Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii

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19.02.2006 19:10
#1 Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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sehr erfahrenes Mitglied

Weiß jemand, ob die Einladung von Verwandten bei der Botschaft abgelehnt wird, wenn beide(dt. Mann + Kubanerin, die hier eine Aufenthaltserlaubnis hat) ALG II beziehen? Wird das von der Botschaft geprüft und dann ggf. abgelehnt? Falls ja, wie kann man dieses Problem lösen?


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19.02.2006 20:14
avatar  ( gelöscht )
#2 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( gelöscht )

Wird wohl nichts werden, denn Ihr muesst fuer das Besuchsvisum eine verpflichtungserklaerung abgeben, und wie wollt Ihr die eventuell anfallenden
Kosten bei Nichtausreise etc. uebernehmen wenn nur ALG II also Existenzminumum
vorliegt.


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19.02.2006 20:18
avatar  Kawa ( gelöscht )
#3 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Kawa ( gelöscht )

nicht nur das, da muss der Unterhalt des/der Kubaner/in gewährleistet sein für die Zeit, mit der bisschen Kohle ziemlich schwierig


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19.02.2006 20:39
#4 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

Theoretisch müßte das möglich sein. Jeder ALG2-Empfänger hat seinem Alter entsprechend ein sogenanntes "Geschütztes Vermögen", glaube es sind 200 €/Lebensjahr (korrigert mich, wenn ich falsch liege). Wer noch genügend auf der Kante und das passende Alter dazu hat, müßte doch in der Lage sein, auf Kautionsbasis die Einladung durchzubekommen und die eingeladene Person 3 Monate lang mit durchzufüttern. Auch wenn es vermutlich danach das letzte Mal gewesen sein wird.

Ob ein Gesetz solche Einladungen generell allen H4 Empfängern untersagt, ist mir nicht bekannt. Und wenn es dies gäbe, wäre ein Konflikt wahrscheinlich vorprogrammiert von wegen Menschenrechte, Verfassung, Gleichbehandlung und so.

e-l-a
_______________________________________________
Mailservice E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger kein Internet hat.
Neuauflage erschienen: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"


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19.02.2006 20:39 (zuletzt bearbeitet: 19.02.2006 20:51)
#5 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Cubaliebhaber/in
grundsätzlich ausschliessen würde ich es dennoch nicht, allerdings unter der voraussetzung dass ihr beide tatsächlich das nötige kleingeld habt eure verwandten nach deutschland einzuladen. falls ihr also nicht anrechnungsfähiges vermögen habt, z.b. aus der zeit vor dem bezug des AG II (= bis zu 200 euro pro lebensjahr und person), würde ich es durchaus auf einen versuch ankommen lassen, ihr müsstet aber nachweisen können dass ihr über die finaziellen mittel dazu verfügt.

http://www.cubanicay.de


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19.02.2006 20:40
#6 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Cubaliebhaber/in

@e-l-a

diesmal warst du schneller...

http://www.cubanicay.de


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19.02.2006 22:48
avatar  ( gelöscht )
#7 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( gelöscht )

Mit dem "geschuetzten" vermoegen waere es vielleicht moeglich den lebensunterhalt
der Eingeladenen hier in Deutschland zu sichern, aber bestimmt nicht eventuell
aus der verpflichtungsreklaerung resultierende Kosten zu tragen und da koennen dies zeigt die erfahrung sehr schnell5 5 stellige betraege zusammenkommen und wie bitte schoen
sollen diese bei ALG II Empfaengern wieder "eingetrieben" werden?????


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20.02.2006 08:14 (zuletzt bearbeitet: 20.02.2006 08:20)
avatar  ( Gast )
#8 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )
Die Verpflichtungserklärung muss grundsätzlich nicht zwingend der ursprüngliche Einlader machen. Dies kann auch eine Drittperson sein. Laut Auskunft der deutschen Botschaft in Havanna sollte der Gast dann lediglich erklären können, wieso die Verpflichtungserklärung nicht vom eigentlichen Einlader stammt und wer die in der Verpflichtungserklärung bürgende Person ist. In beiderseitigem Interesse sollte jedoch das Innenverhältniss zwischen Bürgen und Einlader schriftlich geklärt sein.

Konkret für Euren Fall sehe ich jedoch wenig Chancen auf Erfolg. Nicht weil es gesetzlich nicht möglich wäre, sondern eher, weil es viele Anträge gibt, die "fundierter" sind und die Anzahl deren, die durch den Raster fallen, nicht gerade als gering bezeichnet werden kann.


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20.02.2006 08:19 (zuletzt bearbeitet: 20.02.2006 08:19)
avatar  Moskito
#9 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Falls ja, wie kann man dieses Problem lösen?
Du usst lediglich einen Bürgen finden, der die finanziellen Verpflichtungen des Einladers, im Falle eines Falles, übernimmt. Wozu hat man gute Freunde, Verwandte etc?

Moskito


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20.02.2006 11:59 (zuletzt bearbeitet: 20.02.2006 12:00)
#10 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
aber bestimmt nicht eventuell
aus der verpflichtungsreklaerung resultierende Kosten zu tragen
Das wurde doch früher ersatzweise mit einer Kaution von 5000 DM (jetzt 2.500 Euro?) offiziell abgedeckt, wenn man kein ausreichendes Einkommen hatte. Weiß nicht ob das heute noch möglich ist.

Ich würde jedenfalls von niemandem den ich gut leiden kann so eine Bürgschaft erwarten. Und umgekehrt eine Bürgschaft über einen fremden Kubaner würde ich als Gefälligkeit ebenfalls, auch nicht einmal für meinen besten Freund übernehmen.

Dafür ist mir so eine Freundschaft viel zu kostbar.


e-l-a
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20.02.2006 13:19
avatar  ( gelöscht )
#11 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( gelöscht )

Falls sie jemanden finden der die VE unterschreibt und damit buergt sieht die sache
anders aus. Muessten aber verdammt gute , oder naive Freunde sein kann naemlich
richtig teuer werden.
beispiel: 2 freundinnen fliegen zusammen nach Tunesien, eine findet ihren
"Maerchenprinzen" moechte diesen natuerlich nach Deutschland einladen, Visum wird abgelehnt
da arbeitslos. Freundin unterschreibt die VE.
Tunesier ueberzieht das Visum, taucht zunaechst unter, dann wieder auf, wird straffaellig,
festnahme, Abschiebehaft und fliegt dann letztendlich in Begleitung von 2 beamten des
BGS nach Tunis. Kosten wenn ich mich recht erinner mas o menos 12.000 Euro.
geld weg, Freundin weg um eine erfahrung reicher


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20.02.2006 13:27
#12 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

Also ich gehöre seit einigen Jahren einem privaten aleman-cubano club an. Soll heißen, das wir im ständigen Kontakt stehen. Somit weiß ich aus sicherer Quelle was abgeht. Da habe ich z.B. vor ca. 2 Wochen einen Anruf von einer Cubana bekommen, das jetzt 500 € Kaution für eine Einladung fällig sind. Ja, ja die Gesetze in Cuba ändern sich wie der Wind! Wer weiß wie das noch alles endet???

Saludos de Giselita


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20.02.2006 13:37
#13 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

tschuldigung, ich meinte 500 Euro. Hab vergessen, das das Euro Zeichen so nicht funzt.


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20.02.2006 13:58
avatar  Sacke
#14 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Wird das von der Botschaft geprüft...

Diese Frage wurde noch garnicht beachtet bzw. beantwortet!

In Antwort auf:
Wird wohl nichts werden,...wenn nur ALG II also Existenzminumum vorliegt.

Da muß ich Dir diesmal wiedersprechen! Kenne mehrere Fälle, die ohne große Nachfrage die Verpflichtungserklärung bekommen haben! Kommt wahrscheinlich wieder auf die jeweilige AB an!

In Antwort auf:
...und wie wollt Ihr die eventuell anfallenden Kosten bei Nichtausreise etc. uebernehmen wenn nur ALG II also Existenzminumum
vorliegt.

Dafür gibt es glaube auch Versicherungen, wenn ich mich recht erinnere!

Saludos de Sacke


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20.02.2006 14:08
avatar  ( gelöscht )
#15 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( gelöscht )

Richtig Sacke es kommt auf die Einzelfallbeurteilung der jeweiligen AHB an.
Die VE wird allerdings ad absurdum gefuehrt wenn sie von Einladern unterschrieben
wird bei denen man schon im Vorfeld weiss dass sie nicht solvent sind, dann koennte man diese gleich weglassen.

es gibt versicherungen die Abschiebekosten uebernehmen, allerdings nur bis zu einer
bestimmten Hoehe, und diese wird in einem "normalen" Abschiebefall sehr schnell
erreicht.


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21.02.2006 08:36 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2006 08:41)
avatar  Moskito
#16 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Und umgekehrt eine Bürgschaft über einen fremden Kubaner würde ich als Gefälligkeit ebenfalls, auch nicht einmal für meinen besten Freund übernehmen.

Das sind dann so interessante Situationen, wo sich 'Freund' von Freund unterscheidet. Für einen guten Freund übernimmt man auch mal ein Risiko, zumal dieser erwarten kann, dass er nicht auf dem finanziellen Verlust sitzen bleiben wird. Alle anderen 'Freunde' kann man in Zukunft unter Bekannte führen...

Moskito


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21.02.2006 11:32
#17 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Alle anderen 'Freunde' kann man in Zukunft unter Bekannte führen...
Wer so leichtsinnig die Gutmütigkeit seiner Freunde strapaziert, kann am Ende froh sein, überhaupt noch Bekannte zu haben und nicht nur Feinde.

e-l-a
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14.10.2006 00:03
#18 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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sehr erfahrenes Mitglied

In Antwort auf:
Theoretisch müßte das möglich sein. Jeder ALG2-Empfänger hat seinem Alter entsprechend ein sogenanntes "Geschütztes Vermögen", glaube es sind 200 €/Lebensjahr (korrigert mich, wenn ich falsch liege). Wer noch genügend auf der Kante und das passende Alter dazu hat, müßte doch in der Lage sein, auf Kautionsbasis die Einladung durchzubekommen und die eingeladene Person 3 Monate lang mit durchzufüttern. Auch wenn es vermutlich danach das letzte Mal gewesen sein wird.

Ob ein Gesetz solche Einladungen generell allen H4 Empfängern untersagt, ist mir nicht bekannt. Und wenn es dies gäbe, wäre ein Konflikt wahrscheinlich vorprogrammiert von wegen Menschenrechte, Verfassung, Gleichbehandlung und so


Nun, mit einem Alg II Bescheid wird man wohl kaum eine Verpflichtungserklärung bekommen, egal wieviel Schönvermögen (jetzt übrigens nur noch 150 € pro Lebensjahr) man hat. Aber nach meiner Erfahrung ist es relativ einfach eine Bankbürgschaft zu bekommen, wobei man dann selbst die einladende Person bleibt. Ich habe dies "damals" selbst mal als Student machen müssen, nachdem mir meine AB aufgrund meines niedrigen BAföG Einkommens zunächst Schwierigkeiten gemacht hat. Der Tipp kam von der AB selber und wurde dann auch problemlos akzeptiert.


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14.10.2006 01:43
avatar  ( Gast )
#19 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

wie ist es eigentlich, wenn man jemanden nur zu Besuch hier her holen möchte, muß man dann auch solche ERklärungen machen? Biene


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14.10.2006 09:10
avatar  user ( gelöscht )
#20 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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user ( gelöscht )

Biene,
Das ist obligatorisch. Jeder mut dat.

Gruss
Blacky


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16.10.2006 21:56
avatar  Jogni
#21 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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spitzen Mitglied

Beim Stichwort "Bürgschaft/Bankbürgschaft" klingeln eh schon alle Alarmglocken, das sollte hierzulande nicht einmal die Ehefrau für den geliebten Göttergatten tun. Als ALGII-Empfänger für einen cubanischen Gast bürgen? Glaube nicht, dass die zuständige Behörde das gutheissen würde. Aber die kriegen ja viele Dinge eh nicht rechtzeitig mit oder werden erst durch bösartige Bild/RTL usw.-Kommentare darauf gestossen, wie "gut" es manchen ALGII-Empfängern noch geht.
Biene gehört sicher nicht dazu, aber eine solche geplante Einladung sollte man sicher nicht seinem zuständigen Bearbeiter vertrauensvoll anvertrauen, der hat 100%ig kein Verständnis dafür.


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16.10.2006 21:59
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#22 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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greenhorn ( gelöscht )

der hat 100%ig kein Verständnis dafür.....

sich einen Beschä.... aus cuba zu holen?


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16.10.2006 22:18
avatar  ( Gast )
#23 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

nein war nur ne Frage, werde dann niemanden auf Besuch holen können. Kann man nicht ändern, oder gibt es andere Wege? Biene


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16.10.2006 22:21
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#24 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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greenhorn ( gelöscht )

heiraten

dann bekommt er auch alu


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16.10.2006 22:43
avatar  ( Gast )
#25 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

nein danke, ich bin geheilt und habe auch keine rosaroten Brillen mehr. Biene


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