Einladung eines Kubaners nach Deutschland

28.01.2008 21:44
#1 Einladung eines Kubaners nach Deutschland
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normales Mitglied

ein in diesem Forum vieldiskutiertes Thema - aber anscheinend immer wieder aufs Neue aktuell, da sich die Bestimmungen scheinbar ständig ändern ...

Die Sachlage bei mir: Ich möchte einen Kubaner (Student, 20 Jahre, unverheiratet) nach Deutschland einladen. Ich habe ihn in Kuba kennegelernt und möchte (nach intensivem Austausch über Land und Leute) ihm die Gelegnheit geben, Deutschland binnen ca. 6 Wochen kennenzulernen.

Der erste Schritt muss wohl diese Einladung sein, die vom Kubanischen Kunsul zu unterschreiben und dann nach Kuba zu schicken ist. Was schreibe ich da am besten rein, damit die Chance auf Bewilligung möglichst groß ist ? was schreibe ich bei "ZWeck der Reise" und was schreibe ich bei "Grad des Freundschaftsverhältnisses" ??? Kennt sich jemand damit aus oder kennt jemand einen guten Anwalt/Notar der sich mit sowas auskennt ?

Hat jemand ähnliches schonmal durchgezogen? wie sind die Chancen einzuschätzen, dass ein unverheirateter Student die Ausreisegenehmigung erhält ?? ?? ??




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28.01.2008 21:56
#2 RE: Einladung eines Kubaners nach Deutschland
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normales Mitglied

ach ich sehe grad dass diese meine Frage nun in die Vorstellrunde ("bin neu hier") reingenommen worden ist ... aber macht ja auch nichts .... vielleicht liest und antwortet ja trotzdem jemand ... würde mich freuen ... denn ich möchte bald anfangen mit dieser Aktion - damit der Besuch im Sommer stattfinden kann ...


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28.01.2008 23:08 (zuletzt bearbeitet: 28.01.2008 23:23)
avatar  ( Gast )
#3 RE: Einladung eines Kubaners nach Deutschland
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( Gast )

Um Deutschland besuchen zu können, benötigt ein Kubaner die Ausreisegenehmigung der kubanischen Behörden und ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Besuchsvisum max. 3 Monate) der deutschen Botschaft in Havanna.

Die Ausreiseerlaubnis ist über das kubanische Konsulat einzuleiten. Dies ist mit einigen sinnlosen Laufereien und Kosten verbunden, die im Einzelnen auf der Internetseite der kubanischen Botschaft beschrieben sind. Solange der kubanische Staat nicht bereits viel in das Studium des Studenten investiert hat, wird es keine Probleme bei der Genehmigung der Ausreise (PVE) geben. Eine Begründung der Einladung interessiert niemanden.

Die Einreiseerlaubnis für eine kurzfristigen Besuch in Deutschland wird von der Rückkehrwilligkeit abhängig gemacht. Es ist Sache des Kubaners dies nachzuweisen. Die Hürde hierfür ist sehr hoch. Die Formalitäten der Visumsbeantragung sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft zu entnehmen. Für die Beantragung der Ausreisegenehmigung (PVE) benötigt der Kubaner das Visum der deutschen Botschaft und das zuvor genannte Einladungsschreiben, welches ihm über das hiesige kubanische Konsulat zugestellt wird.


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29.01.2008 00:08
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#4 RE: Einladung eines Kubaners nach Deutschland
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freemann07 ( gelöscht )

Vor der Abgabe Deiner Einladung mußt Du bei einem Notar Deiner Wahl eine eidesstattliche Erklärung Abgeben worin alle Daten stehen wie in der Einladung + eine Verpflichtungserklärung über den Abschluß einer Krankenversicherung und die Übernahme aller anfallenden Kosten .Dann ins Spanische übersetzen lassen ,vom Landgericht bestätigen und zusammen mit der Einladung an die Botschaft senden.


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