Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner

27.07.2006 22:19
avatar  ulla ( gelöscht )
#1 Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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ulla ( gelöscht )

Hallo,

ich denke über einen Umzug in die Schweiz nach (habe ein interessantes Jobangebot).
Weiss jemand von Euch, wie und ob das mit dem kubanischem Anhang funktioniert? Mein Mann hat die PRE, wir sind seit 1 Jahr verheiratet.
Kann er mit seinem momentanen Aufenthaltsstatus überhaupt in die Schweiz reisen, oder braucht er ein Visum? Er würde sich natürlich gerne erst mal ein Bild der örtlichen Gegebenheiten machen. Hat sich ja schliesslich gerade hier eingelebt...

Gruss,
Ulla


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27.07.2006 23:32 (zuletzt bearbeitet: 27.07.2006 23:33)
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#2 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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( Gast )
Ich gehe davon aus, dass Du eine feste Arbeitsstelle annehmen möchtest (keine Saisonstelle, kein Zeitvertrag). Dann bekommst Du als EG/EFTA-Staatsangehörige die "Aufenthaltsbewilligung" ("B") erhalten. Damit bekommt Dein Ehemann - egal welcher Nation - auch Status "B", wie Du. Seine Arbeitsaufnahme ist jedoch "bewilligungspflichtig, aber nicht dem Kontingent unterstellt."

Aber spätestens jetzt wirds "haarig":

"Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen die Familienangehörigen folgende Papiere vorweisen:

- eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass;
- ein Visum bei Personen, die nicht einem EG/EFTA-Staat angehören und die gemäss Einreisebestimmungen visumpflichtig sind;
- eine von einem EG/EFTA-Mitgliedsstaat ausgestellte dauerhafte Aufenthaltsbewilligung für die aus einem Drittstaat stammenden Familienmitglieder;
- eine von der zuständigen Behörde des Heimatstaates ausgestellte Bescheinigung, in der das Verwandtschaftsverhältnis mit dem EG/EFTA-Staatsangehörigen bestätigt wird.
- bei Personen, denen Unterhalt gewährt wird, eine von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftsstaats ausgestellte Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass ihnen von einem EG/EFTA-Staatsangehörigen Unterhalt gewährt wird oder dass sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben."

Quelle: http://www.auslaender.ch (sehr informativ und umfangreich!)

Lies Dich dort mal ein und ruf dann, um einen fundierten Überblick zu bekommen, die schweizerische Botschaft in Deutschland an:

http://www.eda.admin.ch/repadd/g/home/em...33622fc6c2.html

Wenn Du Deine Fragen etwas konkretisierst, kann man Dir sicher auch hier weiterhelfen...


Bezüglich eines Kurztrips in die Schweiz, zum Schnuppern, geh ich davon aus, dass Dein Mann (noch) keinen dauerhaften Aufenthaltstitel für die Bundesrepuplik Deutschland hat. Ansonsten würde gelten:

"Visumbefreiung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem vom BFM (Bundesamt für Migration) akzeptierten, gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA-Staats"

Fragt auch da besser schnell bei der CH-Vertretung in D nach. Das sollte aber kein grösserer Akt sein


Darf man fragen, wo Du herkommst (Region reicht) und wo Du hinziehen willst (Kanton oder grössere Stadt)?


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28.07.2006 01:14
avatar  cohiba
#3 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
"Visumbefreiung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem vom BFM (Bundesamt für Migration) akzeptierten, gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA-Staats"


Genau so ises Wir Schweizer haben leider nicht Gegenrecht in der EU. Mit Schweizer verheirate kubanische Staatsbürger, mit gültigem Aufenthaltstitel in der CH, brauchen trotzdem ein Visum um in ein EG-Land zu reisen
Unsere "super" Vertragsverhandler haben der EU voreilig diesen unkomplizierten Weg zugestanden ohne von der EU Gegenrecht zu verlangen! Da kann ich nur
sagen

Buenas noches


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28.07.2006 08:39
#4 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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Forums-Senator/in

Und kosten tut uns dieses "Gegenrecht" 1 Mrd. Osthilfe weil die EU nicht vollumfänglich dafür aufkommen kann

Wir sind halt schon lieb und lassen uns recht viel gefallen.......


Saludos

El Cubanito Suizo


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28.07.2006 09:09
avatar  ulla ( gelöscht )
#5 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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ulla ( gelöscht )

Danke für die Infos, Alfonso!
Ich lebe jetzt im Rheinland, und würde nach Basel ziehen.
Eine Möglichkeit wäre natürlich auch, auf der deutschen Seite zu wohnen. Damit hätte man aber z.B. nicht die schweizer Steuervorteile.

Aber das hört sich ja nicht sooo negativ an. Demnach bräuchten wir nur eine Bescheinigung der kuban. Botschaft, dass wir verheiratet sind. Ich werde aber mal auf jeden Fall die schweizer Botschaft kontaktieren.
Mein potentieller Arbeitgeber in CH wird sich parallel auch schlau machen...


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28.07.2006 10:21
avatar  user ( gelöscht )
#6 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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user ( gelöscht )

ein Kumpel von mir hat genau das im letzten jahr durchgezogen, er, deutscher, mit kubanischer frau und gemeinsamen kleinkind. es war eine ziemliche rennerei von pontius zu pilatus, aber letztlich problemlos. ob die tatsache, daß er schon jahrelang als grenzgänger in der schweiz gearbeitet hat, dabei eine rolle gespielt hat, kann ich nicht sagen. wende dich mal an den grenzgängerverein in lörrach (???).


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28.07.2006 17:32
#7 Halb OT: Schweiz und Schengen?
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Rey/Reina del Foro

ist ein wenig Off-Topic aber vielleicht nicht ganz uninteressant meine Frage:

Ab wann tritt denn die Schweiz nun der glorreichen Gemeinschaft der Schengenstaaten bei? Mir war so, wie 2007, habe aber auch schon 2008 gelesen.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.


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31.07.2006 22:23
avatar  ( Gast )
#8 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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( Gast )

Hallo ich habe das vor drei Jahre auch gemacht.

Ich brauchte nur folgendes vorzulegen

Meine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
Bestätigung meines Arbeitgebers in der Schweiz
Ausreichender Wohnraum Mietvertrag

Meine Ehefrau Kubanerin brauchte

Reissepass mit aufenthalt genemigung von deutschland kleben
Antrag auf Familien nachzug
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde

Das wars Antrag mit all dokumente von meine Frau und meine beim Migrationsamt des Kantons gestellt in dein Fall Basel, nach 2 Wochen bekamm meine Frau ein Visum geklebt, damit durfte Sie einreisen und nach weitere 2 Wochen bekam Sie die Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre
Viel Glück


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31.07.2006 22:50
#9 RE: Halb OT: Schweiz und Schengen?
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Forums-Senator/in
02.08.2006 08:28
avatar  ulla ( gelöscht )
#10 RE: Umzug in die Schweiz mit kuban. Ehepartner
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ulla ( gelöscht )

@livio:

hat Deine Frau denn auch eine Arbeitserlaubnis? Ich habe gehört, dass es fast unmöglich ist...



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02.08.2006 08:33
avatar  ulla ( gelöscht )
#11 RE: Halb OT: Schweiz und Schengen?
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ulla ( gelöscht )

Die Botschaft hat geantwortet: ein kurzzeitiger Aufenthalt in der Schweiz ist ohne Visum möglich, wenn ein entsprechender Aufenthaltsstatus im Pass klebt. Also das ist schon mal kein Problem.


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