Beruf für Carta de la Invitación

  • Seite 1 von 4
18.06.2007 17:05
avatar  Maja_
#1 Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied

Mal ne kurze doofe Frage: wieviel ist der Satz den man verdienen muss damit davon ausgegangen werden kann dass man den Cubi ernähren könnte? Jetzt kommts nämlich: so richtig einen Beruf habe ich noch nicht, arbeite aber fleißig nebenher (schon mehr als 400€, aber eben doch keine 3000 ), denn offiziell studiere ich noch. Auf meinen Konten sieht man ganz gut was ich im letzen Jahr erwirtschaftet habe, zählte das hilfsweise?
Danke


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:11
avatar  bezage
#2 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied



Bei der Verpflichtungserklärung will die AB normalerweise Deine letzte(n) Gehaltsbescheinigung(en) sehen.
Außerdem den Mietvertrag, aus dem hervorgeht wieviel qm Wohnraum Du zur Verfügung hast.
Als Studentin wirst Du wohl Dein BaFöG angeben müssen.


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:14
avatar  Maja_
#3 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied

Kriege 600€ Unterhalt. Kein Bafög. Wohnung habe ich und Arbeit nebenbei. Wieviel Wohnraum braucht ein Cubi? Hätte da (nur) 2 Zimmer, Küche, Bett... (60m2)


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:16
avatar  Maja_
#4 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied

Hat hier schon einmal ein Student (erfolgreich) einen Antrag gestellt? Ich bezweifle nämlich dass meine Eltern für den Cubi unterschreiben würden...


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:22 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2007 17:33)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#5 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
greenhorn ( gelöscht )
Das ist lobenswert

Du willst doch den Spass haben

Nur 1 Bett? dann kannst du nicht schreiben: nur ein Freund.
Schreibst du novio? -- dann

Auf meinen Konten sieht man ganz gut was ich im letzen Jahr erwirtschaftet* habe, zählte das hilfsweise?

Legal und vesteuert?
Dann alles angeben.

* mit Überschuß?

 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:29
avatar  Maja_
#6 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied

Ich hätte schon zugegeben dass er auch mein Bettnachbar ist...b


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:31
avatar  George1
#7 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Maja_
Kriege 600€ Unterhalt. Kein Bafög. Wohnung habe ich und Arbeit nebenbei. Wieviel Wohnraum braucht ein Cubi? Hätte da (nur) 2 Zimmer, Küche, Bett... (60m2)


Wohnraum sollte kein Problem geben , bei diesem Punkt gehts auch mehr um ´ne Meldeadresse
und das man nicht nur ein Kinderzimmer in Mammas 3-Raumwohnung hat ( obwohl meisten auch "nur" ein Bett für die ersten 90 Tage reichen würde )
Auch die 600 Euronen Unterhalt sollten denen reichen ( sind Brutto immerhin ca. 4,50 € Stundenlohn ) + dem Geld was du für deine Nebenjobs kriegst .
Diese Einkünften müssen bloß irgendwie von dir nachgewiesen werden ( Lohnbescheinigung , Bescheinigung über Unterhaltsleistungen , oä.)

Sehe nicht wo´s da ein Problem geben sollte ( auch ALG2 - Empfänger sollen schon Cubis eingeladen haben )

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:32
#8 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Entweder die Eltern laden ein (offiziell)
ODER
HEIRATEN

Aber es wird auch ein regelmäßiges Einkommen gerne gesehen.

saludos
hermanolito


Todo hermano se interesa por una hermana, sobre todo si esa hermana es de otro.

 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:34
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#9 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
greenhorn ( gelöscht )

Zitat von Maja_
Ich hätte schon zugegeben dass er auch mein Bettnachbar ist...b


Dann wirds aber mit der Rückkehrwilligkeit schwierig

Denn warum sollte er?


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:44
avatar  George1
#10 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von greenhorn

Dann wirds aber mit der Rückkehrwilligkeit schwierig
Denn warum sollte er?


Weil - NUR 1 BETT !!!!

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 17:48
avatar  ( Gast )
#11 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
Dann wirds aber mit der Rückkehrwilligkeit schwierig

Ist ja schon alles geklärt. Jetzt geht es ja nur noch um die Anerkennung des Mäusemelkens als Beruf.


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 18:08 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2007 18:18)
avatar  Maja_
#12 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied
Richtig erkannt. Und selbstredend war und ist alles legal versteuert. Hab dafür sogar aufs Kindergeld verzichten müssen weils zu viel des Guten war. Ich hätte nur gerne gewußt wie viel man für einen Cubi offiziell einplanen muss damit sie nicht glauben dass er verhungert.
P.S. Meine Eltern brächten mich wohl beim Thema (wieder)heiraten (und dann noch einen Kubaner!!) um...
P.P.S Macht es fürs Visum/Glaubwürdigkeit was aus dass meiner ein wenig, sagen wir mal 14Jahre, älter ist? Dazu jetzt bitte keine Kommentare. Er fühlt sich halt jünger, ich mich halt älter. Würde man es nicht ständig dazusagen, bemerkte es nichtmal einer.


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 18:22
avatar  ( gelöscht )
#13 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( gelöscht )

Es geht bei dem Einkommen und dem Wohnraum nicht primaer darum ob Dein Cubi nun hungern oder in der Badewanne schlafen muss.

Wer bitte schoen soll denn bei Deinem Einkommen fuer evtl. anfallende Abschiebekosten aufkommen den mit Deinen 600 Euronen
Unterhalt und 400 fuer Nebenjobs abzueglich Miete etc. duerftest Du wohl unter der Pfaendungsfreigrenze liegen.


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 18:25 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2007 18:26)
avatar  Maja_
#14 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied
Naja, hab so ca. 1200€ netto im Monat. Und da fragt sich halt ob das reicht oder ich mir noch beinen Job suchen muss oder den Mann doch gleich heiraten

P.S: Nix mit Pfändungsfreigrenze - bin nichtmal PKH-tauglich...

 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 18:38
avatar  George1
#15 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Español
Wer bitte schoen soll denn bei Deinem Einkommen fuer evtl. anfallende Abschiebekosten aufkommen ...


Die legendäre PROVISIT-Abschiebekostenversicherung (zum Beispiel)

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 18:41
avatar  ( gelöscht )
#16 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( gelöscht )

Lies mal das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen, dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 18:49
avatar  George1
#17 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Español
Lies mal das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen, dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus


3. Abschiebekostenversicherung
Bei behördlich angeordneter Abschiebung einer über diese Rahmenvereinbarung versicherten
Person erstattet der Versicherer, abweichend von § 4.1.1 der AVB, die gegen die Gasteltern
gemäß §§ 765, 773 BGB i.V. mit §§ 83 Abs. 2,83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten,
nachgewiesenen Kosten mit höchsten 4.000 Euro.
Versicherungsschutz besteht für Deutschland, Durchreiseländer und Schengener Staaten.
Für die Abschiebekostenversicherung gilt eine unbegrenzte Nachleistungspflicht, soweit Ansprüche
gegen den Einladenden des ausländischen Gastes geltend gemacht werden.

Steht doch alles drin .

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:04 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2007 19:06)
avatar  Moskito
#18 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Naja, hab so ca. 1200€ netto im Monat.
Hier bei uns im Süden würde das reichen, ein Bekannter lud seine Novia vor zwei Jahren mit 800 Euro Nettoverdienst ein. Aber die Ausländerbehörden händeln das unterschiedlich, also am besten bei DEINER AB nachfragen. Machen sie Probleme, kannst du auch einen Bürgen benennen, z.B. deine Eltern...

S


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:10
avatar  ( gelöscht )
#19 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( gelöscht )

bis zu 4000 Euro das ist der Punkt, weisst Du wie schnell diese Summe bei einer stinknormalen Abschiebung verbraten sind?????


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:18
avatar  Maja_
#20 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied

Ich bezweifle dass selbst wenn meine Eltern von ihm wüssten sie unterschreiben würden. Wir stehen uns nicht sonderlich nahe und ich ja wohl schlecht einen Freund fragen ob er bürgen würde. Im Zweifel suchte ich mir noch einen Job? Wichtig ist ja was im Zeitpunkt der Antragstellung belegt wird, ich muss ja sicher nicht auch während des Aufenthaltes den Betrag nachweisen, oder? Zumal ich dann ja auch mit dem Studium fertig wäre.

Wie leicht könnte er hier arbeiten? Wahrscheinlich werden wir, nach 75$ Telefonrechnung, ein Sprachvisum beantragen um ihn erstmal deutsch-fit zu machen. Kann aber nicht versprechen mich nicht abends beim Lernen immer wegzuschmeißen bei seinem Akzent. Drehen wir den SPieß also mal um


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:22
avatar  ( gelöscht )
#21 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( gelöscht )

Arbeiten darf er ueberhaupt nicht, dazu muesstest Du ihn denn schon heiraten.

Habe den Eindruck Du schwebst voellig losgeloest auf Wolke 7, pass bloss auf dass Du da nicht ganz fuerchterlich unsanft

herunterfaellst.


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:27
avatar  bezage
#22 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied

Wann soll er denn kommen? (Gültigkeit der Verpflichtungserklärung 6 Monate)

Die Beantragung einer Verpflichtungserklärung kostet bei Ablehnung nichts.

Also ab mit all den Papieren zur AB und den Antrag stellen. Was soll schon groß passieren, außer der Ablehnung natürlich

Wir können hier wochenlang über das Für und Wider diskutieren, letztendlich entscheidet die AB.

Also trau Dich


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:28 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2007 19:31)
avatar  Maja_
#23 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied
Naja, dass er währendher nicht arbeiten darf ist mir schon klar. Aber ich meine ob wenn er einen Vertrag bekäme, dann anfangen könnte oder auch nur mit Trauschein. Es ist ja nicht so dass man daran nicht denkt, aber es ist uns beiden lieber wenn er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekäme. Heiraten kann ja nicht die Antwort auf alles sein, oder? Und irgendwie gibt es auch Singlekubaner hier (so wie meinen Tanzlehrer) oder haben die alle zu Hause eine Scheinfrau?

P.S. Und danke für den Tipp. Ich passe schon auf mich auf. Aber nach gut 8Monaten Dauer-SMS und 5 Kubaflügen muss ich mir halt langsam Gedanken machen. Denn nach Kuba zu ihm ziehen, wie er es gerne wollte, will (und vor allem kann) ich einfach nicht.

P.S. Wenns nichts, oder wenig, kostest, findet ihr mich morgen bei der AB vorsprechen Im Ernst, erstmal muss ich ihm erklären dass ich meinen Status wohl aufbessern muss. Und dann brauchen wir einen Schlachtplan. Es muss sich doch eine Firma in Kuba finden lassen die ihn danach wollte. Damit ja nicht wieder jemand (Botschaft) denkt er wolle hierbleiben und wir das Spiel von vorne anfangen.


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:30
avatar  George1
#24 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Español
bis zu 4000 Euro das ist der Punkt, weisst Du wie schnell diese Summe bei einer stinknormalen Abschiebung verbraten sind?????


Für die Abschiebekostenversicherung gilt eine unbegrenzte Nachleistungspflicht, soweit Ansprüche
gegen den Einladenden des ausländischen Gastes geltend gemacht werden !!!!

Ob das auch was zu bedeuten hat ?

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2007 19:38
avatar  ( gelöscht )
#25 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( gelöscht )

DIOS MIO Maja bevor Du da etwas anfaengst bringe erstmal ein bisschen Ordnung in Deinen Kopf was soll das mit der kubanischen
Firma, Tanzlehrer, Singlekubaner, eigenstaendiges Aufenthaltsrecht etc. Verliebt sein soll ja sehr schoen sein, aber bei Dir

scheint es ja maechtig eingeschlagen zu haben


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 4 « Seite 1 2 3 4 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!