darf auch ein Arbeitloser einladen?

02.01.2004 18:40
avatar  pedrito
#1 darf auch ein Arbeitloser einladen?
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Cubaliebhaber/in

...oder etwa nicht? / muss dann Barvermögen nachgewiesen werden?


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02.01.2004 18:45 (zuletzt bearbeitet: 02.01.2004 18:45)
avatar  Alfred
#2 RE:darf auch ein Arbeitloser einladen?
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spitzen Mitglied

In Antwort auf:
darf auch ein Arbeitloser einladen?

Warum nicht! Wenn das Ausländeramt seinen OK gibt!



Nos vemos, Alfred


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02.01.2004 19:23
avatar  ( Gast )
#3 RE:darf auch ein Arbeitloser einladen?
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( Gast )

Nur wenn Du Arbeitslosenhilfe beziehst, dürfte das schlecht werden.

Jedenfalls laut den Informationen der verschiedenen Ausländerbehörden bzw. deren I-Net-Sites.

(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)


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02.01.2004 20:29
#4 RE:darf auch ein Arbeitloser einladen?
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Rey/Reina del Foro

Bei Arbeitslosengeld kein Problem, bei Arbeitslosenhilfe eigentlich nicht, es sei denn derjenige hat noch so viel Sparrücklagen, daß er davon die Bankbürgschaft bezahlen kann (glaube 2.500,- Euro)

Rücklagen sind ja pro Lebensjahr 200 Euro gestattet, dürfte daher auch kein Problem sein.


e-l-a
http://www.privatreisen-cuba.de


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04.01.2004 11:52
avatar  Jorge2
#5 RE:darf auch ein Arbeitloser einladen?
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Rey/Reina del Foro

Die Dame bei der AB in Bayern hat mir auf diese Frage Mitte 2003 mitgeteilt, daß etwa 600,- EURO zum monatlichen gemeinsamen Verbrauch übrig/vorhanden sein müssen, damit die AB ihr OK gibt. Also wenn jemand 1.000,- EURO ALG bezieht, davon 500,- EURO Miete und Nebenkosten abgehen, kannst Du es vergessen. Aber Du kannst ja selbst mal bei Deiner AB nachfragen.


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09.01.2004 14:21
avatar  ( Gast )
#6 RE:darf auch ein Arbeitloser einladen?
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( Gast )

@ Jorge2

600 Mäuse, nach Abzug des Mietzinses usw., zur freien Verfügung haben nicht mal viele normale Arbeitnehmer.

Mag sein, daß die Dame das meint, aber meine Erfahrung mit den ABs in Bayern ist, daß gerne Fehlinformationen verbreitet werden und im Zweifel die Angaben schriftlich eingefordert werden sollten.


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