Umwandlung kuban. in dt. Führerschein

13.03.2007 12:31
#1 Umwandlung kuban. in dt. Führerschein
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normales Mitglied

Hallo an alle,

ich habe Informationen zu o.g. Thema gesammelt, allerdings unterschiedliche Auskünfte bekommen von unterschiedlichen Fahrschulen. Kann mir jemand von Euch auf die Sprünge helfen, der das Ganze schon erfolgreich hinter sich gebracht hat?

* 6 Monate kann in Dtl. mit kuban. Führerschein gefahren werden, ok, verstanden.
* danach hat der Kubaner noch 3 Jahre Zeit, den kuban. in einen dt. Führerschein umzutauschen - stimmt die Frist?
* ein Teil der Fahrschulen meint, er muß eine Verzichtserklärung unterschreiben und den kuban. Führerschein abgeben, wenn er den dt. erhalten will. In Kuba könne der Kubaner dann 6 Monate mit dt. Füherschein fahren und müsse, wenn er wieder länger dort leben/fahren wolle, dann das Ganze umgekehrt (Umtausch dt. in kuban.) wieder neu starten (meine Nerven ). Andere Fahrschulen meinten, nein, der Kubaner bekommt den deutschen Führerschein und behält gleichzeitig den kubanischen Führerschein. Was stimmt???
* Kosten für Erste-Hilfe-Kurs, Theorie- und Praxisprüfung und den restlichen Papierkrieg insgesamt 500-600 Euro. Kommt das hin?

Dankeschön im voraus für Eure Antworten (auch für evtl. zusätzliche Tips)!!
libertad28


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13.03.2007 12:51
#2 RE: Umwandlung kuban. in dt. Führerschein
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normales Mitglied

Hallo,

also wir sind gerade dabei d. kuban. Führerschein umzutauschen.
Wir haben uns beim Bürgeramt gemeldet und bekammen folgende Info:

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

Die Antragsfrist beträgt 3 Jahre seit Begründung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

Personalausweis bzw. Pass

Nachweis über den ständigen Aufenthalt über zusammenhängend 6 Monate zum Zeitpunkt derFahrerlaubnis-Erteilung im ausstellenden Land

Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)

Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines und einer Kopie desselben

Übersetzung des ausländischen Führerscheines

für den Führerschein Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T:
Nachweis über einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

für den Führerschein Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
Nachweis über einen "Erste Hilfe"-Kurs
Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

Gebühr:
Umschreibung eines ausländischen Führerscheines,
sofern eine Prüfung verlangt wird 42,60 EUR

Hinweise
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten und Staaten gem. der Anlage 11 zur FeV dürfen Sie im Umfang der nachgewiesenen Berechtigung 6 Monate nach Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland Kraftfahrzeuge im Inland führen. Sodann benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis.
Wurde Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt, dürfen Sie auch mit keiner ausländischen Fahrerlaubnis hier Kraftfahrzeuge führen. Dieses Recht müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines vorzulegen ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Antragsfrist für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht in der Anlage 11 zu FeV aufgeführt sind, beträgt 3 Jahre seit Begründung des ständigen Aufenthalts im Inland. Haben Sie diese Frist versäumt, kann eine Umschreibung nicht mehr erfolgen. Der Ersterwerb einer deutschen Fahrerlaubnis ist sodann erforderlich.
Fahrerlaubnisse aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Norwegen, Liechtenstein) werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben. Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, wird ganz oder teilweise auf die Prüfung verzichtet, sofern bei Antragstellung nicht mehr als 3 Jahre seit Begründung des ständigen Aufenthaltes im Inland verstrichen sind.
Inhaber von Führerscheinen aus allen anderen Staaten (Drittstaaten) müssen die theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die für die Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig.
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
Inhaber von Fahrerlaubnissen aus EU- und EWR-Staaten dürfen auch dann Kraftfahrzeuge im Inland führen, wenn seit der Begründung des ständigen Aufenthalts mehr als 6 Monate überschritten sind. Es bleibt diesen Fahrerlaubnisinhabern freigestellt, die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben zu lassen.
Besteht die Fahrerlaubnis noch nicht länger als zwei Jahre oder handelt es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE oder D1E muss diese bei der Fahrerlaubnis-Behörde registriert werden.
Führerscheine, die während des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erworben wurden, werden nicht umgeschrieben. In diesem Fall muss die Ersterteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragt werden. Dies schließt eine Fahrerlaubnisprüfung und die für Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung.





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23.03.2007 11:20
#3 RE: Umwandlung kuban. in dt. Führerschein
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super Mitglied


Hallo,
deine Informationen sind soweit richtig.

Den Antrag auf Umschreibung haben wir beim Straßenverkehrsamt abgegeben. Vorlegen mussten wir den kubanischen Führerschein, eine Übersetzung desselben (macht z. B. der ADAC), Passfoto, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort. Uns wurde dort auch gesagt, dass der kubanische Führerschein abgegeben werden muss, sobald der deutsche erteilt wird. Wie genau das passieren wird, weiß ich jetzt allerdings nicht. Vielleicht zieht der Fahrprüfer den Führerschein nach der Prüfung ein? Wir werden sehen ...

Die Gesamtkosten hängen meines Erachtens sehr vom Einzelfall ab. Mein Mann z. B. wollte Übungsbögen in spanisch (70,00 Euro!) und wird auch noch Fahrstunden nehmen, da er so gut wie keine Fahrpraxis hat. Die theoretische Prüfung ist auch teurer, wenn sie in Spanisch abgelegt wird.

Gruß Marita

Desde aquí veo un camino que no sé adónde va. Por lo mismo que no lo sé, quisiera poderlo andar. Rosalía de Castro


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23.03.2007 12:07
#4 RE: Umwandlung kuban. in dt. Führerschein
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normales Mitglied

Vielen Dank, Marita!

Wir sind mit unseren Recherche mittlerweile auch weitergekommen und haben jetzt den gleichen Wissensstand wie Du. Verglichen mit einer deutsch-kubanischen Heirat kommt uns der Führerscheinumstausch mittlerweile wie ein Kinderspiel vor


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05.04.2007 12:32
#5 RE: Umwandlung kuban. in dt. Führerschein
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normales Mitglied

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Verglichen mit einer deutsch-kubanischen Heirat kommt uns der Führerscheinumstausch mittlerweile wie ein Kinderspiel vor
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Das stimmt! Es nimmt alles kein Ende.


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