alleiniges Sorgerecht

19.08.2007 00:37
avatar  laurita ( gelöscht )
#1 alleiniges Sorgerecht
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laurita ( gelöscht )

Hallo!

In der hoffnung, dass sich hier schon wer damit rumschlagen musste...
Kann jemand Auskunft geben über das Prozedere des alleinigen Sorgerechts? Wie leicht, wie schnell bekommt ein Elternteil auf Kuba das alleinige Sorgerecht, kann der Vater es überhaupt bekommen? was muss alles gemacht werden?
Mein kuban. Ehemann und ich möchten gerne, dass sein acht-jähriger Sohn zu uns nach Dt. kommt, seine Mutter ist damit einverstanden.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, bin bis jetzt nicht fündig geworden, kann mir aber vorstellen, dass auch schon kinder per FZF nach Dt. mitgekommen sind. (wahrscheinlich eher die kinder der kuban. Mütter, nun gut, bei mir ist es genau umgekehrt)

saludos*


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19.08.2007 01:49
avatar  b12
#2 RE: alleiniges Sorgerecht
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b12
Rey/Reina del Foro



wenn die mutter damit einverstanden ist, muß es in cuba notariell abgesichert werden. dann kann der kleine ausreisen.

gruß


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19.08.2007 03:01
avatar  ( Gast )
#3 RE: alleiniges Sorgerecht
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( Gast )

Genau, wenn die Mutter unterschreibt, darf das Kind mit.


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20.08.2007 12:45
avatar  laurita ( gelöscht )
#4 RE: alleiniges Sorgerecht
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laurita ( gelöscht )

ich danke euch für die schnellen Antworten.
Das heißt, dass eine Einverständniserklärung der Mutter reichen würde, damit das Kind die FZF bzw. in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt? Sie muss nicht das Sorgerecht an den Vater ihres Kindes abgeben? Hab ich das jetzt richtig verstanden?

saludos*


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20.08.2007 12:47
avatar  laurita ( gelöscht )
#5 RE: alleiniges Sorgerecht
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laurita ( gelöscht )

ach ja, gleich noch ne Frage: muss die Mutter und der Vater zur Visumsbeantragung zur Botschaft? Oder reicht die Anwesenheit des Elternteils, der auch das Kind mit nach Deutschland nehmen will?


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20.08.2007 14:18 (zuletzt bearbeitet: 20.08.2007 14:24)
avatar  kdl
#6 RE: alleiniges Sorgerecht
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kdl
Rey/Reina del Foro
Die Kindesmutter gibt auf einem kub. Notariat eine eidesstattliche Erklärung ab, dass sie mit der Ausreise des Kindes einverstanden ist. Dieses Dokument muss bei Antragstellung auf Ausreise bei der Immigration vorgelegt werden und dort nochmals von der Mutter ratifiziert werden.
Das Sorgerecht muss sie an den Vater nicht abtreten.

Gruss
kdl

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20.08.2007 16:26
avatar  laurita ( gelöscht )
#7 RE: alleiniges Sorgerecht
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laurita ( gelöscht )

okey, das gilt für die kuban. Seite. Aber für deutsche? Kann die ALB die Aufenthaltsgenehmigung, sprich das Visum zur Familienzusammenführung verweigern, weil das kind ja auch bei der sorgeberechtigten Mutter auf Kuba leben könnte?
Vielleicht weiß ja auch jemand, welche kriterien man erfüllen muss, damit das kind in deutschland leben darf?
Was heißt z.B. Lebensunterhalt muss gesichert sein. Ab wann ist er gesichert? Fragen über Fragen...


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20.08.2007 16:45
avatar  ( Gast )
#8 RE: alleiniges Sorgerecht
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( Gast )

schick doch mal ne PM an seiku, der hat das Thema schon durch und lebt mit seiner Tochter hier in Deutschland.


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20.08.2007 20:38
avatar  laurita ( gelöscht )
#9 RE: alleiniges Sorgerecht
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laurita ( gelöscht )

danke für den tip, werd ich machen.


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20.08.2007 23:29
avatar  b12
#10 RE: alleiniges Sorgerecht
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b12
Rey/Reina del Foro



man sollte, wenn möglich, das alleinige sorgerecht von der mutter geben lassen.

das hat den vorteil, das bei evtl. stimmungsschwankungen der mutter man nicht bei jedem cubaaufenthalt besorgt sein muß, das kein veto eingelegt wird. (auch der schwiegermutterfaktor ist zu bedenken).

gruß


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21.08.2007 16:34 (zuletzt bearbeitet: 21.08.2007 16:35)
avatar  el carino ( gelöscht )
#11 RE: alleiniges Sorgerecht
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el carino ( gelöscht )
In Antwort auf:
bei jedem cubaaufenthalt besorgt sein muß, das kein veto eingelegt wird. (auch der schwiegermutterfaktor ist zu bedenken).



vor ein paar jahren erlebte ich heftige handgreiflichkeiten eines plötzlich nun nicht mehr willigen ex ehemannes, der seinen sohn (mit ex frau) nicht mehr zurück nach Alemania ausreise lassen wollte.

allerdings, dies ist alles nur eine frage des preises.
ich weiß von cubanas die ihr kind schon für eine vierstellige dollar summe vom ex-mann "freigekaufen" mußten.

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