Einladung eines Kubaners

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26.08.2007 18:21
avatar  Nika
#1 Einladung eines Kubaners
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normales Mitglied

Bitte zerreißt mich jetzt nicht gleich in der Luft wenn ich diese Frage stelle .
Ich habe bestimmt alles öfters durchgelesen , aber keinen Hinweis darüber gefunden .
Aber ich denke , daß es bestimmt noch mehr Leute gibt , die genau diese Frage haben.
Also :
ich habe schon mal das Formular für die Verpflichtungserklärung hier . Da steht , daß ich die Passnummer des Eingeladenen brauche .
Klar , einen Pass braucht er . Aber wenn die Einladung erst für Mai 2008 gelten soll , ist es dann ratsam , daß er ihn schon jetzt beantragt ????
Wann soll ich anfangen irgendwelche Anträge zu stellen , damit ich mit dem genannten Datum hinkomme. Die Verpflichtungserklärung gilt nur für 6 Monate , aber ich weiß nicht , wie lange die ganze Geschichte geht und wir haben nur die Möglichkeit mit Mai. Bitte gebt mir nur ehrliche Ratschläge und seit nicht zu streng mit mir , falls ich zu viel frage.
Ich danke Euch schon mal !!!



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26.08.2007 18:29 (zuletzt bearbeitet: 26.08.2007 18:30)
avatar  jhonnie
#2 RE: Einladung eines Kubaners
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Cubaliebhaber/in
Hallo,
Als Erstes solltest Du eine Einladung für ihn über die cubanische Botschaft machen,
Damit/danach kann er einen Reisepass beantragen.
Danach dann Verpflichtungserklärung und Versicherung nach Cuba schicken.
Das ist das was Du von hier aus machen kannst.
Den Rest muss er in Cuba machen.
Ach, zum Schluss noch ein Ticket über das befreundetes Reisebüro für ihn besorgen

Gruss
Johannes
Gruss
Barbara y Johannes

"Die Torheit begleitet uns in allen Lebensperioden.
Wenn einer weise scheint, liegt es daran,
dass seine Torheiten seinem Alter und seinen Kräften angemessen sind."
Francois Duc de La Rochefoucauld

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26.08.2007 18:30
#3 RE: Einladung eines Kubaners
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Forums-Senator/in

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26.08.2007 18:41
avatar  Nika
#4 RE: Einladung eines Kubaners
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normales Mitglied

Danke Johannes für die schnelle Antwort .
Die neue Einladung ist doch die Geschichte idem Notar nicht wahr ? Heißt das , daß ich zuerst zum Notar soll und die Einladung dort machen muß?
Welcher Notar kann das denn machen . Ist das egal oder wird er vom Ausländeramt bestimmt ? Es gibt anscheinend bestimmte Vorgaben für die Einladung .
Wann sollte ich daß denn in Angriff nehmen .
Wenn nur der Termin nicht so fest und die Sache so undurchsichtig wäre


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26.08.2007 18:53 (zuletzt bearbeitet: 26.08.2007 19:07)
avatar  ( Gast )
#5 RE: Einladung eines Kubaners
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( Gast )
In Antwort auf:
Wann sollte ich daß denn in Angriff nehmen?

Klar, mit dem Pass ist zu beginnen. Um den zu bekommen, braucht er Lichtbilder und Geld.

Sobald er den Pass bis Jahresende hat soll er Dir Bescheid geben, danach kannst Du ja mit den kubanischen Einladungsformalitäten über die kubanische Botschaft/Konsulat in Berlin/Bonn anfangen.

Den Visumsantrag bei der Botschaft in Havanna kann er auch erst 3 Monate vor dem geplanten Besuch im Mai 08 stellen. Bis dahin hast Du also noch viel Zeit, damit Dir die ganze Sache geläufiger wird. So reicht es, wenn Du ihm die von hier aus benötigten Unterlagen für die Visumsbeantragung (wie Verpflichtungserklärung und die Bestätigung der Reisekrankenversicherung) dann Anfang des kommenden Jahres zuleitest.

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26.08.2007 21:47
avatar  b12
#6 RE: Einladung eines Kubaners
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b12
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:

Zitat von jhonnie
Hallo,
Als Erstes solltest Du eine Einladung für ihn über die cubanische Botschaft machen,
Damit/danach kann er einen Reisepass beantragen.[quote]


hätte eine kleine kritik.

er kann den reisepass jederzeit beantragen. dazu braucht man nicht zuerst eine einladung.

das kostet bis jetzt ca. 55cuc + bilder usw.

!!ab november 150cuc + usw.

gruß


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26.08.2007 23:19
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#7 RE: Einladung eines Kubaners
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

In Antwort auf:
ich habe schon mal das Formular für die Verpflichtungserklärung hier . Da steht , daß ich die Passnummer des Eingeladenen brauche .
Klar , einen Pass braucht er . Aber wenn die Einladung erst für Mai 2008 gelten soll , ist es dann ratsam , daß er ihn schon jetzt beantragt ????


Nummer des Carnet (vergleichbar mit unserem Personalausweis) reicht aus.

Salu2


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27.08.2007 00:06
#8 RE: Einladung eines Kubaners
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Rey/Reina del Foro

Zitat von b12
!!ab november 150cuc + usw.


Woher hast du denn das jetzt?? Dios mio bin ich froh dass meine Tochter u novia schón einen haben!


Fino alla fine !!!
-

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27.08.2007 00:12 (zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 00:14)
#9 RE: Einladung eines Kubaners
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Top - Forenliebhaber/in
Halo Nika,
ich möchte den Anderen jetzt nicht kategorisch widersprechen, aberrrrrr ICH würde Dir folgenden Rat geben:
1. Der Besuchstermin soll ab Mai 2008 sein, und es handelt sich um ein Besuchsvisum, ok?
2. dann macht ihr folgendes:
3. Pass kann ohne Einladung beantragt und erteilt werden, also ab sofort machen, damit es nachher damit keine Probleme gibt
(dauert zwischen 2 Wo. und 4 Monaten!)
4. Das Besuchsvisum würde ich dann ALS ERSTES ab Oktober beantragen. Das Visum ist das Billigste am ganzen Verfahren (unter 100 Euro komplett) und die Erteilung ein Glücksspiel, also macht ihr das zuerst, die Chancen stehen höchstens 50:50 (hängt natürlich von vielen Umständen ab).
5. Wenn das Visum für Mai erteilt ist, dann machst Du die Einladung über Notar und Botschaft, bisher dauerte es ca. max. 2 Monate, jetzt mit Notar 1. od. 2. Wochen länger, also die Zeit reicht dicke. Dieser Spaß kostet dann ja richtig Geld (ca. 500 ??)
6. Zum Schluss das Ticket.
So ist die Sache relativ relaxt.

Viel Glück
P.
Alles wird gut, immer nur lächeln!

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27.08.2007 00:23
#10 RE: Einladung eines Kubaners
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Desesperado
4. Das Besuchsvisum würde ich dann ab Oktober beantragen. Das Visum ist das Billigste am ganzen Verfahren (unter 100 Euro komplett) und die Erteilung ein Glücksspiel, also macht ihr das zuerst, die Chancen stehen höchstens 50:50 (hängt natürlich von vielen Umständen ab).



Was soll das denn?? Hab ich ja noch nie gehört!!
Wenn der Pass ab November wirklich um das 3 fache steigt sollte sie schleunigst das Geld rüberwachsen lassen dass ihr Novio noch billiger davonkommt! Ausserdem kommt sowieso immer was dazwischen deswegen rat ich Nika kaum er den Pass hat mit dem ganzen Einladungsprozedere zu beginnen damit es am Ende nicht doch noch knapp wird - die Dokumnete haben meist sowieso 1 Jahr Gültigkeit!


Fino alla fine !!!
-

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27.08.2007 01:57 (zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 02:00)
#11 RE: Einladung eines Kubaners
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Top - Forenliebhaber/in
Sag mal villacuba, was gibst Du da für'n Schmarrn von Dir, kannst du nich' lesen, oder was??
Was habe ich gesagt: Den Pass sollen sie SOFORT machen, also was soll Dein Gesülze bitte?????

Bin stinkesauer, Idi!!

Den Rest klären wir per PM, ok? damit nicht dieser Thread nicht ins Abseits gerät! Bitte!! Ich hab' 5 Einladungen gemacht, ich weiß nicht wieviel Erfahrung DU hast!? Sag's mir bitte laut und deutlich.
Alles wird gut, immer nur lächeln!

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27.08.2007 06:23 (zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 06:28)
avatar  ( Gast )
#12 RE: Einladung eines Kubaners
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( Gast )
Zitat von Desesperando
4. Das Besuchsvisum würde ich dann ALS ERSTES ab Oktober beantragen. Das Visum ist das Billigste am ganzen Verfahren (unter 100 Euro komplett) und die Erteilung ein Glücksspiel, also macht ihr das zuerst, die Chancen stehen höchstens 50:50 (hängt natürlich von vielen Umständen ab).

Desesperando, bei Deiner Erfahrung im Zusammenhang mit der Visumsbeantragung bei der deutschen Botschaft in Havanna müßtest Du wissen:

1. dafür der Pass benötigt wird.
2. der Antrag frühestens 3 Monate vor der beabsichtigten Reise angenommen wird. Deren Begründung: "Es könnten sich ja in der Zwischenzeit die sozialen Verhältnisse des Antragstellers ändern."
3. im Zusammenhang mit der Ausstellung eines 3-Monats-Besuchsvisums Kosten in Höhe von 60.- EUR (zu zahlen in CUC) für die Botschaft und bereits schon jetzt die PVE-Verlängerung von 2 Monaten für 120 CUC fällig werden.

Aber richtig ist schon, dass das Visaverfahren (je nach Umständen) die kritischste Phase ist.

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27.08.2007 11:06
avatar  candela
#13 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

Also kann ich meinen Gast auf Kuba mit seinem Paß, den er schon hat, der Verpflichtungserklärung und der Versicherung zur Botschaft schicken, um das Visum erteilen zu lassen, wenn er das hat mach ich erst die Einladung? Das geht tatsächlich so?


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27.08.2007 11:15
avatar  ( Gast )
#14 RE: Einladung eines Kubaners
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( Gast )

Zitat von candela
Also kann ich meinen Gast auf Kuba mit seinem Paß, den er schon hat, der Verpflichtungserklärung und der Versicherung zur Botschaft schicken, um das Visum erteilen zu lassen, wenn er das hat mach ich erst die Einladung? Das geht tatsächlich so?

diese frage ist auch für mich interessant, hab das jetzt schon öfter gelesen - hat jemand aktuelle erfahrungen damit? angeblich gehts wirklich so!


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27.08.2007 11:19
avatar  candela
#15 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

Ja, wär toll, wenns wirklich so funzt, ich kann das nicht so wirklich glauben, aber wenns so ist, umso besser, dann kann man sich die 225 Euronen bei Ablehnung tatsächlich sparen.


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27.08.2007 11:22
avatar  candela
#16 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

Und wenns so ist, wie gehts dann weiter mit der Einladung, wenn man die gemacht hat, ich versteht das irgendwie nicht so wirklich. Also erst das Visum, dann die Einladung (können die dann noch nein sagen??) Mit der Einladung auch die Geschichte mit Notar und Übersetzer und Landgericht und Beglaubigung etc.??


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27.08.2007 11:24
avatar  candela
#17 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

@villacuba
Da liegst du nicht so ganz richtig. Die Verpflichtungserklärung hat nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.


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27.08.2007 11:27
avatar  candela
#18 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

@Desesperado: Aso sehr ich das richtig, daß die Einladung nicht für die Visumserteilung benötigt wird und die Übersetzung und die Eidesstattliche Versicherung vom Notar und die Beglaubigung vom Landgericht ebenfalls nicht???


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27.08.2007 11:27
avatar  candela
#19 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

@Desesperado: Aso sehr ich das richtig, daß die Einladung nicht für die Visumserteilung benötigt wird und die Übersetzung und die Eidesstattliche Versicherung vom Notar und die Beglaubigung vom Landgericht ebenfalls nicht???


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27.08.2007 11:27
avatar  candela
#20 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

@Desesperado: Aso sehr ich das richtig, daß die Einladung nicht für die Visumserteilung benötigt wird und die Übersetzung und die Eidesstattliche Versicherung vom Notar und die Beglaubigung vom Landgericht ebenfalls nicht???


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27.08.2007 11:28
avatar  candela
#21 RE: Einladung eines Kubaners
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super Mitglied

Sorry, mein Compi spinnt gerade irgendwie, sollte natürlich nur einmal gepostet werden.


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27.08.2007 13:00 (zuletzt bearbeitet: 27.08.2007 13:14)
avatar  ( Gast )
#22 RE: Einladung eines Kubaners
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( Gast )
In Antwort auf:
@Desesperado: Also sehe ich das richtig, daß die Einladung nicht für die Visumserteilung benötigt wird und die Übersetzung und die Eidesstattliche Versicherung vom Notar und die Beglaubigung vom Landgericht ebenfalls nicht???

Ja.

Die Einladung mit den irrsinnigen Aufwand an Kosten und Laufereien wird ausschließlich für die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) benötigt. Für diese Ausreisegenehmigung ist aber auch das Einreisevisum der deutschen Botschaft vorzulegen.

Und zum 3. Mal in diesem Thread: Die Visastelle nimmt den Antrag für ein Besuchsvisum frühestens 3 Monate vor der beabsichtigsten Reise nach Deutschland an. Das bedeutet, dass der geplante Einreisetermin wohl nicht mehr einzuhalten ist, wenn man hier erst nach erteiltem Visum mit den angeführten Formalitäten der kubanischen Ausreisegenehmigung (dt. Notar, Übersetzer, Landgericht, kub. Botschaft, Weiterleitung an CJI und schließlich Antragstellung bei der Inmigracion) beginnt, zumal ab Einreichung der geforderten, idiotischen Unterlagen in der kubanischer Botschaft/Konsulat der Fortgang vom kubanischem Zeitgefühl abhängig ist.


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27.08.2007 13:03
#23 RE: Einladung eines Kubaners
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Rey/Reina del Foro

Zitat von candela
Sorry, mein Compi spinnt gerade irgendwie, sollte natürlich nur einmal gepostet werden.


...so kriegst du wenigstens mehr Beiträge, bei 250 gibts einen Anejo vom Chef persönlich


Fino alla fine !!!
-

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27.08.2007 13:15
#24 RE: Einladung eines Kubaners
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Desesperado

Was habe ich gesagt: Den Pass sollen sie SOFORT machen, also was soll Dein Gesülze bitte?????
Bin stinkesauer, Idi!!


hey hey desesperado brauchts nicht gleich verzweifeln, ich meinte auch nicht das mit dem Pass sondern dass die Erteilung des Visums reine Glücksache ist, wie du geschrieben hast (deswegn hab ich das auch fett unterstrichen!). Ich hab auch schon 2 Einladungen gemacht u bin grad dabei meine Tochter u Novia aus Santiago zu holen, ich hab halt sowas bei einer normalen Einladung aus Europa noch nie gehört, wenn du mich aufklären willst nur zu!
War das deutlich genug??
Grüsse aus dem schönen Südtirol!


Fino alla fine !!!
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27.08.2007 14:38
#25 RE: Einladung eines Kubaners
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Esperanto2
In Antwort auf:
@Desesperado: Also sehe ich das richtig, daß die Einladung nicht für die Visumserteilung benötigt wird und die Übersetzung und die Eidesstattliche Versicherung vom Notar und die Beglaubigung vom Landgericht ebenfalls nicht???

Ja.
Die Einladung mit den irrsinnigen Aufwand an Kosten und Laufereien wird ausschließlich für die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) benötigt. Für diese Ausreisegenehmigung ist aber auch das Einreisevisum der deutschen Botschaft vorzulegen.
Und zum 3. Mal in diesem Thread: Die Visastelle nimmt den Antrag für ein Besuchsvisum frühestens 3 Monate vor der beabsichtigsten Reise nach Deutschland an. Das bedeutet, dass der geplante Einreisetermin wohl nicht mehr einzuhalten ist, wenn man hier erst nach erteiltem Visum mit den angeführten Formalitäten der kubanischen Ausreisegenehmigung (dt. Notar, Übersetzer, Landgericht, kub. Botschaft, Weiterleitung an CJI und schließlich Antragstellung bei der Inmigracion) beginnt, zumal ab Einreichung der geforderten, idiotischen Unterlagen in der kubanischer Botschaft/Konsulat der Fortgang vom kubanischem Zeitgefühl abhängig ist.


Ok, das mit den 3 Monaten wußte ich nicht, müssten sie jetzt ja ggf. mal ändern, da kann man bestimmt mit der Botschaft reden.
Es ist aber kein Problem ansonsten das Visum für einen fiktiven früheren Termin zu beantragen, bei erteiltem Visum kann man es sich bis zur Erteilung der PVE dann nochmal neu ausstellen lassen!

@villacuba: Sag' mir mal was Dir an meinen Aussagen nicht gepasst hat.
Gruß
P.

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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