Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend

27.04.2002 18:01
avatar  ( Gast )
#1 Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
Hallo Leute,

vielleicht wurde das schon mal gefragt, kann aber im mOment nichts finden. wer weiß Bescheid, muß derjenige, der Einladung gemacht hat mit dem, der die Verpflichtungserklärung macht identisch sein, oder kann es sich hierbei um zwei verschiedene personen handeln? Habe folgendes problem, habe im Dezember die Einladung gemacht und die Verpflichtungserklärung ohne Problme erhalten bis Ende, gültig bis Ende Juli 02. Jetzt haben wir solche Probleme mit den Ausreisepapieren, daß mein Besuch wahrschienlich nicht mehr bis Ende Juli kommen kann sonder erst später, so daß die Verpflichtungserklärung nicht mehr gilt. ich bin mittlerweile arbeitslos geworden, kann also im Moment keine Gehaltsabrechnung vorweisen, so daß ich befürchte, daß man mir die Verpflichtungserklärung nicht verlängert. Kann dann da ein Freund das für mich machen ode geht das nicht, weil die Einladung auf mich läuft?

Wäre euch dankbar für brauchbare Antworten.
Gruß
Angelika

 Antworten

 Beitrag melden
27.04.2002 20:21
#2 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
spitzen Mitglied
Moin,

warum soll das nicht gehen? Die deutsche Botschaft weiß doch nicht wer eingeladen hat. Und die Cubaner wissen nicht wer die Verpflichtungserklärung macht ...
Wenn Du also einen Dummen findest ...

ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --

 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 00:15
avatar  ( Gast )
#3 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
Danke für die Antwort Bastian, aber ich betrachte Freunde, die helfen, nicht als "Dumme", sondern als Freunde.

 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 01:23
#4 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
spitzen Mitglied
Moin,

das Problem ist aber, daß dein Freund nicht Dir trauen muß sondern dem Cubaner. Das geht um zwei Ecken und ist bei den Summen um die es da gehen kann schon recht "mutig".
Und so wie es aussieht, kannst Du ihm das Geld jawohl nicht wiedergeben, wenn es ernst wird (sonst könntest Du ja auch die VE abgeben).

Insofern bezog sich das "dumm" auf die Vermutung, daß sich viele wohl nicht klar sind was sie da für andere Unterschreiben. Soll bei Bankbürgschaften auch öfter mal so sein ...

ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --

 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 10:16
avatar  Moskito
#5 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
Rey/Reina del Foro
Escorpion, Arbeitslosigkeit ist kein Grund, die Verpflichtungserklärung zu verweigern. Die Auslänerberhörde prüft lediglich die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) des Gastgebers. Dabei soll dein Einkommen, abzüglich der Mietkosten, einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten. Wie hoch der ist, weiss ich nicht. Arbeitslosengeld wird dabei genauso als Einkommen gewertet. Sollte es denoch nicht reichen, kann man der Behörde vorschlagen, dass man z.B. eine Summe von 2.500 Euro als Bürgschaft hinterlegt. (ist in meinem Bekanntenkreis so gemacht worden) Man kann der Behörde auch vorschlagen, einen Bürgen zu benennen. Also wenn du eine reiche Lieblingstante hast, dann kann sie für dich bürgen. Bringt den Vorteil, dass trotzdem dein Name auf der Verpflichtungserklärung steht.

Hier nochmal die Vorraussetzungen:

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Pass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltsgenehmigung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße - Quadratmeterzahl-)
Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete )
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Arbeitnehmern:
Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
bei Selbständigen/Freiberuflichen:
Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und
Verlustrechnung des Steuerberaters)
ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B.
Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis

Gebühr 20,-- €


Moskito


 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 11:48
#6 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
spitzen Mitglied
Moin Moskito,

daß scheint von Behörde zu Behörde verschieden zu sein. Bei mir wollten sie damals gar keine Nachweise sehen. Die freundliche Dame vom Amt meinte sogar sie dürfe meine Verdiesntbescheinigung gar nicht einsehen (ich hatte Verdienstbescheinigung und Mietvertrag vosichtshalber dabei).

ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --

 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 12:11 (zuletzt bearbeitet: 28.04.2002 12:54)
#7 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
spitzen Mitglied
In Antwort auf:
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße - Quadratmeterzahl-)
Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete )



Ich muß Bastian Recht geben. Jeder macht´s anders.

z.B. Stadt München KVR.

Die wollen nur einen Ausweiß, Vollstaändige Daten des Eingeladenen und die 3 letzten Verdienstbescheinigungen sehen. Auf meine Frage, ob ich auch den Mietvertrag mitbringen soll, sagte mir die Dame, das sie das nicht braucht.

Saludos

 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 12:50 (zuletzt bearbeitet: 28.04.2002 12:50)
avatar  ( Gast )
#8 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
Escorpion: Freunde,die helfen
Tut mir leid, das sagen zu müssen: aber meistens sind in diesem Falle die "freundlichen Helfer" schlecht beraten: also die Dummen! Die Unterschreibung einer Verpflichtungserklärung kann ein teurer Spaß werden! (Anm.: kann). In jedem Falle sollte der Helfer den Gast und sein Umfeld persönlich kennen!
ulli

 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 13:08
avatar  ( Gast )
#9 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
In Antwort auf:
ch bin mittlerweile arbeitslos geworden, kann also im
Moment keine Gehaltsabrechnung vorweisen,


Es muss auch keine Gehaltsabrechnung sein als Einkommensnachweis! Leider finde ich im Moment keine Betraege von dem was man monatliche zur Verfuegung haben soll um den Einzuladeen fuettern zu koennen. irgendwo gibt's da Mindestbetraege. Kann aber prinzipiell auch rente,Krankengeld,Arbeitslosengeld etc sein meine ich!

doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)

http://walk.to/myhomepagehttp://1s.to/bvrhttp://members.lycos.nl/casasantiagohttp://1st.to/alexmusic



 Antworten

 Beitrag melden
28.04.2002 13:48
avatar  ( Gast )
#10 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
In Antwort auf:
Es muss auch keine Gehaltsabrechnung sein als Einkommensnachweis! Leider finde ich im Moment keine Betraege von dem was man monatliche zur Verfuegung haben soll um den Einzuladeen fuettern zu koennen. irgendwo gibt's da Mindestbetraege. Kann aber prinzipiell auch rente,Krankengeld,Arbeitslosengeld etc sein meine ich!


Mir reichte damals mein BAFÖG-Bescheid.
ADE
REY

 Antworten

 Beitrag melden
29.04.2002 14:12
avatar  ( Gast )
#11 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
escorpion

den Behörden ist es egal, wessen Name auf der Verpflichtungserklärung steht. Derjenige muss lediglich Staatsbürger des Landes sein, aus dem der Einladende stammt. Ich habe schon mehrfach Verpflichtungserklärungen unterschrieben für Leute, die in Deutschland leben, aber keinen deutschen Pass haben und Verwandte aus ihren Ländern eingeladen haben - das ist natürlich eine große Vertrauenssache, ist aber immer gut gegangen.

Elisabeth 2

 Antworten

 Beitrag melden
27.05.2002 01:23
avatar  ( Gast )
#12 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
Hi,

ich glaube, der folgende Link kommt sogar aus diesem Forum:
http://www.info4alien.de/84/pforzheim.htm

Ist zwar aus dem letzten Jahr und daher noch in DM-Beträgen. Gibt aber einen guten Anhaltspunkt, über welches Nettoeinkommen man bei Verpflichtungserklärungen verfügen sollte.

Andy


 Antworten

 Beitrag melden
27.05.2002 07:00
avatar  Moskito
#13 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
Rey/Reina del Foro
Es handelt sich dabei aber nur um Anhaltswerte. Tatsächlich werden auch bei geringerem Einkommen Verpflichtungserklärungen akzeptiert. Ist viel Ermessensache und man kann auch Bürgschaften, Vermögen usw. anrechnen lassen.

Moskito

 Antworten

 Beitrag melden
27.05.2002 11:24
#14 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
Rey/Reina del Foro
Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld wird Sozialhilfe nicht akzeptiert. Arbeitslosenhilfe ist wieder "kann", je nach Höhe.

Es gibt tatsächlich einen hohen Ermessensspielraum. Man kann sogar bei einer dreimonatigen Einladung eine Bankbügschaft über umgerechnet mindestens 5000 DM vorlegen. Macht sich gut bei Selbständigen, die aus steuerlichen Gründen ja blöd wären, ein hohes Einkommen zu haben. Hatte vor 2 Jahren 1.300 DM von meinem Steuerberater angeben lassen, wurde akzeptiert.

Ist meines Erachtens auch abhängig, wie man erscheint. Wer wie ein Zuhälter oder Menschenhändler bei den Behörden auftritt, dem wird man wohl die Meßlatte ein wenig höher stellen.

e-l-a

 Antworten

 Beitrag melden
25.06.2002 21:14 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2002 21:48)
avatar  ( Gast )
#15 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
( Gast )
Mal ne ganz andere Frage dazu, bzw. ein ganz anderer Gedankengang. Wird das dann mit der Verdienstbescheinigung auch genauestens überprüft von der Behörde, oder reicht die Vorlage einer solchen?

Saludos Croco

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2002 02:10
#16 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
Rey/Reina del Foro
hallo croco,

in Leipzig 2000 wollte der "Beamte" einen Einkommensnachweis. Da es nur ungeschickten Selbständigen gelingt, zu versteuernde Einkommen zu erzielen, reichte mein negatives Einkommen natürlich nicht aus.

Hab ihn gefragt, wieviel denn so angemessen wäre. Daraufhin hab ich meinen Steuerberater gleich in dessen Beisein angerufen und die Zahl durchgegeben, die er mir eben gesagt hatte. 2 Minuten danach kam das Fax vom Steuerfritzen mit der "Bestätigung" und alles war o.k.


e-l-a

 Antworten

 Beitrag melden
26.06.2002 11:18
avatar  Klaus-M ( gelöscht )
#17 RE:Verpflichtungserklärung wieder einmal dringend
avatar
Klaus-M ( gelöscht )
Hola an alle,

habe gestern in Berlin meine Verpflichtungserklärung gemacht. Mietvertrag oder Einkommensnachweis wollte niemand sehen. Lediglich wurden (nachdem ich alle Unterlagen aus der Hand gegeben und somit nicht mehr nachlesen konnte) ein paar Fragen (Geburtsdatum und vollständiger Name der eingeladenen Person) gestellt, scheinbar um Missbrauch auszuschließen.

Dann der Hinweis von der sehr freundlichen Dame:

Unbedingt Einkommensnachweise und möglichst Kopie vom Ausweis bei der Visumsbeantragung auf der Deutschen Botschaft in Havanna vorlegen. So richtig kann ich mir das allerdings nicht vorstellen. Gibt ja keinen Sinn, wenn meine Novia dort mit meiner Verdienstbescheinigung rumwedelt (ich hoffe allerdings, daß ich selbst dabei anwesend bin). Ich fände es übrigens auch nicht gut, wenn meine Novia vollen Einblick über meine "Reichtümer" bekäme, hat nix mit fehlendem Vertrauen zu tun, sondern eher mit mangelhafter Kenntnis der deutschen Lebenshaltungskosten.

Bin übrigens ab Sonntag auf der Isla, um die ganze Visakacke durchzuziehen.

Saludos Klaus

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!