Zuständigkeitsbereich der Botschaft

09.09.2007 12:38
#1 Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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super Mitglied

Mal dumm gefragt:
Wenn ich in dt. in den alten Bundesländern wohne ist Berlin für mich zuständig. Wenn ich in den neuen wohne, Bonn.

Und wenn ich im Ausland wohne? Sprich wenn ich mit Frau im ausland resident bin, doch eigentlich die Botschaft im jeweiligen Land.

Hatten weder PRE beantragt, noch die Einschreibung in Deutschland vorgenommen. Gibts da irgendwelche Regeln, die zu beachten sind?

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J. Martí


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09.09.2007 12:44 (zuletzt bearbeitet: 09.09.2007 12:46)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#2 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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greenhorn ( gelöscht )
Zitat von lifeshot
Mal dumm gefragt:
Wenn ich in dt. in den alten Bundesländern wohne ist Berlin für mich zuständig. Wenn ich in den neuen wohne, Bonn.
?


Aber ganz dumm

Die Alten, sind die Neuwertigeren, also Be eR Dä.

Die Neuen sind die neu Hinzugekommenen, jetzt restaurierten, also Dä Dä Är.

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09.09.2007 12:52
avatar  Don Arnulfo ( gelöscht )
#3 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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Don Arnulfo ( gelöscht )

Gegensätze:

neu <==> gebraucht

alt <==> jung




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09.09.2007 14:00
#4 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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In Antwort auf:
Und wenn ich im Ausland wohne? Sprich wenn ich mit Frau im ausland resident bin, doch eigentlich die Botschaft im jeweiligen Land.


Das war eigentlich die dumme Frage, da ich mir ja die noch dümmeren Fragen selbst beantwortet hatte :P

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10.09.2007 19:29
avatar  Hans11
#5 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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erfahrenes Mitglied
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http://www.kinder-nach-hause.de/kids/konopka/index.html

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11.09.2007 13:08
#6 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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super Mitglied

soll ich es erst auf spanisch schreiben, damit man mich versteht?

die Frage ist, wenn ich mit meiner kub. Frau in Spanien wohne, ist doch eigentlich die kub. Botschaft in Spanien verantwortlich, und nicht mehr die kub. Botschaft in Deutschland?

Ist das richtig, oder falsch?!

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11.09.2007 13:25
avatar  ( gelöscht )
#7 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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( gelöscht )

Es ist die Botschaft zustaendig in dem Deine Frau ihren lebensmittelpunkt hat, in diesem Fall also Spanien.


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11.09.2007 15:30
#8 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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so dachte ich mir das auch. Gehe ja schliesslich auch nicht nach England auf die Botschaft wenn ich in Spanien wohne.
In Las Palmas die kub. Botschaft meinte allerdings das das nicht ihr Zuständigkeitsbereich ist, da wir in D geheiratet haben.
Deshalb sollen wir doch bitte bei angelegenheiten nach D fliegen. Ist js schliesslich gleich um die Ecke

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11.09.2007 15:34
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#9 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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( gelöscht )

Das Konsulat in Las Palmas, nicht Botschaft die ist in Madrid, macht es sich ein bisschen leicht. Muessen die halt die Unterlagen
Deiner Frau in Bonn oder Berlin anfordern, oder noch besser Du nimmst dies in die Hand.
Haelt sie sich in Spanien mit einer Deutschen AE auf, oder hat sie eine AE der EU?????


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12.09.2007 00:48
#10 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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super Mitglied

Sie ist hier mit dt. Aufenthaltsgenehmigung und hat über das Freizügigkeitsrecht der EU spanische residenz sowie AE.
ok, stimmt ist ein Konsulat und keine Botschaft - soll vorkommen.

Wir haben zwar in dt. geheiratet, allerdings haben wir sie in D weder eingeschrieben, noch haben wir die PRE beantragt. mit dem Konsulat in D haben wir also gar nichts am Hut ...
wir waren einmal da, 15 bevor die zu machen um Sie einzuschreiben weil wir im stau standen, und der alte an der rezeption der wohl in Peso cubano bezahlt wird meinte, dass er uns nicht mehr reinlässt. Naja, und da wir damals kein Auto hatten und das Auto gemietet war, waren wir nicht wirklich sehr darüber erfreut. Von daher haben wir nicht mehr vor dort nochmal vorbei zu schauen!

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16.09.2007 22:02
avatar  Daniela
#11 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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super Mitglied

@ lifeshot
Könnte mir nur vorstellen, dass Ihr die Ehe sonst noch auf dem Kub. Konsulat in Spanien registrieren lassen müsst (wenn Ihr in D geheiratet habt und Deine Frau für Kuba nicht verheiratet ist)... Wenn Du in Kuba geheiratet hättest, wäre auf jeden Fall das Konsulat in Spanien zuständig (kann nur von uns und Konsulat Sevilla sprechen).


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17.09.2007 20:08
#12 RE: Zuständigkeitsbereich der Botschaft
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super Mitglied

wir haben in D geheiratet, haben Sie aber weder in D eingeschrieben, noch heirat legalisiert.
Nun wollten wir Sie hier in spanien einschreiben und die meinten, dass gehe sie nix an weil wir in D geheiratet haben.
Für mich hat das eine mit dem anderen nix zu tun ... zeigt mir nur einmal mehr die Willkür der kub. Behörden ...

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