aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba

  • Seite 1 von 2
31.05.2006 23:10
avatar  chriss ( gelöscht )
#1 aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

Folgender Sachverhalt:

Aleman heiratet geschwängerte Cubanerian in Cuba.
Cubana kommt mit Familienvisum kurz vor der Geburt nach Deutschland.

1. Wie sind die notwendigen Vorgehensweisen nun?
Ehe eintragen lassen, wo Gütertrennung " beantragen ", etc
2. Wie sind die einzelnen Zwischenschritte bis zur Unbefristeten?? ( Aufenthaltserlaubnisse )

ich stelle meine frau in der eigenen firma an wegen " taschengeld " und Krankenversicherung ( anstehende Geburt, sonst einige tausend Euronen selbst bezahlen )


etc.

Danke


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 08:23
#2 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
super Mitglied

Hallo Chriss,

ich habe von der Kubanischen Botschaft folgende Informationen bekommen, die dir vielleicht von Nutzen sein könnten:

Información sobre Inscripción Consular

Los ciudadanos cubanos que residen permanentemente en la República Federal de Alemania deben inscribirse en la Sección Consular correspondiente (Bonn o Berlín). Para ello deben presentar:

- Pasaporte cubano o Certificación de Nacimiento.
- Dos fotos.
- Constancia de la residencia en Alemania.

Costo: Expedición del carné € 12.00-

Por favor reserve un turno en la Oficina Diplomática en Bonn, Sección Consular, a través del teléfono, Fax o e-mail.


Information zur Beantragung der Wohnsitzgenehmigung im Ausland

Da der Antrag persönlich gestellt werden muss, bitten wir um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0228/309-0 oder per Fax oder Brief.

Für die Beantragung sind mitzubringen:

- 5 Fotos (Paßbilder 4 x 4 ½)
- die kubanische Heiratsurkunde, nicht älter als 2 Jahren und vom kuban. Außenministerium überbeglaubigt;
- ein persönliches Schreiben, in dem der Antragsteller seinen Wunsch nach ständiger Wohnsitznahme im Ausland begründet;
- der Reisepass zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Deutschland mit einer Dauer von nicht unter einem Jahr;
- die Gebühren in Höhe von € 80,- (Antrag)
- die Gebühren in Höhe von € 25, (Ausstellung)
- In dem Fall von Minderjährigen muss man die originale kubanische Geburtsurkunde vorlegen.

Information zur Verlängerung der Reisegenehmigung

Kubanische Staatsangehörige, die mit einer Reisegenehmigung (Permiso de Viaje al Exterior) in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen, erhalten diese Genehmigung zunächst nur für die Dauer von 30 Tagen. Sie kann aber in der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der Botschaft der Republik Kuba um weitere 10 Monate auf eine Aufenthaltsdauer von insgesamt 11 Monaten verlän-gert werden. Die Verlängerung kostet € 40.00 pro Monat.

Sofern die Beantragung auf dem Postweg erfolgt, ist eine zusätzliche Gebühr von € 25 pro Antrag zu zahlen. Für die Verlängerung müssen der Paß, die entsprechende Gebühr (Bitte senden Sie kein Bargeld, sondern Euro- oder Verrechnungsscheck!) und ein frankierter Rückumschlag für die Rücksendung per Einschreiben eingesandt werden.

Kubanische Staatsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland zu wohnen beabsichtigen, sollen sich bei der jeweiligen kubanischen Vertretung persönlich zu melden, zwecks Eintragung und dementsprechend die angebotenen konsularischen Dienstleistugen zu wahrnehmen. Die konsularische Einschreibung hat in den ersten Tagen nach der Ankunft zu erfolgen. Dazu benötigt man zwei Fotos und den Reisepass. Die Gebühr des Einschreibungsausweises beträgt € 12,00.

Wir empfehlen Ihnen ein Rückantworkuvert mit Rückschein zu sende, damit Ihre sendung sicher ankommt.



Si los tontos volasen, no se vería el sol


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 09:07 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2006 09:07)
avatar  Cubomio
#3 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Cubaliebhaber/in
In Antwort auf:
1. Wie sind die notwendigen Vorgehensweisen nun?
Ehe eintragen lassen, wo Gütertrennung " beantragen ", etc
2. Wie sind die einzelnen Zwischenschritte bis zur Unbefristeten?? ( Aufenthaltserlaubnisse )

zu 1.: Ihr braucht die kubanische Heiratsurkunde durch die kubanischen Behörden legalisiert und durch die deutsche Botschaft beglaubigt. Danach übersetzen lassen und damit hat die Urkunde Gültigkeit für Deutschland. Wenn Ihr die Ehe eintragen lassen wollt, braucht Ihr noch die Geburtsurkunde Deiner Frau, ebenfalls legalisiert, beglaubigt und übersetzt, um ein Familienbuch beim Standesamt anlegen zu lassen. Die Geburtsurkunde bekommt Ihr sicherlich auch bei der kubanischen Botschaft.

Generell ist das Vorgehen das folgende: Deine Frau sollte ein deutsches Visum haben, welches für 90 Tage Gültigkeit besitzt. Ruf erstmal bei der für Deinen Wohnort/Stadtteil zuständigen Ausländerbehörde an und frag nach den einzureichenden Unterlagen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (oder -erlaubnis, bin mir nicht ganz sicher). Mit diesen Unterlagen und Deiner Frau gehst Du dann zum Termin und das Visum sollte dann in eine 2 jährige Aufenthaltsgenehmigung (die Dauer kann variieren) umgewandelt werden.
Für die Gütertrennung u.ä. braucht Ihr einen Ehevertrag, den ein Anwalt für Eherecht machen kann (im Internet kann man auch nach spanischsprachigen Anwälten suchen). Dieser muss dann, glaube ich, von einem Notar noch beglaubigt werden (sagt Euch aber der Anwalt).

zu 2.: Die "Zwischenschritte" zur Unbefristeten sind grob die folgenden:
Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltsgenehmigung, Besuch des Pflicht-Integrationskurses (Deutsch und Geschichte, soweit ich informiert bin).
Wenn sich Deine Cubana innerhalb von 4 Jahren nichts zu schulden kommen läßt, kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Übrigens behält sie die kubanische Staatsbürgerschaft da Kuba eines der wenigen Länder ist, bei welchem der deutsche Staat eine doppelte Staatsangehörigkeit zuläßt.

Hoffe, alles ist so korrekt, sonst bitte korrigieren.


LG
Cubomio


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 09:31 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2006 09:32)
avatar  UJKEI
#4 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
spitzen Mitglied
zu 2.: Die "Zwischenschritte" zur Unbefristeten sind grob die folgenden:
Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltsgenehmigung, Besuch des Pflicht-Integrationskurses (Deutsch und Geschichte, soweit ich informiert bin).
Wenn sich Deine Cubana innerhalb von 4 Jahren nichts zu schulden kommen läßt, kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Übrigens behält sie die kubanische Staatsbürgerschaft da Kuba eines der wenigen Länder ist, bei welchem der deutsche Staat eine doppelte Staatsangehörigkeit zuläßt

Auszug aus dem Merkblatt zum Integrationkurs für Ausländerinnen und Ausländer:

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind u.a. Voraussetzung für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz). Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Integrationkurses erfüllen Sie diesen Teil der Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis ohne das Erfordernis eines weiteren Nachweises.

Darüber hinaus verkürzt sich im Falle einer erfolgreichen Teilnahme die Mindestfrist für eine Einbürgerung von acht auf sieben Jahre (§10 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz).


Gruß UJKEI


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 13:49
#5 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Cubana kommt mit Familienvisum kurz vor der Geburt nach Deutschland.
Wie? Mit dem Schiff?
Schon mal drüber nachgedacht, was die Fluggesellschaften zur Beförderung von Schwangeren sagen?

e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Kubainfos: Aktuelles und Wissenswertes für Reisende von A bis Z


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 14:19
avatar  Habanas ( gelöscht )
#6 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Habanas ( gelöscht )

In Antwort auf:
ich stelle meine frau in der eigenen firma an wegen " taschengeld " und Krankenversicherung ( anstehende Geburt, sonst einige tausend Euronen selbst bezahlen )

Soweit Ich weiss, hat die BRD die gesetzliche KOSTENLOSE Familienversicherung noch nicht abgeschafft ;) Wenn du also krankenversichert bist, müsste deine Frau kostenlos mitversichert sein!! Außer du bist Privat Krankenversichert, weiss jetzt nicht genau, wie es da abläuft, dürfte aber wohl genauso sein?!?!!


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 14:40
avatar  chan chan ( gelöscht )
#7 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chan chan ( gelöscht )

In Antwort auf:
Außer du bist Privat Krankenversichert, weiss jetzt nicht genau, wie es da abläuft, dürfte aber wohl genauso sein?!?!!



Nee, kostenlos bei PV sind die Frau und Kind nicht versichert!


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 14:46
avatar  chan chan ( gelöscht )
#8 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chan chan ( gelöscht )

In Antwort auf:
Beförderung von Schwangeren

Ab der 35 Schwangerschsftwoche ist eine Beförderung ausgeschlossen!
Bis zur 34 SW nur bei Vorlage einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbestätigung.
Bis zur 28 SW wird eine Schwangere ohne Bescheinigung befördert.


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 15:55 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2006 15:57)
avatar  ( Gast )
#9 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
( Gast )
In Antwort auf:
Cubana kommt mit Familienvisum kurz vor der Geburt nach Deutschland.

mit PRE oder PVE?
, weil wenn sie Imigrante werden will, brauch sie auch nicht zur kubanischen Botschaft.
Ehe eintragen lassen???
Du brauchst beglaubigte Urkunde und oder Kopien, dann übersetzten lassen und in der Botschaft nochmals beglaubigen lassen.
Hast du aber schon, weil sie sonst kein Familienvisum hätte.
Ehe wird also anerkannt und du kannst dir dann auch ein Buch der Familie holen, wenn du willst.
Gütertrennung machst du mit einem EHEVERTRAG.
Wenn se da ist, zur Ausländerbehörde und das 90Tage Visum umwandeln lassen, wird dann ein 3Jahres Visum mit Aufenhaltstitel und danach wieder zur Behörde und wenn dann nichts dazwischenkommt(Sozialhilfe, HartzIV, kriminell, von selbst gegangen)sollte es permanente werden, kann aber auch ein weiteres 3Jahres Visum werden und dann halt danach.
Allerdings mit deutschem Kind kann sie eigentlich nicht mehr abgeschoben werden, zumindestens nicht bis zur Volljährigkeit.

Saludos


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 17:34
avatar  ( Gast )
#10 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
( Gast )

sie ist ja wohl hoffentlich volljährig?


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 17:37 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2006 17:43)
#11 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Cubaliebhaber/in
ja, die esposa von chriss ist volljährig

 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2006 19:05
avatar  UJKEI
#12 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
spitzen Mitglied

Wie? Mit dem Schiff?
Schon mal drüber nachgedacht, was die Fluggesellschaften zur Beförderung von Schwangeren sagen?


e-l-a

Die Fluggesellschaft rät werdenden Mütter von einer Schiffahrt ab
und befördert die Mutter gerne bis Ende der 36. Schwangerschaftswoche.


UJKEI


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 00:36
avatar  chriss ( gelöscht )
#13 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

also bin schwer enttäuscht vom scheinbarchecker ELA
was das thema beförderung von schwangeren betrifft,
wie erwähnt wurde, kann man bis kurz vor der geburt fliegn.

also ELA erst sich informieren, dann labern!!!

lady kommt mit PRE,

muss ich echt zum notar wegen gütertrennung auch wenn ich keinen ehevertrag mache??
ist aufwendig und teuer.


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 00:37
avatar  chriss ( gelöscht )
#14 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

leider sieht die BRD für selbstständige keine familienversicherung vor,

also wer kein ahnung hat soll sich besser raushalten, ok


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 00:47
avatar  chriss ( gelöscht )
#15 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

hallo anjiita, wie läufts denn so,

gibt noch probleme mit der pre,
der antrag kommt nicht zurück,
angeräumt waren 6 wochen ab solitacion, jetzt schon 2 monate rum.
dafür hat das deutsch-visum zur familienzusammenführung perfekt geklappt, nachdem ich ziemlich druck machte, vor allem hier im kvr, ( lady ist schwanger, hatte schon ne fehlgeburt, muss schnell gehen,) rekordverdächtige 3 wochen!!!!!!!

hab ihr ja nen vertragshandy unten lassen, stell dir vor kostet die sms 1.56 euro, setzt sich zusammen aus 1.34 von cuba zum deutschen server und dann nochmal die üblichen sms-kosten innerhalb deutschland.
( d2 talkline )
1,56, heeeeeeeeefig, hatte so mit 70-80 cent gerechnet,


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 09:40
#16 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
erst sich informieren, dann labern!!!
Großklappe! Ich hatte lediglich eine Frage gestellt.
e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Kubainfos: Aktuelles und Wissenswertes für Reisende von A bis Z


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 09:42
#17 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
hab ihr ja nen vertragshandy unten lassen, stell dir vor kostet die sms 1.56 euro, setzt sich zusammen aus 1.34 von cuba zum deutschen server und dann nochmal die üblichen sms-kosten innerhalb deutschland.
( d2 talkline )
1,56, heeeeeeeeefig, hatte so mit 70-80 cent gerechnet,


Soviel zum "Scheinbarchecker"
Wie oft wurde das hier schon durchgekaut, daß es 69 Cent nur bei Prepaid gibt?

e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Kubainfos: Aktuelles und Wissenswertes für Reisende von A bis Z


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 10:12
avatar  chriss ( gelöscht )
#18 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

nich aufregen, ELA,
du bist für mich nix anderes wie all die andern hier,
drum nehme ich,
wie DU ja auch allzuhäufig,
kein blatt vor den mund, lol;
ob er ela heisst oder sonstwie.


hatte eben zufällig nen zweithandy dabei,
keine zeit gehabt nen prepaid kack zu besorgen.

stehe zu meinen fehler,
muss ich wohl bei ner rechnung von 513 euronen lol,


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2006 11:31
avatar  Piropo
#19 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Hallo Chriss,

guck mal in Deine Privaten Mails an, dann sehen wir weiter!


 Antworten

 Beitrag melden
03.06.2006 01:05
avatar  Jorge2
#20 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Ja Zweithandy - hat meine auch schon - das Dritte hat die Schwester in Cuba - ich habe ein einziges von der Firma, wovon sie im letzten Urlaub für 300,- EUR telefoniert hat (ohne mein Wissen) - und mein Chef hat mir dann ca. 100 Eur/Monat Gehaltserhöhung gestrichen!
Danke Schatz - nur Du erhälst nicht mal ein "Busserl" dafür - im Gegenteil: Unverständnis - warum kann Dein Chef das nicht verstehen, dass ich für einige Hundert Euro meine "AMIGA" in Deutschland anrufe!

DANKE SCHATZ!


 Antworten

 Beitrag melden
03.06.2006 12:26 (zuletzt bearbeitet: 03.06.2006 12:28)
#21 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Rey/Reina del Foro
Nun ja, Jorge, ein Vertragshändie in Kuba zu lassen ist vorsichtig formuliert purer Leichtsinn. Etwa so wie ein Bankkonto ohne Limit zu überlassen. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch am nächsten Tag leergeräumt.
e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Kubainfos: Aktuelles und Wissenswertes für Reisende von A bis Z

 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2006 15:55
#22 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von chriss
leider sieht die BRD für selbstständige keine familienversicherung vor,

Wie? Auch wenn ich freiwillig bei einer gesetzlichen KK bleibe?


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2006 19:00
avatar  chriss ( gelöscht )
#23 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

stimmt, ELA,

für arme lait is des nix...


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2006 19:01
avatar  chriss ( gelöscht )
#24 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
chriss ( gelöscht )

Pedacito Antwort ist ja


 Antworten

 Beitrag melden
05.06.2006 02:45
avatar  ( Gast )
#25 RE: aufenthaltserlaubniss für Kubana in D nach Heirat in Cuba
avatar
( Gast )

Wenn man sich freiwillig versichert, gibt es auch eine Familienversicherung.


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!