Spezielle Fragen zur Verpflichtungserklärung

20.04.2005 23:59 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2005 00:32)
#1 Spezielle Fragen zur Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Eine ausländische Freundin, die sich zur Zeit in D-Land aufhält und hier ein Studium beginnen möchte, hat mich gebeten, eine Verpflichtungserklärung für sie zu unterzeichnen, weil der deutschen Behörde, die das Visum ausstellen soll, eine Verpflichtungserklärung eines befreundeten Franzosen nicht ausreicht bzw. erklärt wird, dass ein anderer EU-Ausländer eine Verpflichtungserklärung für einen Aufenthalt in D-Land nicht ausstellen könne.

Hier also meine Fragen:

1. Wo können die rechtlichen Bestimmungen für Verpflichtungserklärungen nachgelesen werden?
2. Ist es korrekt, dass eine von einem Franzosen unterschriebene Verpflichtungserklärung in D-Land nicht gilt? (Kann ich mir nicht vorstellen, die Verpflichtungserklärung erstreckt sich doch auch auf die gesamte EU ...) Anders formuliert: Muss der Unterzeichner der Verpflichtungserklärung Einwohner des Landes sein, in das eingeladen wird?
3. Können bzw. müssen verschiedene Personen Verpflichtungserklärungen für ein und dieselbe Person ausstellen?
4. Kann ich mehrere Verpflichtungserklärungen für den gleichen Zeitraum für verschiedene Personen ausstellen?

Danke im Voraus für eure fundierten Antworten!
hdn

Nachtrag: Falls meine Fragen in der Rubrik "Einladung eines kubanischen Staatsbürgers" besser aufgehoben sind, bitte dorthin verschieben. Allerdings handelt es sich bei oben erwähnter Freundin nicht um eine Kubanerin, es sind also eher allgemeingültige Fragen zur Verpflichtungserklärung.


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21.04.2005 01:30
avatar  chris6
#2 RE:Spezielle Fragen zur Verpflichtungserklärung
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spitzen Mitglied

Hola,
Auch wenn ich auf Grund der vorigen Postings selbst unsicher geworden bin, versuche ich es halt mal.
Also, Die Verpflichtungserklärung/Einladung gilt nur in dem entsprechenden Land, da, obwohl EU,
die Ausführungsbestimmungen, zur Zeit jedenfallls noch, unterschiedlich gehandhabt werden.
Am besten ist das daran zu erkennen, das verschiedene Länder Kautionen bzw. den Abschluß von Versicherungen verlangen, andere hingegen nicht.
Meines Wissens steht nichts dagegen, das du mehrere Personen mit mehreren Verpflichtungserklärungen einlädst,
ist wohl eher eine finanzielle Frage, siehe Kaution und Gebühren.
Gebühren vor allem deshalb, weil die Verpflichtungserklärung, zumindest in Österreich,
von einem Notar beglaubigt werden muß.
Ich hoffe, das du mit dem etwas anfangen kannst.

Saludos
Chris6


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21.04.2005 11:35
#3 RE:Spezielle Fragen zur Verpflichtungserklärung
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Top - Forenliebhaber/in

zu 1.

"Ausführungsbestimmungen zum Ausländergesetz" (ohne Gewähr)
und "Ausländergesetz" selbst.
gibts als Volltext bei z.B. Google zu finden.

§§ 84.1 Verpflichtungserklärung

§§ 84.1.1 Verpflichtungsumfang

usw.

Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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21.04.2005 22:51
#4 RE:Spezielle Fragen zur Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

@Chris 6 und Desesperado:

Ja, das hilft wirtschaften - danke!!


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21.04.2005 23:03
avatar  ( Gast )
#5 RE:Spezielle Fragen zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )

Das mit dem Notar war (ist?) auch in Deutschland so.

In 2000 hat mein Vater für meine damalige Freundin, jetzige Frau, eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, damit sie hier studieren konnte und nicht monatlich 1000,00 DM nachweisen musste (für ein Jahr im Voraus).
Wurde dann auch vom Notar beglaubigt und bei der Ausländerbehörde für die Erteilung des Studentenvisums benötigt.

___________________________________
Die Gerechtigkeit bricht, wenn man sie biegt.


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