Wie lange sind eigentlich 90 Tage?

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15.08.2008 18:05
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#26 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Esperanto2
Dass in München deswegen sogar "Verhaftungen" denkbar sind, hätte ich allerdings nicht für möglich gehalten.


Nicht nur in München. Aufenthalt ohne Visum ist illegal und führt zu Abschiebehaft.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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15.08.2008 18:19
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#27 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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( Gast )

Zitat von George1
Aufenthalt ohne Visum ist illegal und führt zu Abschiebehaft.

Aber ja, wenn es anders nicht geht.

Im dem von Locoyuma geschilderten Fall seiner Novia war die Delinquentin schon in der Passkontrolle des Münchener Flughafens, bereit zur Ausreise. Ein zwingender Grund sie mit dem Ziel der Abschiebung in Haft zu nehmen, erschließt sich mir nicht.


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15.08.2008 18:57
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#28 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Esperanto2
Ein zwingender Grund sie mit dem Ziel der Abschiebung in Haft zu nehmen, erschließt sich mir nicht.


Mir auch nicht. Jemand der sich im Moment gerade selbst abschieben will davon abzuhalten um Ihn dann von staatswegen abschieben zu lassen man wohl jedem sinnlos erscheinen. Aber deutsche Beamte arbeiten halt wohl nach Gesetzestext.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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15.08.2008 19:03 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2008 19:04)
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#29 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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( Gast )
Zitat von George1
Aber deutsche Beamte arbeiten halt wohl nach Gesetzestext.

Das ist ihre Aufgabe.
Aber meinst Du wirklich, dass unsere Vertreter im Parlament derartig unsinnige Gesetze zusammenbasteln?

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15.08.2008 19:21
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#30 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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Zitat von Esperanto2
Zitat von George1
Aufenthalt ohne Visum ist illegal und führt zu Abschiebehaft.

Aber ja, wenn es anders nicht geht.

Im dem von Locoyuma geschilderten Fall seiner Novia war die Delinquentin schon in der Passkontrolle des Münchener Flughafens, bereit zur Ausreise. Ein zwingender Grund sie mit dem Ziel der Abschiebung in Haft zu nehmen, erschließt sich mir nicht.



Mir allerdings auch nicht, nur wegen 3 Tagen so einen Aufstand zu machen und eine jungeAusländerin am Ausreisetag an der Passkontrolle vorläufig festzunehmen und auch noch den Flieger 15 Minuten warten zu lassen veranlasst mich nur noch den Kopf über unsere Behörden zu schütteln.

Die Festnahme als solches war schon "mit Kanonen auf Spatzen schießen". 2 Beamte bei der Festnahme und im Nachgang mit 5 Beamten und UZI im Anschlag bis zum Flieger zu begleiten. Den Strafzettel der ihr nur auf deutsch vorgelegt wurdehat sie auf meine Anweisung hin gleich in den Müll geschmissen. Die Beamten wurden von mir darauf hingewiesen, dass die jungeDame nichts unterschreiben wird, was sie nicht lesen kann. Was sie dann letztendlich doch noch getan hat Die Anmerkung es wäre zur Zeit kein Dolmetscher im Haus und bei einer Weigerung müsste sie weiterhin in Haft bleiben, hat mich dazu bewogen das Ding zu übersetzen.


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15.08.2008 19:22
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#31 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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Zitat von Esperanto2
Zitat von George1
Aber deutsche Beamte arbeiten halt wohl nach Gesetzestext.

Das ist ihre Aufgabe.
Aber meinst Du wirklich, dass unsere Vertreter im Parlament derartig unsinnige Gesetze zusammenbasteln?





Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.


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15.08.2008 20:02 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2008 20:16)
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#32 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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( Gast )
Zitat von locoyuma
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.

Na vielleicht das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz. Beabsichtigt wurde dabei die Unterbindung der Zwangsheirat und die Integration der Türken in Deutschland. Leider sind auch kubanische Ehegatten davon betroffen, obwohl man sie gar nicht behelligen wollte, weil sie allein von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen. Gewissermaßen als "Kollateralschaden". Aber auch ihnen soll durch das Erlernen der deutschen Sprache die Integration erleichtert werde. Diese Art der Integration darf aber nicht in Deutschland stattfinden, wo ein Erlernen der Sprache und der damit verbundenen Integration ungemein leichter wäre. Nein, - dies ist in Kuba selbst zu bewerkstelligen.

Bei der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes berufen sie sich zudem noch -wie auf der Botschaftsseite zu lesen ist- auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Das stimmt aber nicht. Es wird vielmehr nur der Eindruck erweckt, dass dies so sei, denn sonst wäre dies in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft verbindlich. Ist es aber nicht. Es kommt also zu der Unsinnigkeit dieses Gesetzes noch eine Unaufrichtigkeit hinzu. Bei vergleichbar unwahren Angaben würde sie in der Visastelle die Antragsteller mit Recht vor die Tür weisen.

Aber all dies gehört nicht zum begonnen Thema, also zur Frage wie lange 90 Tage sind und Rafael 70, der sonst meist Fragen beantwortet die nicht gefragt werden, hätte ausnahmsweise einmal Recht, wenn er uns vorhalten würde, dass das was wir schreiben „Off-topic“ wäre.


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15.08.2008 22:00
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#33 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
Zitat von locoyuma
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.

Na vielleicht das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz. Beabsichtigt wurde dabei die Unterbindung der Zwangsheirat und die Integration der Türken in Deutschland. Leider sind auch kubanische Ehegatten davon betroffen, obwohl man sie gar nicht behelligen wollte, weil sie allein von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen. Gewissermaßen als "Kollateralschaden". Aber auch ihnen soll durch das Erlernen der deutschen Sprache die Integration erleichtert werde. Diese Art der Integration darf aber nicht in Deutschland stattfinden, wo ein Erlernen der Sprache und der damit verbundenen Integration ungemein leichter wäre. Nein, - dies ist in Kuba selbst zu bewerkstelligen.

Bei der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes berufen sie sich zudem noch -wie auf der Botschaftsseite zu lesen ist- auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Das stimmt aber nicht. Es wird vielmehr nur der Eindruck erweckt, dass dies so sei, denn sonst wäre dies in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft verbindlich. Ist es aber nicht. Es kommt also zu der Unsinnigkeit dieses Gesetzes noch eine Unaufrichtigkeit hinzu. Bei vergleichbar unwahren Angaben würde sie in der Visastelle die Antragsteller mit Recht vor die Tür weisen.



Also doch unsinnig


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15.08.2008 22:03 (zuletzt bearbeitet: 15.08.2008 22:03)
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#34 RE: Wie lange sind eigentlich 90 Tage?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )
Zitat von Esperanto2
Zitat von locoyuma
Nenne mir ein sinniges Gesetz unserer neurosengeplagter Politiker.

Na vielleicht das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz. Beabsichtigt wurde dabei die Unterbindung der Zwangsheirat und die Integration der Türken in Deutschland. Leider sind auch kubanische Ehegatten davon betroffen, obwohl man sie gar nicht behelligen wollte, weil sie allein von der Anzahl nicht ins Gewicht fallen. Gewissermaßen als "Kollateralschaden". Aber auch ihnen soll durch das Erlernen der deutschen Sprache die Integration erleichtert werde. Diese Art der Integration darf aber nicht in Deutschland stattfinden, wo ein Erlernen der Sprache und der damit verbundenen Integration ungemein leichter wäre. Nein, - dies ist in Kuba selbst zu bewerkstelligen.

Bei der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes berufen sie sich zudem noch -wie auf der Botschaftsseite zu lesen ist- auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Das stimmt aber nicht. Es wird vielmehr nur der Eindruck erweckt, dass dies so sei, denn sonst wäre dies in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft verbindlich. Ist es aber nicht. Es kommt also zu der Unsinnigkeit dieses Gesetzes noch eine Unaufrichtigkeit hinzu. Bei vergleichbar unwahren Angaben würde sie in der Visastelle die Antragsteller mit Recht vor die Tür weisen.



Also doch unsinnig

Mal sehen was die Botschaft spricht oder meint, am 26.08 haben wir Termin und der Meinige hat eine schöne Überaschung für die vorbereitet. Übrigens war der Sachbearbeiter von der ABH bei unserem ersten Gespräch sehr zugänglich.

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