren."


Das (finde ich) ist nicht ganz mit Demokratie Kompatibel !


Ich finde, man sollte keine Entscheidung in irgendwelche ermessen treffen können, es soll ja Bedingungen geben, und wenn sie erfüllt sind, soll einen Antrag stattgegeben werden, aber das ist Utophie !

Jemanden geht jahrelang arbeiten, will irgendwann jemanden zu sich einladen, erfüllt alle Bedingungen und trotzdem gint es oft NEIN ! Einfach grundlos, nach Ermessen von irgendein Beamter !

Als Grund nennt man: Keine Rückkehr bereitschaft ?

Zu einfach, wer nicht freiwillig zurückkehrt könnte mit Gewalt verabschiedet werden, und die Abschieben Kosten könnten von eine obligatorische Versicherung abgedeckt werden, es gäbe sicherlich viele Möglichkeiten wenn man nur wollte...

-----------------------------------------------------------------------------
Da magst Du ja Recht haben... vergessen wollen wir aber nicht das D hinter Kanada,Australien die wohl "lockersten" Einreisegesetze weltweit hat. Dem müssen unsere Behörden wohl auch Tribut zollen...


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26.08.2008 00:17
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#24 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Chica1973


Zu einfach, wer nicht freiwillig zurückkehrt könnte mit Gewalt verabschiedet werden, und die Abschieben Kosten könnten von eine obligatorische Versicherung abgedeckt werden, es gäbe sicherlich viele Möglichkeiten wenn man nur wollte...


ganz so einfach waere es wohl dann doch nicht, da die nicht-rueckkehrwilligen ja eher untertauchen als sich fuer die Abschiebung zur Verfuegung stellen. Einmal im Land gibt es ein grosses Repertoir um der Abschiebung zu entgehen.

Dazu kaeme dann die Kostenfrage und was verhaeltnismaessig waere. Wie waere es wenn dann wirklich jeder Untergetauchte bis nach Spanien oder Italien verfolgt und aufgespuert wuerde? Dann sind wir schnell mal bei Kosten die entweder die Versicherung nicht mehr traegt oder die Versicherung wird derart teuer, dass die Diskussion anfaengt ob man es sich eine Einladung noch leisten kann . Es kann ja auch nicht sein, dass die Allgemeinheit sich dann diese Kosten aufbuerden muss.

Die ideale Loesung gibt es leider nicht. Dass es heute so schwierig ist haben wir aber nicht grundsaetzlich den Beamten zu verdanken, sondern all denen, die frueher ein Touristenvisum missbraucht haben.


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26.08.2008 00:28
avatar  ( Gast )
#25 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )

Zitat von Chica1973
Habe diese Aussage von Rafael 70 kopiert
In Antwort auf:
Die Erteilung des (Sprach)visums steht im Ermessen der deutschen Behörden; ein Klageverfahren im Falle der Ablehnung hat also kaum Erfolgsaussichten. Die Ablehnung des Sprachvisums kann jede spätere Besuchsmöglichkeit in Deutschland erheblich erschweren."

Das (finde ich) ist nicht ganz mit Demokratie Kompatibel!

Da hast Du Recht. Dieser Rafael 70 hat offenbar eine gestörte Vorstellung von dem Land in dem er lebt. Ich versuch mal zu verdeutlichen was er uns sagt:

Die Erteilung des (Spach)visums steht im Ermessen der deutschen Berhörden:
= Die Behörden können machen was sie wollen

Ein Klageverfahren im Fall der Ablehnung hat also kaum Erfolgsaussichten:
= Rechte habt ihr keine

Die Ablehnung des Sprachvisums kann spätere Besuchsmöglichkeiten in Deutschland erheblich erschweren
= Muckt bloß nicht auf, sonst gibt ist es aus für alle Zeiten.

Wenn das so wäre, wäre das nicht das Land in dem ich leben wollte.


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