Ausländerbehörde

14.01.2008 13:15
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#1 Ausländerbehörde
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erfahrenes Mitglied

Hallo zusammen,
im Grunde genommen entscheidet ja die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde letztendlich über den Visumsantrag.
Seht Ihr es als sinnvoll an, bevor der Visumsantrag in Cuba tatsächlich gestellt wird, sich vorab vielleicht schon einmal
mit der Behörde hier in Deutschland in Verbindung zu setzen, die jeweilige Situation darzustellen und somit vielleicht schon
ein wenig den Weg ebnen zu können?
Habt Ihr schon Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise sammeln können?


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14.01.2008 13:49
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#2 RE: Ausländerbehörde
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( Gast )


Soweit es sich um die Visumsart D, also um nationale Visa mit längerfristigen (mehr als 3 Monate) Aufenthalt handelt, entscheidet letztendlich die Ausländerbehörde. Alle anderen Visa (Art A – C) sind alleinige Sache der Botschaft.

Durch die Prüfung der Deutschkenntnisse (seit Inkrafttretens des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz am 28. August 2007) hat die Botschaft offenbar die Möglichkeit die Entscheidung bestimmter Visaanträge im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung zu beeinflussen. Inwieweit sich die Ausländerbehörde an das Ergebnis der Prüfung der Botschaft zu halten hat, ist unklar.

Bei einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ist es aber immer ratsam, selbst bei der Ausländerbehörde aktiv zu werden.


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14.01.2008 14:02
#3 RE: Ausländerbehörde
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Rey/Reina del Foro

Zitat von niña
Seht Ihr es als sinnvoll an, (...) sich vorab vielleicht schon einmal mit der Behörde hier in Deutschland in Verbindung zu setzen?

Schaden kann's auf keinen Fall. Wenn du an einen hilfreichen Gesprächspartner gerätst, wirst du vielleicht sogar wertvolle Hinweise erhalten.
Zitat von niña
Habt Ihr schon Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise sammeln können?

Im Gegensatz zu anderen hier früher schon geschilderten Erfahrungen hat es in meinem Fall nicht viel gebracht. Offensichtlich bestehen zwischen den einzelnen Ausländerbehörden je nach Kommune erhebliche Unterschiede in der Herangehensweise, ebenso zwischen einzelnen Beamten. Zuerst hat man mir bloß die Auskunft geben wollen, man verlasse sich jeweils voll auf die Entscheidungsempfehlung, die von der Botschaft in Havanna mitgeliefert werde. Als ich mich dann später noch einmal melden wollte, als der Antrag (auf Sprachkursvisum) vorlag, hatten sie ihn wenige Minuten zuvor schon anstandslos bewilligt. Ich hatte der Antragsstellerin allerdings auch ein von mir als Einlader verfasstes und an Botschaft und Ausländerbehörde gerichtetes Schreiben als Anlage zum Antrag mitgegeben, in dem ich alle möglichen Argumente, die aus meiner Sicht für eine Bewilligung sprachen, schön formuliert noch einmal sauber aufgezählt hatte, und das auch mir gegenüber den Behördenvertretern (zumindest dem Anschein nach) eine gewisse Seriosität verleihen sollte.


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14.01.2008 14:04
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#4 RE: Ausländerbehörde
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erfahrenes Mitglied

Vielen Dank für die Antwort.
Ja, in meinem Fall geht es um ein Heiratsvisum.

Im Falle eines Nichtbestehens der Deutsch-Prüfung gehe ich davon aus, dass überhaupt keine Unterlagen an die Ausländerbehörde in Deutschland geschickt werden. Dann wird das Visum aus diesem Grund nicht erteilt. Wann dann eine weitere Prüfung stattfinden kann, ist mir auch unklar.

Aber so wie ich es jetzt aus Deiner Antwort herauslesen kann, ist es sinnvoll, sich schon vor dem Visumsantrag einen Termin bei der Ausländerbehörde geben zu lassen.
Sollte man hierzu etwas spezielles beachten und inwieweit kann man dort schon etwas positiv beeinflussen? Hat jemand dazu schon Erfahrungen sammeln können?


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14.01.2008 14:32
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#5 RE: Ausländerbehörde
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( Gast )

Zitat von niña
Im Falle eines Nichtbestehens der Deutsch-Prüfung gehe ich davon aus, dass überhaupt keine Unterlagen an die Ausländerbehörde in Deutschland geschickt werden. Dann wird das Visum aus diesem Grund nicht erteilt.

Den Antrag für ein nationales Visum haben sie an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Was die Ausländerbehörde mit dem Ergebnis der Deutsch-Prüfung macht, dass ist eben die ungeklärte Frage. Diese Frage solltest Du der AB stellen und auch dort deren abschließende Meinung/Entscheidung versuchen zu beeinflussen.


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14.01.2008 14:34
#6 RE: Ausländerbehörde
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Rey/Reina del Foro

Zitat von niña
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, in meinem Fall geht es um ein Heiratsvisum.

Im Falle eines Nichtbestehens der Deutsch-Prüfung gehe ich davon aus, dass überhaupt keine Unterlagen an die Ausländerbehörde in Deutschland geschickt werden. Dann wird das Visum aus diesem Grund nicht erteilt. Wann dann eine weitere Prüfung stattfinden kann, ist mir auch unklar.

Aber so wie ich es jetzt aus Deiner Antwort herauslesen kann, ist es sinnvoll, sich schon vor dem Visumsantrag einen Termin bei der Ausländerbehörde geben zu lassen.
Sollte man hierzu etwas spezielles beachten und inwieweit kann man dort schon etwas positiv beeinflussen? Hat jemand dazu schon Erfahrungen sammeln können?


Tu es nicht!

_________
"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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14.01.2008 15:19
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#7 RE: Ausländerbehörde
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erfahrenes Mitglied

Zitat von San_German

Tu es nicht!


Danke für den Beitrag - aber eine Erklärung hierzu wäre schon hilfreich.


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14.01.2008 16:30
#8 RE: Ausländerbehörde
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super Mitglied


Den Antrag für ein nationales Visum haben sie an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Was die Ausländerbehörde mit dem Ergebnis der Deutsch-Prüfung macht, dass ist eben die ungeklärte Frage. Diese Frage solltest Du der AB stellen und auch dort deren abschließende Meinung/Entscheidung versuchen zu beeinflussen.[/quote]

Also ich habe mich mit dem Ausländeramt und auch mit dem Standesamt in Verbindung gesetzt und sehe es eher positiv. Allerdings wurde mir dort eindeutig gesagt, wenn der Deutschtest nicht bestanden wird, werden die Dokumente von der deutschen Botschaft gar nicht weitergeleitet.
Somit ist auch die früher mögliche Vorabzustimmung der örtlichen Ausländerbehörden nicht mehr möglich. Schade, denn nach Aussage der Beamten hätte ich auf jeden Falle mit einer solchen Zustimmung rechnen können. Aber es wird hoffentlich so auch gehen. In drei Wochen ist meine Novia in Havanna und mir werden die Daumen weh tun.
Gruß
Wolfgang


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14.01.2008 16:41
avatar  niña
#9 RE: Ausländerbehörde
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erfahrenes Mitglied

Hallo Wolfgang,
ich hatte es eigentlich auch so verstanden, dass bei Nichtbestehen des Deutschtests die Dokumente gar nicht weitergegeben werden. Allerdings kann ich nicht sagen, wie schnell dann ein neuer Termin für den Test vereinbart werden kann bzw. wie weit sich dann alles verzögert.
Ich denke, ein Termin bei der Ausländerbehörde wird nicht schaden, ich werde das auf jeden Fall mal versuchen, auch wenn diese Vorabzustimmung, wie Du schreibst, nicht mehr möglich ist. Vielleicht bekomme ich ein paar Tips oder Ratschläge, die mir weiterhelfen.
Ich wünsche Euch ganz viel Glück und drücke mit Euch die Daumen, dass es klappt, ganz liebe Grüße


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14.01.2008 17:32 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2008 17:37)
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#10 RE: Ausländerbehörde
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Zitat von bergmann
wenn der Deutschtest nicht bestanden wird, werden die Dokumente von der deutschen Botschaft gar nicht weitergeleitet.

Visaanträge, die sich auf einen längerfristigen Aufenthalt beziehen, also auf Anträge auf Erteilung eines Visums der Kategorie D, hat die Botschaft (Visaabteilung) auf Vollständigkeit zu prüfen und der zuständigen Stelle in Deutschland weiterzuleiten. Wenn sie dies unterlassen, ist dies meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

Im angesprochen Fall wäre dem vorzubeugen, indem die Ausländerbehörde bereit wäre, den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums der Kategorie D trotz nicht bestandenem Deutschtest zuzustimmen, indem sie anstelle der Genehmigung eines Heiratsvisums die Genehmigung der Teilnahme an einem Deutschkurs in Aussicht stellt. Ich denke, die Ausländerbehörde wird sich von diesem Anliegen, welches doch im Sinne der neuen Gesetzesänderung ist, auch überzeugen lassen. Sie sollten dies aber der Botschaft dann auch mitteilen.

Dass sie dann in der Botschaft einen neuen Antrag verlangen, ist denen aber zuzutrauen.


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15.01.2008 21:34
avatar  thommy
#11 RE: Ausländerbehörde
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normales Mitglied

Hallo in die Runde ,

als meine Frau Ihren Deutschtest im November gemacht hat gab es einige die vor Ihr dran waren und die den
Deutschtest nicht bestanden haben . Alle haben Ihre kpl.Papiere wieder zurück erhalten und Ihnen wurde gesagt das Sie erst Deutsch
lernen sollen und dann erst den Antrag stellen möchten.
Also gehe ich davon aus das der Antrag erst nach bestandenem Deutschtest an die Ausländerbehörde weitergegeben wird .
Lt. Botschaft kann man den Deutschtest egal wann wiederholen . Es sollte nur klargestellt sein das man auch Deutsch in der Zwischenzeit gelernt hat.

Bei mir ist es jetzt so das der Antrag hier in Berlin der Ausländerbehörde vorliegt .
Heute nun war ich in der Ausländerbehörde um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen da in der Zwischenzeit 7 Wochen vergangen sind .
Da wurde mir nur gesagt das der Antrag vorliegt und die Entscheidung zwischen 3 und 6 Monaten im Moment liegt .
Hat hier jemand Erfahrung was man machen kann ( Anwalt , ständiges Nerven ) um die Bearbeitung zu beschleunigen ?
Vielen Dank im Vorfeld .

LG
Thommy


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15.01.2008 22:50
#12 RE: Ausländerbehörde
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super Mitglied



Bei mir ist es jetzt so das der Antrag hier in Berlin der Ausländerbehörde vorliegt .
Heute nun war ich in der Ausländerbehörde um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen da in der Zwischenzeit 7 Wochen vergangen sind .
Da wurde mir nur gesagt das der Antrag vorliegt und die Entscheidung zwischen 3 und 6 Monaten im Moment liegt .
Hat hier jemand Erfahrung was man machen kann ( Anwalt , ständiges Nerven ) um die Bearbeitung zu beschleunigen ?
Vielen Dank im Vorfeld .

Mensch Thommy, das ist ja Wahnsinn, diese Bearbeitungszeiten. Da bin ich mal gespannt, wie lange es bei mir dauert. Mein Ausländeramt hat mir versprochen, die Entscheidung wird umgehend getroffen. Na ja ab 5. Februar kann ich auch mitreden und werde Euch informieren.
Gruß Wolfgang


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19.01.2008 08:18 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2008 08:20)
#13 RE: Ausländerbehörde
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sehr erfahrenes Mitglied
Zitat von Esperanto2
Durch die Prüfung der Deutschkenntnisse (seit Inkrafttretens des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz am 28. August 2007) hat die Botschaft offenbar die Möglichkeit die Entscheidung bestimmter Visaanträge im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung zu beeinflussen. Inwieweit sich die Ausländerbehörde an das Ergebnis der Prüfung der Botschaft zu halten hat, ist unklar.
Bei einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ist es aber immer ratsam, selbst bei der Ausländerbehörde aktiv zu werden.

Hallo an alle,
meine Frau hat im November die Sprachprüfung im zweiten Anlauf geschafft. Als sie beim ersten Mal den Test nicht bestanden hatte, wurde der Visumsantrag (Ehegattennachzug) nicht komplett zurückgewiesen, wie ich hier gelesen habe. Es wurde ihr im Oktober ein Zweittermin zum Sprachtest angeboten und der Antrag wurde entgegengenommen.
Auf meiner ABH (München) hat man mir erklärt, dass die ABH nur ihre Zustimmung zum Visumsantrag an die Botschaft faxt. Die Entscheidung zum Erteilen des Visums fällt allein die Botschaft.
Ich empfehle unbedingt, sich mit der ABH in Verbindung zu setzen und den Verlauf bis zur Zustimmung an die Botschaft zu begleiten. Denn bei mir lief es nicht so automatisch, wie man mir in Havanna versichert hatte.
LG Rudolfo
Hay que llegar a la médula de las cosas!

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19.01.2008 10:13
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#14 RE: Ausländerbehörde
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( Gast )

Zitat von Rudolfo_GTMO
Auf meiner ABH (München) hat man mir erklärt, dass die ABH nur ihre Zustimmung zum Visumsantrag an die Botschaft faxt. Die Entscheidung zum Erteilen des Visums fällt allein die Botschaft.

Die Zustimmung der ABH zum Visumsantrag ist die Entscheidung über die Erteilung. Sobald diese vorliegt, ist das Visum zu erteilen. Die Botschaft hat die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu prüfen und an die ABH weiterzuleiten. Offenbar interpretieren sie die -nach ihren Prüfungskriterien- nichtbestandene Deutschprüfung als eine Unvollständigkeit des Antrages. Insofern entsteht der Eindruck die Botschaft hätte über den Antrag zu entscheiden.


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19.01.2008 10:24
avatar  George1
#15 RE: Ausländerbehörde
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Esperanto2
Offenbar interpretieren sie die -nach ihren Prüfungskriterien- nichtbestandene Deutschprüfung als eine Unvollständigkeit des Antrages. Insofern entsteht der Eindruck die Botschaft hätte über den Antrag zu entscheiden.


Genau so ist das - nach den neuen Regeln ist neben den bisherigen Unterlagen auch ein Zertifikat über ´nen abgelegten A1-Deutschkurs Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen.

Da im Sonderfall Cuba der Deutschsprachtest als Ersatzleistung für den A1 gilt - heißt also bei Nichtbestehen des Tests - Visumablehnung aufgrund fehlender Unvollständigkeit des Antrages.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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19.01.2008 14:13
avatar  niña
#16 RE: Ausländerbehörde
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erfahrenes Mitglied

Zitat von Rudolfo_GTMO
meine Frau hat im November die Sprachprüfung im zweiten Anlauf geschafft. Als sie beim ersten Mal den Test nicht bestanden hatte, wurde der Visumsantrag (Ehegattennachzug) nicht komplett zurückgewiesen, wie ich hier gelesen habe. Es wurde ihr im Oktober ein Zweittermin zum Sprachtest angeboten und der Antrag wurde entgegengenommen.
Auf meiner ABH (München) hat man mir erklärt, dass die ABH nur ihre Zustimmung zum Visumsantrag an die Botschaft faxt. Die Entscheidung zum Erteilen des Visums fällt allein die Botschaft.
Ich empfehle unbedingt, sich mit der ABH in Verbindung zu setzen und den Verlauf bis zur Zustimmung an die Botschaft zu begleiten. Denn bei mir lief es nicht so automatisch, wie man mir in Havanna versichert hatte.
LG Rudolfo

Hallo Rudolfo,
wieviel Zeit lag denn bei Deiner Frau zwischen der ersten Sprachprüfung und dem zweiten Test? Hast Du vielleicht noch ein paar Tips für uns bezüglich des Interviews?
Du schreibst, dass Du unbedingt empfehlst, sich mit der ABH in Verbindung zu setzen. Welche Möglichkeiten siehst Du denn, dass diese den Verlauf des Visumsverfahrens positiv beeinflussen können? Weißt Du schon, wann Deine Frau kommen kann? Hat die ABH hierzu eine Erklärung abgegeben? Für Deine Antworten schon mal vielen Dank, liebe Grüße


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20.01.2008 15:27
avatar  chris6
#17 RE: Ausländerbehörde
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spitzen Mitglied

Passt vielleicht nicht ganz hier her, probiere es aber trotzdem mal

Meiner Meinung nach haben sie meiner Frau auf der Botschaft (nicht auf Cuba) eine falsche Auskunft gegeben, nämlich, das sie mit einem D Visum nur per Flugzeug nach Österreich kommen darf, da dieses D Visum ja nur ein nationales Visum ist.

Wie gesagt, meiner Meinung nach falsch, aber warum machen die das??

Saludos de Chris


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27.01.2008 16:39
#18 RE: Ausländerbehörde
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von niña
..wieviel Zeit lag denn bei Deiner Frau zwischen der ersten Sprachprüfung und dem zweiten Test? Hast Du vielleicht noch ein paar Tips für uns bezüglich des Interviews?
Du schreibst, dass Du unbedingt empfehlst, sich mit der ABH in Verbindung zu setzen. Welche Möglichkeiten siehst Du denn, dass diese den Verlauf des Visumsverfahrens positiv beeinflussen können? Weißt Du schon, wann Deine Frau kommen kann? Hat die ABH hierzu eine Erklärung abgegeben? Für Deine Antworten schon mal vielen Dank, liebe Grüße


Hallo niña,
zwischen dem ersten und dem zweiten Sprachtest lagen ungefähr 5 Wochen. Eigentlich kann ich keine weiteren Tipps zum Sprachtest geben. Der Inhalt des Gesprächs, also die Fragen, wurden ja schon erörtert. Für solche, die keine Deutschkenntnisse haben, empfehle ich einen Crashkurs, der speziell auf das Botschaftsgespräch ausgerichtet ist.
Bezüglich ABH epfehle ich, sich auf dem laufenden zu halten bzw. nachfragen, ob noch Dokumente oder weitere Schritte für die Zustimmung an die Botschaft fehlen, dann evtl. nachfragen, ob die Zustimmung erfolgt ist. Es ist besser, gut informiert bei der Botschaft nachzufragen.
Meine Frau kam schon im Dezember, eine gute Woche nach der Zustimmung der AHB an die Botschaft.

Gruss
Rudolfo

Hay que llegar a la médula de las cosas!

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