Verpflichtungserklärung

21.05.2003 07:29
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#1 Verpflichtungserklärung
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( Gast )

Hallo Leute,

ich bin grad dabei, meine erste Kuba-Deutschland Einladung auf den weg zu bringen. Danke an alle für die vielen guten Infos in diesem Forum. Eine Frage zur VE bleibt mir noch. Ich muss dort ja ein Datum angeben, von wann bis wann die Person in Deutschland bleibt. Nun steht der Termin noch nicht so 100%ig fest. Kann ich auf der VE auch einen längeren zeitraum angeben oder muss der Termin mit den Daten des Visums und/oder des Tickets übereinstimmen?


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21.05.2003 13:03
avatar  Chris
#2 RE:Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Hola Sternchen,

In der Verpflichtungserklärung brauchst du nur das ungefähr erwartete Ankunftsdatum eintragen, sowie als Dauer (mein Tip) 3 Monate! Die Behörden wissen selbst, dass es nicht auf den Tag genau sein kann, lass halt genug Spielraum für die erwartete Dauer der Papiere! Zur Not frag doch einfach mal nach, die AB ist schliesslich zuständig dir eine adäquate Antwort zu geben! Die werden ja von uns Steuerzahlern dafür bezahlt!

Saludos Chris
CB
http://www.cuba-reise.info


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21.05.2003 13:31
avatar  ( Gast )
#3 RE:Verpflichtungserklärung
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( Gast )

Hallo und DANKE für die Antwort. Hast recht, ich werde drei Monate angeben und das sollte dann schon klappen. Bin jetzt etwas beruhigter. Bei der AB konnten sie mir nichts sagen, weil wohl alle Bearbeiter, die sich damit auskennen, derzeit nicht da sind... Auch schön! Nochmals Danke.


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27.05.2003 22:34
avatar  Bernd
#4 RE:Verpflichtungserklärung
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spitzen Mitglied

Bei uns wurde nach keinen Zeitraum gefragt, es steht da "für die Dauer des Aufenthaltes" !!!!! Warum sollte eine Verpflichtungserklärung zeitlich begrenzt sein, vielleicht verlängert man ja.


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