Bestätigung der Unterschrift durch Notar

08.07.2005 16:57 (zuletzt bearbeitet: 08.07.2005 16:58)
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#1 Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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( Gast )

Hallo Leute!

Ich habe die Carta de Invitation zusammen mit meinem eingescannten Reisepass zur Consultoría Jurídica bzw. einem Abogado Lic. Santos Cid Borges in Holguin geschickt. Nun kam folgende Antwort:

'Estimado señor Schmit:
Como le expliqué en mensaje anterior, es necesario que usted lleve la carta
de invitación ante un Notario y que este Notario legalice o de fe de que esa
es su firma, este es un requisito que exigen las autoridades de Inmigración,
sin el cual no es posible legalizar la carta.

Saludos,'

Was kann ich nur tun? Ich kann doch nicht zu einem Notar rennen. Wer weiß was ich tun kann? Ist es evtl. möglich eine Bestätigung meiner Unterschrift irgendwie zu fingieren.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!!

Grüße

Johannes


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08.07.2005 17:04
avatar  jan
#2 RE:Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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jan
Rey/Reina del Foro

Beschäftigung Steuerfachangestellter

Unterschrift fingieren ??
So einen Steuerberater wünschen sich viele.
****

Die 10 Euro für eine Bestätigung wirst du wohl auch noch haben


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08.07.2005 17:06 (zuletzt bearbeitet: 08.07.2005 17:10)
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#3 RE:Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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( Gast )

Allerliebster jan,

ich wäre dir doch wirklich sehr verbunden, wenn du deine lästerlichen Kommentare diesmal unterlassen würdest. Vielen herzlichen Dank.

Außerdem: hier geht es um eine Bestätigung für eine cubanische Behörde. Für eine deutsche Behöre würde ich das nie machen.

Außerdem ist es vor allem auch ein Zeitproblem: diese Bestätigung müßte am besten noch gestern dort sein.


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08.07.2005 17:10 (zuletzt bearbeitet: 08.07.2005 17:19)
avatar  jan
#4 RE:Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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jan
Rey/Reina del Foro

Wenn ein Steuerfachberater vom Unterschrift fingieren schreibt ist das wohl einen Kommentar wert!

Und die Beglaubigung einer Unterschrift beim Notar ist wirklich nicht teuer!
Das solltest du wissen!
Diese Kosten fallen bei der ganzen Einladungsprozedur nicht mehr ins Gewicht.
jan

es gibt 60 RA's in Freiburg, einige werden sicher auch Notare sein?
Oder ist dies in B/W anders geregelt?


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08.07.2005 17:22
avatar  user ( gelöscht )
#5 RE:Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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user ( gelöscht )

das hast Du doch vorher schon gewußt, denn...

In Antwort auf:
Estimado señor Schmit:
Como le expliqué en mensaje anterior

Jetzt hat der Abogado einen Super-Grund, den Vorgang nicht weiter zu bearbeiten. Übrigens hat er nicht geschrieben, daß Du zum deutschen Notar gehen sollst. Vielleicht muß ja die Bestätigung eines deutschen Notars noch bei der Botschaft übersetzt und beglaubigt werden? Man kann ja nie wissen...


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08.07.2005 17:31
avatar  jan
#6 RE:Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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jan
Rey/Reina del Foro

Oder vom Landgericht überbeglaubigt?


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10.07.2005 11:38 (zuletzt bearbeitet: 10.07.2005 19:05)
avatar  tito
#7 RE:Bestätigung der Unterschrift durch Notar
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super Mitglied

@ Don Juan

Hallo, wie ich dir auch in der PM geschrieben hatte:

Gefordert ist tatsächlich eine Beglaubigung vom Anwalt, ich habe jedoch einfach meine Krankenkasse einen Beglaubigungstempel auf die Passkopie drauf hauen lassen. Sie haben etwas gemosert in Kuba, aber es wurde akzeptiert.


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