Einladung

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11.06.2004 23:13
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#1 Einladung
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( Gast )

Ich habe zwar immer mal gelesen. Aber es wäre schön, wenn einer mir die genauen Schritte zur Einladung eines Kubaners noch mal schreiben würde, damit ich nichts vergesse. (bin blond)


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14.06.2004 09:11 (zuletzt bearbeitet: 17.06.2004 07:27)
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#2 RE:Einladung
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( Gast )

Hi Kawa,

ich versuch's mal so kurz wie möglich zu halten:

1. offizielle Einladung über die kubanische Botschaft in Berlin machen
2. Verpflichtungserklärung bei Deiner Ausländerbehörde machen, 2 Kopien machen
3. Krankenversicherung abschliessen
4. Flugtickets reservieren
5. von http://www.deutschebotschaft-havanna.cu das Formular für ein Schengen-Visum runterziehen (3fache Ausführung)
6. 2., 3., 4. und 5. schickst Du alles zusammen am besten mit DHL zu Deinem Gast
7. Dein Gast wird Geld brauchen (ca. 350$), also irgendwie übersweisen (kleiner Tipp, nicht an die BFI)
8. Dein Gast muß, ich glaube, 4 Passfotos machen lassen
9. Gast muß Passport anfertigen lassen, bezahlt wird mit Sellos, die gibts in Kuba auf der Bank
10. wenn Dein Gast arbeitet oder studiert, braucht er eine Genehmigung und eine Urlaubsbescheinigung
11. außerdem ist es sehr hilfreich, alle amtlichen Belege zusammenzutragen, welche eine Rückkehrbereitschaft begründen (Geburtsurkunden von Kindern, Papiere über Hausbesitz usw.)
12. Telefonisch einen Termin mit der dt. Botschaft vereinbaren (14 Tage Wartezeit, also vielleicht schon mal eher anrufen)
13. der Gast muß mit allen vorher erwähnten Unterlagen zum Botschaftstermin, auf die Interview-Fragen vorbereiten, seriöse Kleidung, kein Schmuck, kein Make-Up, kein dummes Gelaber
14. Gast bekommt beim 1. Botschaftstermin einen neuen Termin für die Verkündung der Visums-Entscheidung
15. bei positiver Visumsentscheidung muß der Gast die Ticketreservierung in Tickets umwandeln und die entsprechenden Verlängerungsmonate erwerben
16. Gast muß mit Tickets und bezahlten Monaten erneut zur Botschaft und sein Visum abholen
17. Gast muß in der Heimatstadt wieder zur Immigrazion und abschliessend die Ausreise beantragen
18. als Zwischenschritt ist hier noch ein weiteres Papier von der zuständigen Polizeistelle nötig
19. Ausreise Genehmigung abholen, nach Deutschland fliegen und hoffen, daß die Schmerzen schnell wieder weg gehen

Gruß Andre


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14.06.2004 09:37
avatar  Shakira
#3 RE:Einladung
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sehr erfahrenes Mitglied

Super gemacht!Diese Seite sollte für immer im Forum bleiben.Fragen zur Einladung kommen immer wieder. Ich hab sie mir gleich runtergezogen,sicher ist sicher. Danke dir und bin sicher nicht der/die einzige


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14.06.2004 10:21
#4 RE:Einladung
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super Mitglied

Da kann ich mich nur anschließen! Danke für die tolle Info.
Hab's auch gleich abgespeichert. Wer weiß, wofür es gut ist ...


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14.06.2004 12:02
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#5 RE:Einladung
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( Gast )

Die Einladung kann auch in Kuba gemacht werden (Bufette internacional o. Consultoria juridica). Das ist billiger und einfacher. Für das ehemalige Gebiet der BRD ist das Consulat in Bonn zuständig!


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14.06.2004 12:08
avatar  jan
#6 RE:Einladung
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jan
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Für das ehemalige Gebiet der BRD ??????????


Wie nennt es sich jetzt?
Wieder Tri-Zonesien?
Zone der Besserverdienenden?
Von den West-Alliierten befreite Zone?
Weitere Vorschläge erbeten!


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14.06.2004 13:00
#7 RE:Einladung
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spitzen Mitglied

[frage)Frage: Wie geht das mit der ticket resefierung (genaue abfolge) da ich jemanden habe der auch jemand aus kuba einladen möchte ich danke im voraus für die antworten!!


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14.06.2004 20:26
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#8 RE:Einladung
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( Gast )

Also ,bei mir hat es so funktioniert,dass ich im Reisebüro unverbindlich Hin- und Rückflug für meinen Freund reserviert habe und den Ausdruck = Bescheinigung der Reservierung mit allen anderen für die Einladung benötigten Papieren nach Kuba geschickt habe.
Als mein Freund erfahren hat, dass er das Visum bewilligt bekommen hat, hat er mir gemailt, ich bin ins Reisebüro und hab den Flug gebucht ,und die Tickets in Havanna hinterlegen lassen. Das muss man natürlich vorher abklären ,ob das bei der jeweiligen Fluglinie möglich ist (kostet natürlich auch was) !
Im Büro der Fluglinie konnte er dann die Tickets abholen und mit diesen zur Botschaft ,um das Visum abzuholen.
Hat super funktioniert.

MfG
Theresa


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14.06.2004 21:27
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#9 RE:Einladung
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( Gast )

Bei der AB habe ich gehört, das drei Verdienstbescheinigungen vorgewiesen werden müssen (vom Einladenden)Klar, Papa Staat will ja nix bezahlen müssen. Was ist denn mit den Menschen in unserem Lande, die keine Arbeit haben? Haben die überhaupt eine Chance einen Kubaner einzuladen? Habe in meinem Job über Abfindung nachgedacht (weil ich den so doof finde), aber nach dem Termin bei der AB habe ich diese Gedanken weggeschmissen. ... hm .. weil sonst wird das ja nie was....


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14.06.2004 22:56
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#10 RE:Einladung
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( Gast )

Wenn Dein Arbeitslosengeld hoch genug ist, kein Problem. Oder na Bankbürgschaft geht auch. Oder sonstige Vermögens/EInkommensnachweise. ABer ohne Moos nix los. Sonst muß Papi oder Mami einladen!


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14.06.2004 23:02
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#11 RE:Einladung
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( Gast )

@Quesito

Darf ich Dir meine Kontonummer mitteilen? Habe nichts gegen eine Spende. Weisst ja, landet eh alles irgendwie in Kuba


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15.06.2004 00:02
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#12 RE:Einladung
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( Gast )

Danke für die Info`s, hört sich schon etwas kompliziert an, aber ich werd`s hinkriegen.


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17.06.2004 07:42
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#13 RE:Einladung
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( Gast )

@Kawa Keine Sorge, das bekommst Du schon hin. Du solltest vielleicht nur beachten, daß wenn Du jetzt eine Einladung an die Botschaft schickst, sollte das Einladedatum am besten mindestens 4 Monate entfernt sein, d.h. das genaue Einladedatum hängt ja von den Tickets ab und somit sollten auch diese für einen Zeitraum reserviert sein, der erst in mindestens 4 Monaten beginnt. Es soll auch Leute geben, die es in 3 Monaten geschafft haben, aber darauf würde ich mich nicht verlassen und wenn es dann nicht klappt, mußt Du nur sinnlos den Flug umbuchen, was wieder Geld kostet und die Zeit geht von Eurem Besuch ab. Ich habe es innerhalb von reichlich dreieinhalb Monaten geschafft, naja noch nicht ganz und es wird verdammt eng. Also lieber etwas großzügiger planen.

Gruß Andre


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17.06.2004 14:33
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#14 RE:Einladung
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( Gast )

man kann sich's auch einfach machen und ein paar euronen für einen anwalt ausgeben. der macht's dann (war jedenfalls bei mir so).


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17.06.2004 14:41
#15 RE:Einladung
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super Mitglied

Und wie viel sind "ein paar Euronen"??? Wäre ja vielleicht eine Überlegung wert, wenn's dann so einfach ist.

Gruß M.


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17.06.2004 14:56
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#16 RE:Einladung
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( Gast )

In Antwort auf:
wenn Du jetzt eine Einladung an die Botschaft schickst,

So jetzt muß ich aber auch mal nachfragen: wieso schickt sie eine einladung an die botschaft? Ich dachte die wird da nur beantragt und dann nach cuba geschickt oder direkt in cuba beantragt?

Und ich habe mal gehört die Einladung ist 1 Jahr gültig, muß man da trotzdem ein festes Datum angeben?

Nix verstehn.


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17.06.2004 16:37
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#17 RE:Einladung
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( Gast )

Was soll denn der Anwalt bei einer ganz normalen Einladung mit schengener Besuchsvisum bitte machen, für Dich die Post zukleben? Die Dinge, die Du hier erledigen mußt, hast Du eh abzulaufen (AB, Versicherung, Tickets, DHL...) Und Deinem Gast in Kuba kann er die Sachen auf der Consultaria Juridica bzw. der Immigracion und dt. Botschaft sowieso nicht abnehmen. Wenn Du überhaupt einen Anwalt einschalten kannst, dann allerhöchsten beim Ausschöpfen der Rechtsmittel bei Ablehnung des Visumsantrags und das kannst Du zu gegebenem Zeitpunkt immer noch tun, aber ich kann Dir sagen was das bringt, nix. Vielleicht ist ein Anwalt bei dem ganzen Heirats- und Familienzusammenführungsschnickschnack ja wirklich hilfreich, aber 1. kann ich dazu nichts sagen und 2. ist das hier, glaube ich, auch nicht der Punkt.

Gruß Andre


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17.06.2004 16:44 (zuletzt bearbeitet: 17.06.2004 16:44)
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#18 RE:Einladung
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( Gast )

Ja also eigentlich gibt es 3 Wege, um genau zu sein. 1. Du beantragst persönlich in Kuba, 2. Du beantragst persönlich auf der kubanischen Botschaft in Deutschland oder 3. Du ziehst Dir das offizielle Einladungsformular von der I-Seite der kubanischen Botschaft in Deutschland, beachtest die Hinweise zu Verrechnungsscheck und Briefmarken und schickst es ausgefüllt an die Botschaft. Verstehn


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17.06.2004 16:47
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#19 RE:Einladung
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( Gast )

Ach ja und natürlich muß auf der Einladung das genaue Einladedatum stehen. Das darf exakt nicht länger als 90!!!!! Tage sein und muß genau mit den Ticketdaten übereinstimmen.


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17.06.2004 17:23
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#20 RE:Einladung
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( Gast )

hi, wenn das wirklich 3 - 4 Monate dauert, muß ich das für nächstes Jahr planen, da ich schon am 1. oktober wieder hinfliege und ab November für ihn die Hauptsaison beginnt, die geht bis April. Muß ich mit meinem Kummer alleine fertig werden.Aber habe mir alles gespeichert und wenn sich nichts grundlegend ändert, kann ich die Einladung im Oktober schon in Holguin abgeben, hat eine Freundin gerade getan.


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18.06.2004 07:51 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2004 07:51)
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#21 RE:Einladung
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( Gast )

Ja sorry, aber unter 3 Monaten ist es völlig unmöglich die ganze Prozedur durchzuziehen. Die Einladung dann schon mal von Kuba aus zu machen, ist sicher keine schlechte Idee.


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18.06.2004 08:34 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2004 19:26)
avatar  errue ( gelöscht )
#22 RE:Einladung
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Ach ja und natürlich muß auf der Einladung das genaue Einladedatum stehen. Das darf exakt nicht länger als 90!!!!! Tage sein und muß genau mit den Ticketdaten übereinstimmen.

Blödsinn!

errue
_________________________________________________
CUBA LINKS


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18.06.2004 08:54
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#23 RE:Einladung
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( Gast )

"Blödsinn" was? Der Link verhilft mir im Übrigen auch nicht zu mehr Aufschluß.


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18.06.2004 10:23
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#24 RE:Einladung
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( Gast )

Sag mal wie ist das, wenn ich jetzt wirklich die Einladung im Oktober in Holguin abgebe und die dann nur 90 Tage gültig ist, er aber erst ab sagen wir mal Juni kommen kann, dann wäre die doch abgelaufen. Oder habe ich das falsch verstanden?


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18.06.2004 10:52 (zuletzt bearbeitet: 18.06.2004 10:54)
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#25 RE:Einladung
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( Gast )

Hast Du falsch verstanden. Auf der Einladung trägst Du ein von: (also z.B. 16.06.05) und bis: (z.B. 10.09.05). Das ergibt dann 86 Tage und die Sache paßt. Daß das noch ein Jahr hin ist, spielt keine Rolle. Aufpassen, was Fristigkeiten angeht, mußt Du dann erst wieder bei der Gültigkeit des Passports und bei der, jetzt weis ichs auch nicht mehr so genau, Gültig der Eintragung der Ausreise in den Passport seitens der Immigracion. Der Pass muß, glaube ich, bei Visumseinholung in der dt. Botschaft noch ein oder ein halbes Jahr gültig sein und die Eintragung nicht länger als 3 Monate her sein. Aber vielleicht kann jemand anderes noch mal etwas dazu sagen.


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