Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum

09.03.2008 20:08
avatar  chriss ( gelöscht )
#1 Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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chriss ( gelöscht )

Ein Bekannter hat in der Verpflichtungserklärung als Einreisedtum das Jahr 2007 ausversehen angegeben.
die Einreise ist aber ( bzw. soll sein ) im Juni 2008.

das dürft irgendwann zum Problem werden.

was soll er tun??


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09.03.2008 20:26 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2008 20:27)
#2 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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Rey/Reina del Foro
Meinst du tatsächlich die Verpflichtungserklärung oder die eidesstattliche Versicherung (für die kubanische Carta de Invitación)? Die Verpflichtungserklärung füllt er doch nicht selber aus, sondern das macht die zuständige Kommunalverwaltung (auf der Basis seiner Angaben). Und da die VE nur sechs Monate gültig ist, kann da doch eigentlich schlecht eine falsche Jahreszahl durchrutschen, oder? Irgendetwas stimmt hier nicht...

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09.03.2008 20:49
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#3 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von chriss
Ein Bekannter hat in der Verpflichtungserklärung als Einreisedtum das Jahr 2007 ausversehen angegeben.
die Einreise ist aber ( bzw. soll sein ) im Juni 2008.

das dürft irgendwann zum Problem werden.

was soll er tun??


eine neue Verpflichtungserklärung besorgen.

Salu2


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09.03.2008 21:50
#4 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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Rey/Reina del Foro

Das sind so Kleinigkeiten die einem glatt das Genick
brechen können!
Irgendeine Tippse hatte bei der Beantragung der Pre meiner
Frau ein s am Ende des Namens ihres Vaters vergessen.
Obwohl der Name weiter oben im Dokument richtig geschrieben war,
war das ganze Dokument hinfällig!
Resultat:Umsonst nach Habana gefahren,Zeitverzögerung und Mehrkosten!


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09.03.2008 23:05
#5 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cardenas
Das sind so Kleinigkeiten die einem glatt das Genick
brechen können!
Irgendeine Tippse hatte bei der Beantragung der Pre meiner
Frau ein s am Ende des Namens ihres Vaters vergessen.
Obwohl der Name weiter oben im Dokument richtig geschrieben war,
war das ganze Dokument hinfällig!
Resultat:Umsonst nach Habana gefahren,Zeitverzögerung und Mehrkosten!


Bei meiner Frau (nicht Cuba) war der Name der Großmutter falsch geschrieben. Bei der Wiederholung (im Dokument) war er aber richtig. Folge: zusätzliche Fahrten zum Ausländeramt vor Ort, neue Übersetzung, zusätzliche Kosten, totale zeitliche Verzögerung und "Wutanfälle" bei mir.


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10.03.2008 06:34
avatar  chriss ( gelöscht )
#6 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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chriss ( gelöscht )

gemeint ist tatsächlich rein die verpflichtungserklärung die er zusammen mit der krankenversicherung nach kuba geschickt hat, für das deutsche Visum,
die verpflichtungserklärung hat er selbst usgefüllt und keiner hat bemerkt dass das falsche tum eingetrgen war...

ne neue machen klingt ganz gut...

kostet ja nur paar euronen und die DHL Post


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10.03.2008 07:30
#7 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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super Mitglied

Zitat von chriss
gemeint ist tatsächlich rein die verpflichtungserklärung die er zusammen mit der krankenversicherung nach kuba geschickt hat, für das deutsche Visum,
die verpflichtungserklärung hat er selbst usgefüllt und keiner hat bemerkt dass das falsche tum eingetrgen war...

ne neue machen klingt ganz gut...

kostet ja nur paar euronen und die DHL Post


Versuche doch einfach mal die deutsche Botschaft per E-Mail zu fragen. Denn auf der Rückseite wird ja von der Behörde die Unterschrift bestätigt und dabei ist auch ein Datumsstempel. Dadurch kann erkannt werden, dass das Datum auf der Vorderseite ein Schreibfehler ist.
Ich hatte auch mal das Problem, dass versehentlich die Nummer vom Carne und nicht von Pass eingetragen war, die Botschaft hat sehr unbürokratisch und freundlich reagiert. Die sind gar nicht so unfreundlich wie oft geschrieben wir. Immer dran denken, wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück.
Viele Erfolg.
Wolfgang


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10.03.2008 07:33 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2008 08:04)
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#8 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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( Gast )
Zitat von chriss
die verpflichtungserklärung hat er selbst usgefüllt und keiner hat bemerkt dass das falsche tum eingetrgen war...

ne neue machen klingt ganz gut...

kostet ja nur paar euronen und die DHL Post

Auf der Vorderseite der Verpflichtungserklärung steht der Zeitraum des beabsichtigten Besuchs/Sprachkurses etc. von ... bis .... der sinnvollerweise nicht mit genauer Datumsangabe sondern je nach den Umständen mit "3 Monate nach Einreise" oder "Zeit des Aufenthaltes für den Sprachkurs" .. etc. angegeben wird. Auf der Rückseite ist das Datum der Ausstellung gleich 3 x angegeben.

- 1 x bei der Unterschrift des Verpflichtungserkärenden
- 1 x bei der Unterschrift mit Siegel des Beglaubigungsvermerkes der Ausländerbehörde
- 1 x bei der Stellungnahme der Ausländerbehörde zur Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden

Unwahrscheinlich , dass das Datum, welches meist noch per Datumsstempel eingetragen wird, gleich serienweise mit falscher Jahresangabe versehen wurde. Noch ungewöhnlicher wäre, wenn die dortige Ausländerbehörde die Ausfüllung eines derartigen amtlichen Dokumentes, welches ähnliche Merkmale wie ein Pass aufweist, einschließlich Siegel dem Nachfragenden überlassen würde.

Über Probleme bei der Angabe des Zeitraumes des Aufenthaltes wurde hier noch nie berichtet. Sehr wohl aber über die Dauer der Gültigkeit des Dokumentes und diese beträgt 6 Monat ab Ausstellung bis zur Vorlage bei der Botschaft.


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10.03.2008 09:42
#9 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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Forums-Senator/in



In Antwort auf:
die verpflichtungserklärung hat er selbst usgefüllt


wenn das über die Ausländerbeörde gelaufen ist, wäre das aber sehr ungewöhnlich.


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10.03.2008 09:53 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2008 10:29)
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#10 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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( Gast )
Zitat von chriss
ne neue machen klingt ganz gut...

Zwar verlangt die Visaabteilung bei der Vorlage des Antrages die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und damit auch das Original der Verpflichtungserklärung (einschl. Kopie), es wäre aber zu testen, inwiefern sie bei versehentlichen Versäumnissen oder wenn „Not am Mann“ besteht, zu einem Entgegenkommen bereit sind.

Ob sie vielleicht die Übersendung der per E-Mail als Anhang im pdf-Format akzeptieren?
Ist die Ausländerbehörde vielleicht behilflich, indem sie aus „besonderen Anlass“ ein Fax der Botschaft zusendet in dem sie die Abgabe der Verpflichtungserklärung bestätigt, diese als Kopie zufaxt und zusagt, dass das Original über den offiziellen Postweg nachgereicht wird?

All dies setzt allerdings voraus, dass man auch aufrichtig sein Anliegen vorträgt. Die Behauptung, man hätte sich beim Ausfüllen der Verpflichtungserklärung vertan, ist einfach unglaubwürdig, zumal der Betreffende genügend bei der Erstellung dieser Erklärung unterstützt wurde.


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10.03.2008 09:59
#11 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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super Mitglied

Zitat von flicflac
In Antwort auf:
die verpflichtungserklärung hat er selbst usgefüllt


wenn das über die Ausländerbeörde gelaufen ist, wäre das aber sehr ungewöhnlich.


Das ist schon möglich, da die Umstellung auf Computer nur schrittweise erfolgt bzw. erfolgte. Bis 2004 mußte ich das Formblatt auch selbst handschriftlich ausfüllen.
Gruß
Wolfgang


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10.03.2008 10:05 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2008 10:21)
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#12 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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( Gast )
Zitat von bergmann
Das ist schon möglich, da die Umstellung auf Computer nur schrittweise erfolgt bzw. erfolgte. Bis 2004 mußte ich das Formblatt auch selbst handschriftlich ausfüllen.

Also diejenigen, denen ich in der ABH (beziehungsweise in deren Auftrag in der Stadtverwaltung) begegnete, waren alle fähig dieses Dokument handschriftlich auszufüllen. Deren Schriften hatten zwar sehr unterschiedlichen Charakter, waren aber fast immer leserlich.

Ihren Datumsstempel hätten sie mir vielleicht gereicht, aber niemals ihren Siegel aus der Hand gegeben.

Und sollten sie seinerzeit so leger mit ihrer "Kundschaft" umgegangen sein, dann bin ich davon überzeugt, dass sie dort auch einen Fehler, der ihnen mit ihrer Unterschrift unterlaufen ist, in der zuvor erwähnten Weise wiedergutmachen würden. Dem setzt allerdings eine Aufrichtigkeit und auch eine "einnehmende Art" des Umgangs miteinander voraus.


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10.03.2008 13:00
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#13 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von bergmann
Zitat von chriss
gemeint ist tatsächlich rein die verpflichtungserklärung die er zusammen mit der krankenversicherung nach kuba geschickt hat, für das deutsche Visum,
die verpflichtungserklärung hat er selbst usgefüllt und keiner hat bemerkt dass das falsche tum eingetrgen war...

ne neue machen klingt ganz gut...

kostet ja nur paar euronen und die DHL Post


Versuche doch einfach mal die deutsche Botschaft per E-Mail zu fragen. Denn auf der Rückseite wird ja von der Behörde die Unterschrift bestätigt und dabei ist auch ein Datumsstempel. Dadurch kann erkannt werden, dass das Datum auf der Vorderseite ein Schreibfehler ist.
Ich hatte auch mal das Problem, dass versehentlich die Nummer vom Carne und nicht von Pass eingetragen war, die Botschaft hat sehr unbürokratisch und freundlich reagiert. Die sind gar nicht so unfreundlich wie oft geschrieben wir. Immer dran denken, wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück.
Viele Erfolg.
Wolfgang


Die Nummer vom Carne reicht auch aus.

Salu2


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10.03.2008 13:07
avatar  George1
#14 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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Rey/Reina del Foro

Zitat von locoyuma
Die Nummer vom Carne reicht auch aus.Salu2


Sollte Sie wohl auch müssen - da es ja Cubis geben soll, die das erste Mal eingeladen werden und noch gar keinen Paß haben.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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10.03.2008 13:08 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2008 13:10)
avatar  ( Gast )
#15 RE: Verpflichtungserklärung mit falschem Einreisedatum
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( Gast )
Zitat von locoyuma
Die Nummer vom Carne reicht auch aus.

Und falls diese Nummer mal fehlen sollte, dann steht da ja immer noch der Namen und sogar die Adresse in der Erklärung drin.

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