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15.10.2007 14:29 (zuletzt bearbeitet: 15.10.2007 14:30)
avatar  chulo
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Forums-Senator/in
Hier die Antwort der Konsularabteilung
Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Havanna

(Anschrift:
Embajada de la República Federal de Alemania
Calle 13 No. 652 esq. a B
Vedado
La Habana / Cuba
Tel.: (+53-7) 833 25 69
Fax: (+53-7) 833 15 86
E-Mail: RK-10@hava.auswaertiges-amt.de
Internet: http://www.havanna.diplo.de)

auf meine Frage: " Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich (deutscher Staatsbürger) und meine kubanische Frau möchten unsere Tochter Maria (knapp 2 Jahre) mit der Schwester (Kubanerin mit spanischem Pass) meiner Frau für 2 Wochen nach Kuba reisen lassen.

Welche Bestätigungen oder vollmachten müssen wir der Schwester mitgeben. Meine Tochter hat einen deutschen Kinderausweis mit Foto.

Reicht es, wenn wir eine Vollmacht in deutsch und spanisch ausstellen und beide Elternteile unterschreiben ? ":


" Wenn Ihr Kind außerhalb Kubas geboren ist und deshalb bisher nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält es nach einem 90tägigen Aufenthalt in Kuba automatisch die kubanische Staatsangehörigkeit und kann dann nur mit einem kubanischen Pass und Ausreisegenehmigung das Land verlassen. Bei einem 2wöchigen Aufenthalt sollte es dieses Problem nicht geben.

Für alle Fälle sollten Sie jedoch die Tante mit einer Vollmacht zur Erledigung von Ausreise- und Passformalitäten ausstatten und die schriftliche Erlaubnis erteilen, dass das Kind mit der Tante reisen darf. Bitte erkundigen Sie sich bei den kubanischen Behörden bzw. der Botschaft, welche Formerfordernisse diese Vollmacht erfüllen muss, um in Kuba wirksam zu sein. Eventuell müssen Sie diese Vollmacht bei der kubanischen Botschaft anfertigen und beglaubigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx "

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