A2 für max. 11 Monate ??

31.05.2007 22:42 (zuletzt bearbeitet: 31.05.2007 22:55)
avatar  seiku
#1 A2 für max. 11 Monate ??
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sehr erfahrenes Mitglied
Seit Mitte April hat meine 3 jährige deutsch/kubanische Tochter PRE. Ich war erstaunt, dass eine solche für die Kleine überhaupt erteilt wurde zumal ich mit der Kindesmutter nicht verheiratet bin.
Ich habe sie daraufhin gleich erst mal nach Deutschland geholt und sie hier in den Kindergarten gesteckt. Entwickelt sich prächtig die Kleine und man staunt wie schnell sie deutsch lernt. Ihre Mutter ist in Kuba geblieben.

1.) Im Juli/August wollen wir eventuell nach Kuba reisen und damit stellt sich mir folgende Frage.
Erhalte ich, wenn ich zusammen mit ihr nach Kuba reise von der kubanischen Botschaft ein A2 Visum welches sich bis auf 11 Monate verlängern lässt?
Ich weiss, dass man als Begleitung seiner kubanischen Ehefrau welche PRE besitzt von der kubanischen Botschaft ein
solches erhält (3 Monate + Verlängerung bis max 11 Monate).
Doch wie ist es wenn ich meine minderjährige Tochter begleite.

Bisher (vor Erteilung der PRE) habe ich je nachdem wie gut informiert der Botschaftsangestellte war
manchmal ein 1 oder mit etwas Glück ein 3 Monatsvisum erhalten.
Verlängerbar in Kuba war für mich nur das erst genannte - auf maximal 60 Tage.

2.) Muss ich meine Tochter bei der Botschaft anmelden? Habe gehört da gibt es dann so einen netten Ausweis für Auslandskubaner mit der Gelegenheit mal wieder der kubanischen Staaatskasse unter die Arme zu greifen.

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01.06.2007 10:20 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2007 10:21)
avatar  Sharky
#2 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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Top - Forenliebhaber/in
zu 2: ja solltest du tun, kostete vor 3 Jahren 12 oder 24 Euro,
ist so ein eingeschweisstes, ausweisähnliches Kärtchen mit Foto.

BTW: erzähl mal wie das mit dem PRE für deine Tochter funktioniert,
interessiert mich.

Salu2 Sharky


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01.06.2007 11:17
#3 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
2.) Muss ich meine Tochter bei der Botschaft anmelden? Habe gehört da gibt es dann so einen netten Ausweis für Auslandskubaner mit der Gelegenheit mal wieder der kubanischen Staaatskasse unter die Arme zu greifen.
Bei welcher Botschaft? Und warum? ich möchte mit meiner Tochter nämlich demnächst auch mal nach Kuba fliegen.


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01.06.2007 11:22
#4 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el loco alemán
Bei welcher Botschaft? Und warum?

Ich schätze mal, dass es in Italien ähnlich gehandhabt wird:

http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10490

Información sobre Inscripción Consular

Los ciudadanos cubanos que residen permanentemente en la República Federal de Alemania deben inscribirse en la Sección Consular correspondiente (Bonn o Berlín). Para ello deben presentar:

- Pasaporte cubano o Certificación de Nacimiento.
- Dos fotos.
- Constancia de la residencia en Alemania.

Costo: Expedición del carné € 12.00-

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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01.06.2007 11:42 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2007 11:45)
#5 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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Rey/Reina del Foro
Demnach ist dies generell wichtig, wenn Kubaner hier mit PRE leben.

Aber wird denn bei einer Kubareise in Kuba generell nach diesem Zettel gefragt?
Vermutlich nur dann, wenn man vorhat ein A2 zu beantragen, als Nachweis für die PRE des Verwandten, oder?

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01.06.2007 11:47
avatar  seiku
#6 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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sehr erfahrenes Mitglied

@sharky

war eigentlich viel einfacher als erwartet. Auf der judica international sagte man mir, dass es jetzt möglich sei für minderjährige leibliche deutsch/kubanische Kinder die PRE zu erhalten auch wenn die Kindesmutter in Kuba bleibt.

Ich habe daraufhin zusammen mit der kubanischen Kindesmutter den Antrag auf Erteilung einer PRE für unsere Tochter gestellt (in Kuba).
Nach einiger Zeit erhielt meine Freundin eine Vorladung von der Immigartion bei welcher sie diverse Fragen beantworten musste. Insbesondere
wollte man wissen warum sie nicht mit mir verheiratet ist und welchen Grund es gäbe die Kleine so ganz allein mit ihrem Vater nach Deutschland zu schicken.

Nach einem weiterem Monat kam dann die Erlaubnis die Papiere abzuholen.



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01.06.2007 12:10
avatar  user ( gelöscht )
#7 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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user ( gelöscht )

[quote="seiku mit der kubanischen Kindesmutter [/quote]

was ist denn das für eine eigenartige umschreibung?


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01.06.2007 12:25
avatar  seiku
#8 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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sehr erfahrenes Mitglied

@tiendacubana

In Antwort auf:
was ist denn das für eine eigenartige umschreibung?


..... ausschließlich juristische Bedeutung, die Wortwahl sollte nur zum Ausdruck bringen dass wir nicht verheiratet sind. Darin lag keinerlei
Abwertung ihrer Person. Wir sind seit 4 Jahren zusammen - jedoch ohne ein Papier welches eine Rechtsbeziehung begründen würde.


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01.06.2007 15:44
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#9 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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greenhorn ( gelöscht )

Die Rechtsbeziehung hat 2 Beine und Gene von Euch beiden


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01.06.2007 15:48
avatar  user ( gelöscht )
#10 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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user ( gelöscht )

Zitat von greenhorn
Die Rechtsbeziehung hat 2 Beine und Gene von Euch beiden


nicht die rechtsbeziehung, sondern das resultat daraus


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01.06.2007 17:09
avatar  Sharky
#11 RE: A2 für max. 11 Monate ??
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Top - Forenliebhaber/in

@Seiku,
Danke für die Auskunft, ist wohl wirklich neu, denn vor
2 Jahren ging das noch nicht.

Salu2 Sharky


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