Schwiegermutter

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15.06.2007 05:48
avatar  Pastica
#1 Schwiegermutter
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Top - Forenliebhaber/in

Hola

ich weiß, brauche keinen Mitleid.

Sie kommt heute, habe noch Fragen. Muss ich sie bei der kubanischen Botschaft oder Ausländerbehörde anmelden bzw. den Aufenthalt verlängern lassen?

Danke für eine schnelle Antwort

Pastica


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15.06.2007 07:57
avatar  guzzi ( gelöscht )
#2 RE: Schwiegermutter
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guzzi ( gelöscht )

Nimm genug Kohle mit, das hätte ich auch noch vor mir gehabt, jetzt aber ist sie schwer erkrankt und so fliegt die guzzine zu ihr nach Cuba. Sie kann erst wieder zurückkommen, wenn sie komplett Gesund ist oder abgelebt hat. Wenn man es noch nicht gewusst hat, wie die Latinos reagieren, in so einem Falle, dann lernt man das. Für uns, mit unsrer Mentalität, absolut unverständlich. Jeden Tag telefone, dann den verweinten und missmutigen Kopf zudem das gejammer. Weit weg von der Realität. Dazu kommt dann noch die Religion, mit jenen Sachen, das wir sowieso nicht verstehen. Auf dem schnellsten Weg ab nach Cuba zu ihrer Familie. Sie hat nun auch kein Platz für Mitbringsel und die Kohle werde ich ganz knapp bemessen, bis ich weiss was da los ist. Mit der Visa, die Karte, wo sie mitnimmt kann ich das steuern, kann ja mit dem Internet jede tätigkeit verfolgen. So kann ich dann steuern was und wieviel sie bekommen kann. Wenn die guzzine sentimental wird, kann man sie leicht für etwas überzeugen. Denke das wird die Familie ausnutzen, ich denke jetzt da an ihre Brüder und Enkel.
Nun bin ich sehr dankbar egen den vielen anregungen, wegen dem Geldtransver und auch wegen den SMS. So schnell braucht man sowas. Das ist bei mir nun alles schon geregelt und habe das nicht auch noch um die Ohren. Natürlich wird mir meine guzzine sehr fehlen, ich fliege ja am 25. Nov. und diese Zeit nutze ich nun mal, wieder mein eigenes Leben so zu gestalten, wie es mir passt. Guzzine und ich waren jetzt 9 Jahre jeden Tag zusammen, war sogar noch mit ihr auf ihrer arbeit. Denke einwenig Urlaub wird mir gut tun.
Nochwas, hatte schon einmal ein Ableben hinter mir, von einem Kind das ihr sehr nahe gelegen hat, So eine Zeit, nach der Beerdigung möchte ich nicht nochmal miterleben. Das grenzt bei mir dann schon an eine schlecht gespielte novela, das dauert dann seine Zeit, bis die Zeit wieder "normal " ist. Es ist ganz klar dass sie zu ihrer Mutter möchte und die letzte zeit mit ihr verbringen. Nur so kann sie ihre innere Ruhe finden und nach dem Ableben so schnell wie möglich vergessen. Noch etwas an alle gesundheits Apostel, die dafür sind, für das vorbildliche gesundheits System in Cuba. Man vermutet, dass die Schwiegermutter Darmkrebs hat. Sie war 3 mal im Spital wegen einer Darmspiegelung, sie wurde jedesmal nach Hause geschickt, weil sie noch zuviel Rückstände im Darm hatte. So was von einem Seifen Einlauf kennen diese studierten ober Ärzte nicht. Von wegen schnell mal ein Stück Darm herausnehmen, da stehen sie schon vor einem Rätsel, dann wird einfach gewartet bis der Patient stirbt, einen Herzinfakt als Todesursache eingeschrieben und die Sache hat sich ohne Mühe von selbst erledigt. Jeder der dafür ist, dass Cuba eine gute Ärztliche versorgung hat, der soll nach Cuba fliegen und sich dort behandeln lassen. Nicht das Gequatsche aus der Zeitung nehmen von FC und Chave.


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16.06.2007 09:32
#3 RE: Schwiegermutter
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Muss ich sie bei der kubanischen Botschaft oder Ausländerbehörde anmelden


NEIN

Schwiegermutter? Hab ich auch gerade durch. Waren schöne 3 Monate. Im Ernst, hatte ich selber nicht so erwartet.

Saludos, Thomas


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16.06.2007 09:35 (zuletzt bearbeitet: 16.06.2007 09:35)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#4 RE: Schwiegermutter
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greenhorn ( gelöscht )
Aber bei der Meldebehörde; Bürgeramt o.ä.

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16.06.2007 09:37
#5 RE: Schwiegermutter
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Aber bei der Meldebehörde; Bürgeramt


Warum? Wir haben das zumindest nicht gemacht.

Saludos, Thomas


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16.06.2007 09:53 (zuletzt bearbeitet: 16.06.2007 10:07)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#6 RE: Schwiegermutter
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greenhorn ( gelöscht )
Meldegesetz in Deutschland.

Wer sich länger! (14 Tage) an einem Ort aufhält ist verpflichtet sich innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Kennst du doch aus Cuba
Da werden die Bücher täglich zur Immi gebracht.


In Deutschland muss man sich auch im Hotel anmelden. Kann man natürlich Micky Mouse schreiben.
Im Hotel erst nach 2 Monaten Pflicht, wurde mal geändert. Gilt jedenfalls für Berlin.

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16.06.2007 10:20
#7 RE: Schwiegermutter
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Forums-Senator/in


Wer sich länger! (14 Tage) an einem Ort aufhält ist verpflichtet sich innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde anzumelden




Wir hatten damals meine Schwiegereltern auch nirgendwo
Angemeldet.
Bis jetzt noch nicht negatives gehört.
Ist auch schon 4 Jahre her.


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16.06.2007 10:24
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#8 RE: Schwiegermutter
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greenhorn ( gelöscht )

Stell dir vor Großmutter wird auf der Strasse abgefangen!

Nix deutsch! Keine Meldeadresse im Compi.

Dann kannst du sie auf dem Polizeirevier abholen.


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16.06.2007 10:34
avatar  lisnaye
#9 RE: Schwiegermutter
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Cubaliebhaber/in

Zitat von greenhorn
Meldegesetz in Deutschland.
Wer sich länger! (14 Tage) an einem Ort aufhält ist verpflichtet sich innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Kennst du doch aus Cuba
Da werden die Bücher täglich zur Immi gebracht.
In Deutschland muss man sich auch im Hotel anmelden. Kann man natürlich Micky Mouse schreiben.
Im Hotel erst nach 2 Monaten Pflicht, wurde mal geändert. Gilt jedenfalls für Berlin.


Wenn sie ein Besuchervisum über 3 Monate hat, dann wurde dieses auf Basis der "Verpflichtungserklährung " ,it Adresse des Einladenden gebeben. Somit an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Das ist die Anmeldung.Also braucht man keine Anmeldung mehr zu machen.
Anders ist es nur wenn eine andere Art Visum ausgestellt wurde: ( Arbeitsvisum, Studentenvisum, Visum zur Familienzusammenführung usw. ) Da es sich dabei um kein Besuch handelt und der Ausländer fest in Deutschland bleiben möchte, muß er sich dann auch beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Das ist aber wohl bei einem Schwiegermutterbesuch nichtv der Fall.


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16.06.2007 10:39
avatar  guzzi ( gelöscht )
#10 RE: Schwiegermutter
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guzzi ( gelöscht )

Ein Touri muss nicht angemeldet werden, erst wenn er die Absicht vertritt im Land zu bleiben.


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17.06.2007 13:55
avatar  suizo ( gelöscht )
#11 RE: Schwiegermutter
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suizo ( gelöscht )

Falsch Guzzi. Gemäss den Visabestimmungen muss ein Cubi in der Schweiz bei einem Aufenthalt ab 3 Wochen angemeldet werden.


suizo


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17.06.2007 19:59
avatar  sarchi
#12 RE: Schwiegermutter
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Forenliebhaber/in

ja in der Schweiz.
aber in D.??
glaube nich.


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18.06.2007 09:34
avatar  guzzi ( gelöscht )
#13 RE: Schwiegermutter
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Falsch Guzzi


suizo

Völlig neu für mich, wo meldest du ihn, im Wohnort, Einwohnerkontrollamt ? Nur die Cubis oder alle ?


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18.06.2007 09:44
avatar  suizo ( gelöscht )
#14 RE: Schwiegermutter
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suizo ( gelöscht )

Alle Personen, welche ein Visa bekommen, müssen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle nach spätestens einem Monat angemeldet werden. Ich lade noch das Merkblatt vom Migrationsamt hoch.

Saludos

suizo

Dateianhänge

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19.06.2007 16:52
#15 RE: Schwiegermutter
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normales Mitglied

Also, wir haben meine Schwiegermutter auch nicht angemeldet. Wir hatten übrigens auch schöne 3 Monate. Sie darf gerne wiederkommen.


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20.06.2007 20:21
avatar  suizo ( gelöscht )
#16 RE: Schwiegermutter
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suizo ( gelöscht )

In der Schweiz musst du das. Wenn die dahinter kommen, gibts beim nächsten Mal ein Problem.

suizo


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21.06.2007 09:49
avatar  guzzi ( gelöscht )
#17 RE: Schwiegermutter
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guzzi ( gelöscht )

Ist ja dann aus den Papieren ersichtlich wie lang dass sie da war, denke auch es rentiert nicht da zu mogeln, zudem könnte es auch einmal nützlich sein


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25.06.2007 17:49
avatar  user ( gelöscht )
#18 RE: Schwiegermutter
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user ( gelöscht )

Hallo,
Hier in D musst die eingeladene Person nicht anmelden, ist mit der Verpflichtungserklaerung, dem Visa und dem Einreisestempel getan.
Was Du aber machen musst ist den Aufenthalt bei der Cubi Botschaft auf 3 Monate verlaengern lassen, soweit das in der AUsreiseerlaubnis nicht schon getan ist. Sonst gibts Probleme bei der Einreise nach Cuba.
Kostet glaube ich 40,-€ / Monat.

Gruss
Blacky


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25.06.2007 22:24
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#19 RE: Schwiegermutter
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

In Antwort auf:
Hier in D musst die eingeladene Person nicht anmelden, ist mit der Verpflichtungserklaerung, dem Visa und dem Einreisestempel getan.


Hab das jetzt auch durch, nach Auskunft der Meldebehörde: bei einem Aufenthalt von länger als 2 Wochen (Ausnahme: Wenn Sie bereits woanders im Gebiet der BRD gemeldet sind und in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft nehmen (z.B. Besuch)). muss nach Meldegesetz die Besuchsperson angemeldet werden.

Salu2



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25.06.2007 22:53 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 22:54)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#20 RE: Schwiegermutter
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greenhorn ( gelöscht )
muss nach Meldegesetz die Besuchsperson angemeldet werden.



na endlich

mir glaubt ja keiner

Hatte ich schon anno 2000 durch, als ich noch kein Kubaforum kannte.

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25.06.2007 22:57 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 23:02)
#21 RE: Schwiegermutter
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Rey/Reina del Foro
Das Meldegesetz ist aber Landesrecht und kann demzufolge variieren.

Aber passiert was, wenn $Ausländer mit Besuchsvisum seiner Meldepflicht nicht nachkommt?
--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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25.06.2007 23:01
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#22 RE: Schwiegermutter
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greenhorn ( gelöscht )

guckste eine Seite vorher:

Jedenfalls in Berlin ist es so


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25.06.2007 23:05 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 23:08)
#23 RE: Schwiegermutter
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Ausländer dürfen künftig auf eine Anmeldung in Berlin vollkommen verzichten, wenn sie sich nur zwei Monate bei Verwandten aufhalten und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.

http://www.morgenpost.de/content/2006/03...lin/813809.html

http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze.../melde.htm#nr20

In Antwort auf:
§20 Ausnahmen von der Meldepflicht

(1) Wer im Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes gemeldet ist und zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht. Ist er nach Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung aus gezogen, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Die Sätze 1 und 2 gelten für Deutsche aus der Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin (Ost) mit der Maßgabe, daß sie im Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes nicht gemeldet zu sein brauchen.
--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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25.06.2007 23:09 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2007 23:17)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#24 RE: Schwiegermutter
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greenhorn ( gelöscht )
Du glaubst der Springerpresse?

KÜNFTIG! Ist noch nicht beschlossen.

Zukunftsmusik

Die stasi wusste sowieso wo sie waren.
Auch ohne Anmeldung
++++
In Potsdam wurde bis in die 90er noch ein bekannte Kanzler als Ehrenbürger geführt
Dann kann es für Westberliner doch auch noch die DDR geben

Noch aktueller
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...,475336,00.html

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26.06.2007 00:43
#25 RE: Schwiegermutter
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Rey/Reina del Foro

Meine war damals auch 3 Monate hier. Anmeldung beim Bürgeramt hat mir niemand gesagt und auch niemanden interessiert.
Da sie ja ständig bei der Adresse des Einladers gewohnt hat, hätten die Behörden sie immer lokalisieren können.
Anders ist das vielleicht, wenn die Schöne nach Ankunft die Adresse wechselt.


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