Beruf für Carta de la Invitación

  • Seite 4 von 4
19.06.2007 19:14
avatar  Moskito
#76 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
Rey/Reina del Foro


Danke EHB, ich WUSSTE da ist was faul...
Vielleicht liegt es auch bloß daran, dass ich ihr die Comix weggenommen habe...

S


 Antworten

 Beitrag melden
30.06.2007 21:37
avatar  ( Gast )
#77 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
( Gast )

§ 1361 BGB
Unterhalt bei Getrenntleben
Buch 4 (Familienrecht)
Abschnitt 1 (Bürgerliche Ehe)
Titel 5 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen)



(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

(2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

(3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 7 über die Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen ist entsprechend anzuwenden.

(4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.




 Antworten

 Beitrag melden
30.06.2007 21:53 (zuletzt bearbeitet: 30.06.2007 21:55)
avatar  Maja_
#78 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
super Mitglied
Schön, den kenne ich. Aber der Themen-Zusammenhang ist mir jetzt nicht ganz klar...

 Antworten

 Beitrag melden
09.07.2007 12:55
avatar  Kisa
#79 RE: Beruf für Carta de la Invitación
avatar
spitzen Mitglied

Hallo Maja,
als ich meinen Mann das erste Mal eingeladen habe wurde mir die Grenze der Verpflichtungserklärung folgendermaßen erklärt:
Sozialsatz für dich und die eingelandene Person + Miete und Strom = Sozialsatz im Moment 345,-Euro, also 690+Miete+Strom=Verpflichtungserklärung
Natürlich darfst du keinen Cent vom Staat bekommen, ich habe damals Existenzgründungszuschuß bekommen und habe durch meine Selbständigkeit super verdient, konnte aber trotzdem die Verpflichtungserklärung nicht machen.

Ich weiß nicht ob diese Grenze irgendwo im Gesetz verankert ist oder ob es nur ein Richtwert der ABH aus meiner Stadt ist. Befürchte zweiteres. Aber vielleicht kannst du dich darüber informieren und deine zuständige ABH anrufen und nach einer solchen Grenze fragen.

Saludos und viel Glück.

Kisa


Salsa Cubana lernen: http://www.el-chevere.de

Salsa cubana lernen: http://www.el-chevere.de

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 4 von 4 « Seite 1 2 3 4 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!