Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?

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24.08.2008 23:18
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#151 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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In Antwort auf:
Zu Überlegen wäre, eines neues Besuchsvisum zu beantragen. Angeblich soll das durchaus zum Erfolg führen


Das wäre allerdings zum , denn an den Fakten ändert sich ja nichts!
Gab es nicht außerdem auch noch eine Wartezeit von sechs Monaten, bis man erneut einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen kann?


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24.08.2008 23:26
avatar  guajira
#152 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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@Rafael70

das trifft es wohl besser:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html

Leider steht nirgendwo, welche Kriterien die AB für die Entscheidung heranzieht. Ich mache wirklich besser einen neuen Thread auf.


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24.08.2008 23:29
#153 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Zitat von guajira
In Antwort auf:
Zu Überlegen wäre, eines neues Besuchsvisum zu beantragen. Angeblich soll das durchaus zum Erfolg führen

Das wäre allerdings zum , denn an den Fakten ändert sich ja nichts!
Gab es nicht außerdem auch noch eine Wartezeit von sechs Monaten, bis man erneut einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen kann?


O-Ton Herr Maier als ich in ähnlicher Situation Anf. Febr vor ihm saß " der Besuch soll doch erst im April stattfinden, da ist ja noch genügend Zeit für einen neuen Visums Antrag"

Ich weiß nicht, ob er mich damit verarschen, zu Handgreiflichkeiten provozieren oder auf die realistische Möglichkeit hinweisen wollte.
Auf jeden Fall hat er mich damit ziemlich aus der Fassung gebracht


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24.08.2008 23:34 (zuletzt bearbeitet: 24.08.2008 23:38)
avatar  guajira
#154 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Ach, Du kennst den Herrn persönlich? Ist ja interessant. Ich glaube, ich gucke mir den auch mal an, wenn ich jetzt hinfliege!

Man kann also gleich den nächsten Visumsantrag stellen? Prima, dann probiere ich erst das! Kostet mich ja nur nochmal 60 EUR und ein eine Menge Nerven. Die "alte" Verpflichtungserklärung datiert vom 03.05. und ist somit noch bis 02.11. gültig...
Wenn das nicht funzt, habe ich dann schon die neue Verpflichtungserklärung samt Antrag auf Sprachkursvisum in der Tasche...

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25.08.2008 00:08
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#155 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
Nationale Visa sind Sache der Länder und werden von der Ausländerbehörde als Landesbehörde genehmigt. Der Botschaft ist ihre Aufgabe im Zusammenhang mit der Erteilung eines nationalen Visum mit dem Ziel einer Aufenthaltsgenehmigung vorgegeben. Eine Entscheidung darüber zu treffen steht der Auslandsvertretung nicht zu.


aber dass die Botschaft und AB Informationen austauschen welche die Entscheidung beeinflussen, davon wuerde ich mal ausgehen . Also so zu tun, als ob die Vorgeschichte (hier Visumsantrag bei der Botschaft) keine Rolle spielt ist doch eine etwas gewagte Vermutung


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25.08.2008 01:46 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 01:47)
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#156 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
Zitat von Ralfw
aber dass die Botschaft und AB Informationen austauschen welche die Entscheidung beeinflussen, davon wuerde ich mal ausgehen . Also so zu tun, als ob die Vorgeschichte (hier Visumsantrag bei der Botschaft) keine Rolle spielt ist doch eine etwas gewagte Vermutung

Welche Informationen sollen sie denn austauschen?

Die Rückkehrwilligkeit spielt nur bei kurzfristigen Visa eine Rolle. Auch wenn einem Einlader, der sich verpflichtet sämtliche Kosten zu übernehmen, zunächst unverständlich erscheint, dass dem Eingeladenen unterstellt wird, dass der Besuch zu Einwanderungszwecken missbraucht werden könnte, so ist die Prüfung der Rückkehrwilligkeit doch gerechtfertigt. Ist die Rückkehrwilligkeit nicht vorhanden, dann kann es sich auch nicht um einen Besuch handeln. Und weil dies so ist, ist die Visastelle der deutschen Botschaft -wie alle Visastellen der Schengener Staaten auch- in den Gemeinsame konsularische Instruktionen an die dipomatischen Missionen und die konsulaischen Vertretungen angewiesen wie folgt zu verfahren:

Art III Entgegennahme des Antrages
zu Pkt 4. Persönliches Gespräch mit dem Antragsteller
Der Antragsteller muss grundsätzlich aufgefordert werden, persönlich in der Auslandsvertretung zu erscheinen, um den Zweck seines Antrags mündlich zu erläutern, insbesondere, wenn berechtigte Zweifel hinsichtlich des tatsächlichen Reisezwecks oder seiner Absicht, auch wirklich die Rückreise anzutreten, bestehen.

Sowie in

Art V. Bearbeitung und Entscheidung
Besondere Aufmerksamkeit ist auf „Personenkreise mit erhöhtem Risikofaktor“ wie Arbeitslose und Personen zu richten, die nicht über geregelte Einkünfte verfügen. Bestehen insbesondere Zweifel bezüglich der Echtheit der Dokumente und der vorgelegten Belege, wird die Auslandsvertretung von der Erteilung eines Visums abzusehen.

Das sind die Grundlage, an welche sich die Visaabteilung bei der Ablehnung orientierte.

Die Ausländerbehörde hat diese Vorgaben nicht, die darauf hinauslaufen die Gesinnung des Antragstellers zu prüfen. Wozu auch? Alle nationalen Visaarten, die mit dem Ziel einer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden, haben nicht den Charakter kurzfristiger Aufenthalte, wie dies bei Besuchs- oder Geschäftsreisen der Fall ist. Die Rückkehrwilligkeit zum Kriterium der Genehmigung zu machen, gibt daher keinen Sinn.

Was soll die Botschaft, die sich ausschließlich mit der Prüfung der Rückkehrwilligkeit bzw. der familiären Verwurzelung beschäftigte, der Ausländerbehörde also mitteilen? Die Höhe seines Einkommens? Dass die Möglichkeit nicht auzuschließen ist, dass der Antragsteller seine Arbeitsstelle in Kuba aufgeben könnte? Dass die Tochter ein Internat besucht? Dass dies mit dem Wohnungseigentum in Kuba so eine Sache ist?


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25.08.2008 02:44
#157 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Forums-Senator/in

Also das geht irgendwie in meinen Schädel nicht rein.
Auch das nationale Sprachvisum ist doch ein befristetes Visum. Befristet auf den Zeitraum des Erlernens der Sprache. Und da soll es dann egal sein, ob der Sprachschüler "rückkehrwillig" ist ? Ab Abschluß des Sprachunterrichts ist dieser doch genauso illegal wie der die 3 Monate Besuchsvisums Überschreitende in D.
Ich will ja gern glauben, das es so ist, aber verstehen tue ich das nicht.


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25.08.2008 03:51
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#158 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von flicflac
Also das geht irgendwie in meinen Schädel nicht rein.
Auch das nationale Sprachvisum ist doch ein befristetes Visum. Befristet auf den Zeitraum des Erlernens der Sprache. Und da soll es dann egal sein, ob der Sprachschüler "rückkehrwillig" ist ? Ab Abschluß des Sprachunterrichts ist dieser doch genauso illegal wie der die 3 Monate Besuchsvisums Überschreitende in D.
Ich will ja gern glauben, das es so ist, aber verstehen tue ich das nicht.


bin da ganz mit Dir.
Die Ausfuehrungen von Esperanto2 moegen ja theoretisch durch irgendwelche Paragraphen begruendbar sein, aber die Realitaet und die weiteren, von ihm nicht beachteten Paragraphen (kenne sie auch nicht, wird es aber sicher geben) sehen wohl doch etwas anders aus . Ein Beamter im AB wird immer ausgehend von allen Informationen entscheiden, da er sonst seinen Job nicht sorgfaeltig macht (und wer will sich schon fehlende Sorgfaltspflicht vorwerfen lassen). Wieso sollte als ich AB Beamter die Faelle die fuer Touristenvisum abgelehnt mit Begruendung "fehlender Rueckkehrwilligkeit" nun bewilligen nur weil es ein Sprachvisum ist? Entweder es gibt eine gute "Storyline" fuer das Visum oder es wird abgelehnt. Alles andere ist weltfremd oder naiv


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25.08.2008 05:32 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 05:54)
#159 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Also esperanto, das Sprachvisum ist ein Beschäftigungsprogramm für deutsche VHS bzw. private Sprachschulen. Jeder interessierte Habenichts aus der dritten Welt kann nach deiner Theorie, ein Einlader vorausgesetzt, bis zu 12 Monate in Deutschland verbringen, um deutsche "Kultur" , Sprache etc. kennenzulernen.



Damit Mörder, Terroristen, Räuber, Zuhälter und andere Schwerkriminelle keine Chance haben, darf die deutsche Botschaft auch nur die Vollständigkeit der Papiere prüfen (also Handlangerdienste vornehmen). Die ABH prüft auch nur Verpflichtungserklärung, Sprachschulenbuchung und Krankenversicherung. Alles andere interessiert nicht ....



Also wenn das so ist, stellt sich schon die Frage, warum überhaupt Schengenvisum, wenn allein die Wahl des richtigen Formularsatzes (hier: Sprachvisum) für die Visaauswahl den Unterschied ausmacht. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Länder keine Zollkontrolle kennen, wohl weitgehend mit Schengenvisum identisch, wenn man mal von Flügen absieht.



PS für alle kriminellen Einlader wie Menschenhändler, Mafiabanden, Zuhälter etc. ist das Sprachvisum wärmstens zu empfehlen ...


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25.08.2008 08:39
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#160 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von guajira
Du hast genau die Punkte herausgearbeitet, die mich auch aufregen. Jetzt soll mir noch einer erklären, wie es andere geschafft haben, ein Visum zu erhalten.
Auch der Satz, das die "Beziehung" ja nicht unterbrochen oder unzumutbar reduziert würde, sondern bei meinen Besuchen in Cuba weitergeführt werden könne, ist Sarkasmus pur. Abgesehen davon, dass keiner jemals von uns jemals von einer "Beziehung" gesprochen hat (ist ja eventuell neutral und als freundschaftliche Beziehung gemeint), ist das doch auch gar nicht das Thema. Es ging darum, die deutsche Kultur zu vermitteln und das geht wohl kaum in Cuba.

In Antwort auf:
der Antragsteller den Wunsch äußert die deutsche Sprache in Deutschland erlernen zu wollen und er nicht darauf hingewiesen wird, dass dies allein schon ein Grund für die Beantragung eines Visums ist?


Aus diesem Grund werde ich in Sachen "Besuchsvisum" auch gar nicht weiter tätig werden. Kostet nur unnötig noch mehr Geld und Nerven. Also verfolge ich jetzt ausschliesslich das Thema "Sprachkursvisum". Mein novio wird jetzt erstmal einen Nachweis seiner Sprachschule in Havanna beibringen, damit wir mal nachweisen, dass er ein gesteigertes Interesse am Erlernen der deutschen Sprache hat. Schliesslich macht er das jetzt schon fast ein Jahr. Damit winken wir dann bei der Botschaft.

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...verfolge den Beitrag jetzt schon eine Weile... sorry... aber Du denkst nicht Quer... eine Bescheinigung für einer Sprachkurs ist für die Botschaft...in deinem Fall... eine Vorbereitung für ein Leben in Deutschland... welcher "Urlauber" lernt denn die Sprache seines Urlaubslandes???...Nee,Nee...so wird das nichts.


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25.08.2008 09:40 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 09:45)
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#161 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
Zitat von flicflac
Also das geht irgendwie in meinen Schädel nicht rein.
Auch das nationale Sprachvisum ist doch ein befristetes Visum. Befristet auf den Zeitraum des Erlernens der Sprache. Und da soll es dann egal sein, ob der Sprachschüler "rückkehrwillig" ist ? Ab Abschluß des Sprachunterrichts ist dieser doch genauso illegal wie der die 3 Monate Besuchsvisums Überschreitende in D.
Ich will ja gern glauben, das es so ist, aber verstehen tue ich das nicht.

Zum Verständnis:

Ein Besuch ist deswegen ein Besuch, weil er zeitlich befristet angelegt ist, sonst wäre es kein Besuch. Es ist korrekt, wenn deshalb die Rückkehrbereitschaft zur Beurteilung herangezogen wird, ob der Antragsteller keine unlauteren Absichten verfolgt. Die Dauer des Besuches auf maximal 3 Monaten für einen Zeitraum von jeweils 6 Monaten zu begrenzen ist auch reichlich angemessen.

Die Rechtfertigung eine Sprache in dem Land erlernen zu wollen, in welchen die Sprache auch gesprochen wird, ist dagegen etwas völlig anderes. Die Bewilligung des Aufenthaltes rechtfertigt sich hierfür so lange der Sprachschüler sich mit dem Lernen beschäftigt. Dies ist eindeutig der Fall, wenn er mindestens 20 Stunden pro Woche an einem Sprachkurs teilnimmt. Es kann sogar dazu führen, dass er nach der Teilnahme an den verschiedenen Sprachkursen unterschiedlichsten Niveaus, ausgehend von Grundlehrgang über Kurse für Fortgeschrittene bis zu ein Germanistikstudium über etliche Semester, sich über einen längeren Zeitraum der Perfektion seiner Sprachkenntnisse widmet. Ist der bewilligte Rechtfertigungsgrund seines hiesigen Aufenthaltes nicht mehr gegeben, endet dieser, indem die in Abschnitten erteilte Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verlängert wird. Welche Behörde will sich aber anmaßen dem Lernwilligen zu sagen, dass jetzt aber Schluss sei, solange er sich nachweislich ausschließlich mit dem genehmigten Grund seines Aufenthaltes beschäftigt? Die Ausländerbehörde hat andere Möglichkeit als die Botschaft einen Missbrauch der erteilten Einreisegenehmigung zu verhindern. Sie kann sich an den Fakten orientieren und braucht nicht die Gesinnung der Rückkehrwilligkeit zu prüfen.

Gujiara und jeder, der sich vorab bei der Ausländerbehörde nach der Möglichkeit der Bewilligung der Teilnahme an einem Sprachkurs erkundigte, wird wissen, dass die Frage nach der Rückkehrwilligkeit -sollte sie überhaupt gestellt worden sein- eine Nebenrolle spielt.


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25.08.2008 09:43 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 09:45)
#162 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Forums-Senator/in
Esperanto, alles komplett unwahr.

Gefährlich falsche Rechtsauskunft eines juristischen Laien.

http://thaiadvo.com/de/sprachvisum.html


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25.08.2008 10:41 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 10:44)
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#163 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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( Gast )
Zitat von Rafael_70
Esperanto, alles komplett unwahr.

Gefährlich falsche Rechtsauskunft eines juristischen Laien.

http://thaiadvo.com/de/sprachvisum.html



Nicht nur gefährlich für den Geldbeutel, sondern sehr frustrierend kann es sein sich den Interessen einer Anwaltskanzlei auszuliefern, welche sich zudem noch als inkompetent zeigt. Da hilft es auch nicht, wenn sie mit ihrem Namen mit liebenswürdigen Blümchen und thailändischer Freundlichkeit in Verbindung gebracht werden wollen.

Rafael 70. Ich glaube Du bist im falschem Forum.


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25.08.2008 11:10 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2008 11:14)
#164 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Forums-Senator/in
Zitat von Esperanto2
Nicht nur gefährlich für den Geldbeutel, sondern sehr frustrierend kann es sein sich den Interessen einer Anwaltskanzlei auszuliefern, welche sich zudem noch als inkompetent zeigt. Da hilft es auch nicht, wenn sie mit ihrem Namen mit liebenswürdigen Blümchen und thailändischer Freundlichkeit in Verbindung gebracht werden wollen.


Esperanto, bei deinen übernatürlichen juristischen Kenntnissen solltest du eigentlich umsatteln und eine eigene Rechtsanwaltskanzlei aufmachen, für Leute, die ein 6-jähriges juristisches Studium ihres Rechtsberaters für nicht ausreichend bzw. für überflüssig halten.

Ja, besonders überzeugend finde ich den Hinweis, dass die deutschen Gesetze für die Einladung von Thais völlig anders sind als für Kubaner. Auf diesen genialen Gedanken muss man erst einmal kommen.


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