Einladungstermin cubanisches Konsulat

  • Seite 2 von 2
09.12.2007 20:30
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#26 RE: Einladungstermin cubanisches Konsulat
avatar
ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Listo M
@chico tonto und George 1

Nach deutschem und auch, soweit mir bekannt, nach dem Recht ausländischer Staaten, sind Ehepartner keine Verwandten. ( siehe BGB § 1589 ) Sollte Cuba hier eine Ausnahme machen ? Ich denke, die Antwort auf die Anfrage ans cub. Konsulat wird hier Klarheit schaffen.



aber Familienangehörige.

Salu2


 Antworten

 Beitrag melden
10.12.2007 07:59
avatar  ( Gast )
#27 RE: Einladungstermin cubanisches Konsulat
avatar
( Gast )

In Kenntnis der Sachlage, das Ehepartner keine Verwandten sind, habe ich mich in dieser Sache schon vor einiger Zeit an die Botschaft gewandt.

Ich habe diese Antwort erhalten: Sehr geerhte(r) Herr/Frau Maria,
Ehepartner sind Familienangehörigen ersten Grades.



 Antworten

 Beitrag melden
10.12.2007 11:26
avatar  Sharky
#28 RE: Einladungstermin cubanisches Konsulat
avatar
Top - Forenliebhaber/in

schick Deinen Mann zur Inmi und dann weisst Du es genau.
Manchmal wissen die auf der Inmi mehr wie das Konsulat aber im Endefekt zählt
nur das was die Inmi sagt.
Eine Einladung ist nicht notwendig!

Salu2 Sharky


 Antworten

 Beitrag melden
10.12.2007 19:20 (zuletzt bearbeitet: 10.12.2007 19:28)
avatar  ( Gast )
#29 RE: Einladungstermin cubanisches Konsulat
avatar
( Gast )
Zunächst einmal : Sharky Herzlichen Dank....Du hast recht.....
So schnell habe ich noch nie 225 Euro gespart

Und nun ..... heute morgen geschrieben, heute abend schon die Antwort erhalten: Dank an das cubanische Konsulat. Wären deutsche Behörden auch mal so schnell .

Die Antwort:
"Wenn Sie in Kuba geheiratet haben, dann braucht er nur die Heiratsurkunde vorzulegen bei den Migratonsbehörden um de Reisegenehmigung zu beantragen.
Wenn Sie aber in Deutschland geheiratet haben, braucht er dann entweder die Einladung oder die zuerst vom Landgericht und dann von uns legalisierte und in spanische übersetzte (wenn es keine Internationale ist) Heiratsurkunde vorzulegen."

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 2 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!