Reiserücktritt

  • Seite 4 von 4
12.07.2008 10:33
avatar  ( Gast )
#76 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von Habanero
Nochmal ! Das Reisebüro hat erst mal nix falsch gemacht !

Es ist schon erstaunlich, mit welchen Attetüden hier Unwissenheit überspielt wird, wenn...

Zitat von Habanero
Vielmehr geht es hier um ein ethisches Problem, was jeder mit sich selber ausmachen muss.

...man noch nicht mal in der Lage ist, das Problem zu erkennen. Es ist ein rechtliches Problem, denn wenn einem Kunden ein Flugticket verkauft wird, dass dieser aus Gründen nicht nutzen, die dem Verkäufer bekannt sind, dann hat der Verkäufer nicht nur aus ethischer Sicht schlecht beraten, sondern er hat sich aus rechtlicher Sicht schadensersatzpflichtig gemacht. Jeder Reisebüroleiter der etwas anderes behauptet, hat nicht nur ein ethisches sondern auch ein professioneles Problem...
Interessengeleitete Sichtweisen sind ja zulässig, aber deswegen sollte hier schon ein gewisser Hang zur Seriosität bestehen, insbesondere dann, wenn man sich aufgrund seiner Profession den Anstrich gibt, man habe ein bißchen Ahnung so z.B. hier von Reiserecht, besser wohl von den allersimpelsten Grundlagen, des Vertragsrechts...
Zitat von Habanero
... bezw. weise die Kunden darauf hin, was passieren könnte.

Genau dies ist in dem Fall von Mazorro nicht geschehen, trotz seiner ausdrücklichen Information auf einen Umstand, der die Möglichkeit barg, einen Reiseantritt unmöglich zu machen. Damit hat das Reisebüro vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, die Schadensersatzpflichten nach sich ziehen. So einfach ist das.

Zitat von Habanero
...der Fehler liegt in diesem Fall nicht beim Reisebüro sondern beim Kunden , der entschieden hat, diesen Flug zu buchen.

Das mag zwar zu Deiner Verkaufsethik passen, rechtlich ist dies jedoch nach den hier geschilderten Umständen schlicht falsch.
Überleg Dir mal, was Du da schreibst: Der Kunde erzählt dem Reiseverkäufer etwas, von dem dieser wissen muss, dass der Kunde gar nicht, die Reise antreten kann und Du meinst, die Nichtaufklärung durch den Reiseverkäufer hierrüber hätte keine Schadensersatzpflichten zu Folge...
Dir und allen anderen hier sei versichert, diese Meinung ist zwar grundgesetzlich über das Recht der allgemeinen Meinungsfreiheit geschützt, aber sie ist auch falsch und unzutreffend.

Zitat von Habanero
Wir dürfen eigentlich keine medizinischen Ratschläge geben, dafür sind wir nicht ausgebildet und das ist die Sache des Hausarztes.

Darum ging es nicht. Es ging um die Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten und den daraus folgenden Schadensersatzansprüchen.
Das Schwangerschaft und Fernflugreisen nicht zusammenpassen, weiss man als Flugreisenverkäufer, dies ist schließlich kein Einzelfall sondern eine immer wiederkehrende Problemlage...

Zitat von Habanero
Hier hat das Reisebüro trotz allem richtig gehandelt , weder die Condor,LTU oder irgend eine Airline der Welt ( was mir bekannt ist !) hätte diesen Flug nicht verkauft.

Merkt Ihr, was der Habanero hier macht
Er will es einfach nicht wahrhaben. Es ging nicht darum, ob das Reisebüro das Ticket verkaufen kann, darf oder hätte..,sondern um die nicht erfolgte Aufklärung vor dem Verkauf und daraus folgende Schadensersatzpflichten...
Übrigens all die Airlines, die er hier nennt, wären ihren Aufklärungspflichten ganz sicher nachgekommen, denn es ist davon auszugehen, dass sie als professionelle Fluggesellschaften ihre vorvertraglichen Pflichten kennen..

Zitat von Habanero
Ich verstehe weder Pitty noch Tienda, die , wie sich hier mal wieder zeigt von tuten und blasen....., sorry aber das ist so !

Es zeugt schon von einer Art Stil hier erst das Problem nicht erkennen zu wollen, dann völlig abwegige und rechtliche Einschätzungen im Brustton der Überzeugung von sich zugeben, um zur Diskreditierung derjenigen zu schreiten, die klar, deutlich und unmißverständlich und vor allem korrekt, die rechtliche Seite betreffend, dem hilfesuchenden Forumsmitglied antworten. Bei allem Verständnis für Verkaufszahlen, aber so gehts nicht und um es hier deutlich hinsichtlich des letztgenannten Aspektes zu schreiben das verbitt ich mir!

Zitat von Habanero
Die Entscheidung liegt und lag beim Kunden - fertig!

Die Aufklärungspflicht liegt und lag beim Reisebüro. Verletzt es diese, so wird es Schadensersatzpflicht.

Pitty

PS: Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen, dies ist nicht etwa ein kompliziertes rechtliches Sonderproblem, sondern das gehört zur Grundausbildung einer/s jeden Reiseverkaufsfrau/-manns...


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 10:44 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2008 11:15)
avatar  ( Gast )
#77 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )
Zitat von Español
Dass man in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten moeglichst keinen Langstreckenflug antreten sollte ist eine Empfehlung
keine bindende Vorschrift!!!

Es liegt ein ärztliches Attest vor.
Zitat von Español
Eine Angestellte im RSB ist nicht dafuer da Ratschlaege bzgl. einer Schwangerschaft zu erteilen.

Nein, aber zum Aufklären über Reiseverhinderungsgründe auch gesundheitlicher Art, wenn Kenntnisse der tatsächlichen Umstände explizit vorhanden sind.
Zitat von Español
Es gibt so etwas wie eine Eigenverantwortung ...

Genau, die aber die Aufklärungspflichten der Reisebüros nicht beseitigen...

Pitty

 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 10:50 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2008 11:00)
avatar  ( Gast )
#78 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )
Zitat von Mazorra
Sobald wir gesagt haben, dass meine Frau schwanger ist, sollte sie uns ... auf die Risiken aufmerksam machen ...

Genau, dazu sind sie verpflichtet, denn als Deine zukünftige Vertragspartnerin hat sie Deine Rechte, die im Zusammhang mit dem Vertragsvollzug betroffen sein könnten, zu schützen, soweit Ihr das zumutbar ist.

Pitty

 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 10:58
avatar  ( Gast )
#79 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von Pasu Ecopeta
... aber ich wage zu bezweifeln, dass Dir allein daraus rechtlich Schadenersatz zusteht.

Doch der steht ihm zu und zwar so, dass er so gestellt werden würde, als wenn die Aufklärungspflichten seitens des Reisebüros erfüllt worden wären. Er hätte dann den Flug nicht gebucht, also müssen die Stronokosten durch das Reisebüro übernommen werden. Ist Stornierung nicht möglich --> Ersatz des Flugpreises für den nicht angetretenen Flug

Pitty


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:00
avatar  Karo
#80 RE: Reiserücktritt
avatar
Rey/Reina del Foro

die letzten 3 muss ich mir nochmals gaaanz langsaaam durchlesen, also bitte nicht löschen!


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:00 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2008 11:02)
avatar  jan
#81 RE: Reiserücktritt
avatar
jan
Rey/Reina del Foro
Zitat von Mazorra
Also, als wir den Flug gebucht haben, letzte Woche, haben wir vermutet von eine Eventuelle Schwangerschaft, .


Ich vermute jetzt mal, dass ich eventuell heute den Jackpot knacke

Wenn nicht, beschwere ich mich in der Lottoannahmestelle, weil sie mir den Schein verkauft haben
12.07.2008 11:08
avatar  ( Gast )
#82 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von Mazorra
Also, wir haben heute mit der Chefin vom Reisebüro und das Reisebüro, hat sich erstmal entschuldigt über das Verhalten von der Mitarbeiterin, komischerweise war die Chefin bekannt, das eine schwangere Frau bis zum 3.Monat nicht fliegen sollte.

Naja, es gibt noch Chefs von Reisebüros, die von tuten und blasen Ahnung haben...
Das würde ich eher als selbstverständlich und nicht als komischerweise bezeichnen.

Pitty


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:13
avatar  ( Gast )
#83 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von lanza
Also wenn es tatsächlich ein Fehlverhalten des/der Reisebüro-MitarbeiterIn gegeben hätte, dann müsstet Ihr jetzt nicht per ebay Eure Tickets anbieten müssen...

Nicht wenn sondern es gab die Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht und die Schlußfolgerung zu ebay ist richtig, denn was passiert wenn die Flüge bei ebay nicht verkauft werden können

Pitty


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:14
avatar  ( Gast )
#84 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von Mazorra
Bei eine Schwangere Person, soll die Mitarbeiterin eines Reisebüro, den Veranstalter oder Fluggesellschaft informieren, das die Passagiere schwanger ist bzw. den Kunden aufklären über eine mögliche Reiserücktrittversicherung.



Pitty


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:22
avatar  Fulano
#85 RE: Reiserücktritt
avatar
Forenliebhaber/in

@mazorra

Schau mal in deine PM

Saludos und herzlichen Glückwunsch!

Fulano


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:34
avatar  ( Gast )
#86 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von Habanero
Ich als Reisebüro Inhaber würde solche Kunden zum Teufel schicken !

Und ich würde solche Kunden zum Rechtsanwalt schicken und Dir empfehlen, Deinen rechtlichen Beistand zu wechseln...

An alle Leser dieses Threads,

1. lasst Euch nicht vollquatschen (-schreiben)
2. der Ausgleich zwischen den Interessen der Reisebüros und deren Kunden muss manchmal auch mit gerichtlicher Hilfe erfolgen
3. dass dies von den Reisebürokunden noch viel zu wenig getan wird, zeigt hier in diesem Thread so manch unerträglicher Beitrag

nur Mut und nehmt Eure Rechte wahr, wenn Ihr es nicht tut, wird es für Euch kein anderer tun.

Pitty

PS: Wenn Ihr öfter Reisen unternehmt, lohnt sich natürlich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Reiserecht abdeckt, dann habt Ihr nur noch Spass und kein finanzielles Risiko, wenn Ihr Eurer unfaires Reisebüro vor den Kadi zieht...
Übrigens, kennt Ihr alle das Sprichwort: Getroffene Hunde bellen.
Ich verrate jetzt aber nicht, weshalb mir dieses gerade beim lesen einiger Beiträge aus diesem Thread eingefallen ist...


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:36
#87 RE: Reiserücktritt
avatar
Forums-Chef

Also, wir haben heute mit der Chefin vom Reisebüro und das Reisebüro, hat sich erstmal entschuldigt über das Verhalten von der Mitarbeiterin, komischerweise war die Chefin bekannt, das eine schwangere Frau bis zum 3.Monat nicht fliegen sollte


Schade das das Reisebüro hier nicht schreiben kann.....

Ich glaube nach dem geschrieben nur die Hälfte und das ist warscheinlich noch zu hoch !

12.07.2008 11:39
avatar  ( Gast )
#88 RE: Reiserücktritt
avatar
( Gast )

Zitat von Habanero
Ich hoffe nur das alle die , die dies hier gelesen haben in Zukunft selber etwas besonnener reagieren .

Das schließt ja den Verfasser des zitierten Beitrags mit ein, deshalb
Zitat von Habanero
Die Schuld immer erst dem Gegenpart zuzuweisen ist immer das einfachste und bequemste.

Schwerer scheint es da schon auch nur Verantwortung zu übernehmen und sei es auch nur für die Branche in der man selbst tätig ist.

Pitty


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2008 11:57 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2008 12:05)
#89 RE: Reiserücktritt
avatar
Forums-Chef
Betroffene Hunde....

Sollte mir ein nachweisbarer Fehler unterlaufen als Inhaber des Reisebüros oder meinem Personal , so stehen wir dafür auch gerade !
Das ist eine Garantie und versprechen !

Lies Dir den Tread von Anfang an mal genau durch und dann schreibe - bitte nicht so ausfallend wie bislang !

Wenn die Herrschaften in diesem Reisebüro nicht auf die vielleicht Schwangerschaft reagiert haben ist das sicher nicht die feine englische Art.
Wenn der Kunde schon weiss, das seine Frau eventuell schwanger ist und darauf hinweist welche Antwort hat er denn überhaupt bekommen. Für mich ist das entweder nicht korrekt genug beschrieben oder ich versteh die Sachlage nicht mehr. Hier geht es schon lange nur um einen beabsichtlichen Veriss zum Thema.

Damit schliesse ich diesen tread und hoffe , das ich in meiner Aussage verstanden worden bin.


übrigens zum Schluss:

Hallo zusammen,
habe mal eine Frage an euch Experten.

Also, ich hatte für den 28.7 für 2 Personen einen Flug von FRA nach HAV via Madrid mit AirComet gebucht, dies am 3. Juli, für 588 € pro Person.

Da die Mazorrine jetzt schwanger ist, sagte die Frauenärztin daß wir bis zum 30.8, also ab der 15. SW fliegen können.

Also, habe mit den Reisebüro gesprochen und Sie sagten zu mir, es wäre nicht möglich die Tickets, zu verschieben, bzw. zurück zu treten, nur beim Rückflug wäre eine Änderung möglich.
Bei einen NOSHOW, ist der Rückflug auch verloren.
Nur Namensänderung wäre möglich mit einen Aufwand von 100 €.

hatte keine Reiserücktritt Versicherung.



Nach der Buchung ist die Mazorine schwanger geworden ;-)
Seite 4 von 4 « Seite 1 2 3 4 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!