cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby

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23.05.2008 11:33
avatar  chriss ( gelöscht )
#26 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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chriss ( gelöscht )

Ich verkehre seit 2002 dort.
Auch schon endlos Geld verschnitzt dort, ole..

Werde hier mal in München nachfragen, im KVR, wies mit der Tochter ist;
wenn sie den deutschen pass behalten kann ( Obervorraussetzung ), dann schaue ich schon ob sie nicht auch den Kubanischen haben kann. 2 Pässe sind ja wohl besser wie einer


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23.05.2008 12:20
avatar  jan
#27 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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jan
Rey/Reina del Foro

Kannst dir am WE schonmal dies durchlesen

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...Uebersicht.html

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein deutscher Staatsangehöriger, der auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit als die eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz erwirbt, automatisch die deutsche verliert. Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, bevor man eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Motive des Antragstellers berücksichtigt. Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den Erwerb der Zweitstaatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Nãhere Informationen finden Sie hier.

24.05.2008 21:04
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#28 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von chriss
2 Pässe sind ja wohl besser wie einer


das haengt wohl von den Umstaenden ab. Wenn sie in Cuba ist und der Staat meint sie wegen des cubanischen Passes als Cubanerin betrachten zu duerfen kann dies sicher auch ein Nachteil sein. In dem Moment sind dann auch die Moeglichkeiten der Deutschen Botschaft eingeschraenkt.

Je nach Situation kann man dann von einem "Malus" sprechen, womit sich das Wort "besser" relativiert.


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26.05.2008 10:41
avatar  camillo
#29 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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super Mitglied

Hallo,

also für Minderjährige gibt es kein Problem mit Doppelstaatsbürgerschaft. Die Regelung zieht hier nicht. Erst mit Vollendung des 18. muss man sich entscheiden was man ist.

salu


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01.06.2008 16:32 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2008 16:38)
#30 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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super Mitglied
Das ist falsch!
Das Kind muss sich nicht entscheiden, dass ist bei Migranten so, wäre also so, wenn deine cubana mit 2 jährigem Kind nach D kommt. Mit 8 Jahren bekommt das Kind nen Pass weil du es so willst, und mit 18 Muss es sich entscheiden.

Wieso soll der Staat den Pass entziehen, denn laut kub. Verfassung ist man ja eben auch kubaner, wenn man im Ausland geboren wird, jedoch Kind eines kubaners ist. Das gleiche gilt für Deutschland.

Man kann beide Ausweise behalten und muss sich nicht entscheiden!

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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02.06.2008 09:34
avatar  camillo
#31 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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super Mitglied

Zitat von lifeshot
Das ist falsch!
Das Kind muss sich nicht entscheiden, dass ist bei Migranten so, wäre also so, wenn deine cubana mit 2 jährigem Kind nach D kommt. Mit 8 Jahren bekommt das Kind nen Pass weil du es so willst, und mit 18 Muss es sich entscheiden.

Wieso soll der Staat den Pass entziehen, denn laut kub. Verfassung ist man ja eben auch kubaner, wenn man im Ausland geboren wird, jedoch Kind eines kubaners ist. Das gleiche gilt für Deutschland.

Man kann beide Ausweise behalten und muss sich nicht entscheiden!


Hallo,

das ist falsch!
In Deutschland gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft. Das ist mal die Regel. Natürlich gibt es eine Reihe von Ausnahmen.
Z.B. Kuba, hier wird die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert weil es faktisch nicht möglich ist diese "zurückzugeben". Diverse Abkommen mit Eu Staaten wie Frankreich usw. Wie gesagt sind nur zwei von mehreren Ausnahmen aus unterschiedlichen Gründen. Bei Minderjährigen wird die doppelte Staatsbürgerschaft generell geduldet. Die müssen sich aber dann entscheiden fertig (Außer es trifft eine Ausnahmenedingung zu).

Salu


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03.06.2008 22:53 (zuletzt bearbeitet: 03.06.2008 23:00)
#32 RE: cubanische staatsbürgerschaft für deusch geborenes baby
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super Mitglied
wie die im falle kuba! wie auch du schon gesagt hast, kann man die kubanische Staatsbürgerschaft nicht abgeben.

Es gibt dem schein nach so viele Ausnahmeregelungen, das die ausnahme wohl schon fast die Regel ist. Ich kenne Leute mit 3 Pässen und kein Staat fordert einem zur Rückgabe!

Und die Entscheidungsregelung trifft eben auf Migranten zu, die sogenanntenoptions deutschen, deren Eltern nicht Deutsch sind, sie aber in D geboren werden. Sie können unter umständen Deutsch sein, müssen sich mit 18 jedoch entscheiden, ob sie die dt. staatsbürgerschaft behalten wollen, oder doch lieber die der eltern.

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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