Klage gegen Ablehnungsbescheid

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24.04.2002 10:40
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#1 Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Kurz zur Vorgeschichte. Habe meinen Schwager aus Cuba eingeladen. Die deutsche Botschaft hat dies leider abgelehnt. Danach Widerspruch und wieder abgelehnt.
Nun möchte ich klagen und suche nach Leuten die schon einmal geklagt haben. Dabei
interressiere ich mich für positive wie auch negative Erfahrungen. Da ich den Bescheid den mein Schwager erhalten hat für ein Skandal halte und ich davon ausgehe, das sehr viele Bescheide genauso aussehen, denke ich doch das einige schon geklagt haben. Ich möchte ganz einfach aus den positiven wie auch negativen Erfahrungen lernen. Irgendwie muß mann dieser Entscheidungswillkür doch beenden können. Das kanndoch nicht deutsches Recht sein. Danke


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24.04.2002 22:49
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#2 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Hallo Willi66,
hat der Ablehnungsbescheid zum Widerspruch eine Rechtsmittelbelehrung?
Mich würde nicht wundern, wenn eine Klage nicht mehr zulässig ist, weil es
sich möglicherweise um eine Ermessensentscheidung handelt.
Nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt in Berlin scheinen offenbar die
Schengen-Staaten Spanien und Italien die Bundesrepublik zu drängen, die Visa-
Erteilungen restriktiver zu handhaben, weil viele Kubaner über die BRD einreisen
und dann nach Spanien oder Italien überwechseln.
ulli

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25.04.2002 00:28 (zuletzt bearbeitet: 25.04.2002 11:27)
avatar  derhelm
#3 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Forums-Senator/in
Ob das von den Spaniern kommen kann???
Die sind im Erteilen von Asyl für Cubaner doch sehr grosszügig.
Auf der AB erklärte mir man mal, dass insbesondere Frankreich und Italien strengere Handhabung wünschen.

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25.04.2002 06:06
avatar  errue ( gelöscht )
#4 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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errue ( gelöscht )
Ja, dat kömmt´ von den Spaniokeln. Die verlangen angeblich jetzt sogar von Cubanern, die nur den Transitbereich ihrer Flughäfen benutzen wollen, ein Transitvisum, da sich letzten Monat eine komplette Maschine in Barcelona vor ihrem Weiterflug abgesetzt hat.
Und das mit dem Asyl in Spanien, das war einmal. Zur Zeit sind die wieder restriktiver. Die haben nur mal eine Phase gehabt, in der sie die ganzen Illegalen über Asyl quasi legalisiert haben.

errue

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25.04.2002 07:41
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#5 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Natürlich habe ich den Rechtshilfebescheid. Aber so langsam kommt mir der Verdacht auf, dass keiner oder kaum jemand geklagt hat. Dann ist es kein Wunder das die in Havana machen können was Sie wollen. Wir können dann nur raten nach welchen Kriterien in Havana entschieden wird und müssen hoffen und bangen. Der Bescheid meines Schwagers bricht nach meiner Meinung 2 deutsche Gesetze und noch einige Bearbeitungsrichtlinien und Entscheidungsrichtlinien.

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25.04.2002 07:49
avatar  el lobo
#6 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Rey/Reina del Foro
Hallo Willi 66 : Vielleicht solltest Du der deutschen Botschaft
außerordentlich dankbar sein !!!!Seit dem 18.04.02 habe ich meinen
Schwager nach langem Kampf mit AA,Remonstration etc. hier.1Woche schon
voller " Putzigkeiten".Eingereist ist er nun mal schon im kurzen Tshirt
obwohl er über die Wetterlage im April informiert war. Weiter gings mit
Beschwerde das niemand hier spanisch spricht und aus dem Radio kein
Salsa kommt,es nicht jeden Tag Aroz gon frijoles gibt.Die Wunder nehmen
kein Ende.Kerle von 35 Jahren benehmen sich wie die Kinder wenn es ums Essen
geht.An einiges war ich ja schon gewöhnt aus Erzählungen anderer Bekannter
die übereinstimmend immer das gleiche berichtet haben.Die Cubaner sind mit
Sicherheit das putzigste Völkchen unter der Sonne.Die Ausgaben für den Besuch
hier in D ist wie Perlen vor die S..... pflegte immer ein guter Bekannter von
mir zu sagen .Ganz unrecht hatt er nicht.Insofern kann ich mir nicht vorstellen
das Dein Schwager anders drauf sein sollte - deshalb vielleicht Dankbarkeit gegen
über Botschaft. Ich kann Dir ja mal berichten was sonst noch so spaßiges
passiert. MfG El Lobo

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25.04.2002 08:30
avatar  ( Gast )
#7 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
hallo lobo,
und weshalb schickst du deinen schwager nicht sofort wieder zurück
und holst dir `´nen anderen? kubaner sind doch austauschbar wie schachfiguren!
(wie ein guter bekannter von mir immer zu sagen pflegt). ichdenke, erhat wohl ein bischen recht...

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25.04.2002 08:53 (zuletzt bearbeitet: 25.04.2002 09:04)
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#8 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Lobo -

das tut mir leid, dass Du nun mit Deinem Schwager erstmal mehr Ärger als Vergnügen erlebst, nachdem Du Dich derart auf die Hinterbeine gestellt hast, um ihn hierher zu bekommen.

Eine in Deutschland lebende kubanische Bekannte von mir hat auch vor kurzem den Flug für ihren Bruder umbuchen müssen. Er war eigentlich für drei Monate eingeladen, hat sich aber bereits nach ein paar Tagen derart tödlich gelangweilt, dass sie ihn wieder nach Hause geschickt haben.


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25.04.2002 09:21
avatar  Moskito
#9 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Rey/Reina del Foro
Lobo, gib deinem Schwager doch ein bischen Zeit. Wenn ich bedenke, wie sich manche Deutsche in Cuba anstellen....

In Antwort auf:
kubaner sind doch austauschbar wie schachfiguren!
deine Sprüche auch, drinky

moskito


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25.04.2002 10:51
avatar  ( Gast )
#10 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
klar, passen hier praktisch zu jedem thema!

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25.04.2002 11:25
#11 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Forums-Senator/in
In Antwort auf:
Eingereist ist er nun mal schon im kurzen Tshirt
obwohl er über die Wetterlage im April informiert war.


Das finde ich unfair. Welcher Cubaner hat schon den Schrank voller Pullover aus Wolle? Ausserdem ist es für die Meisten schwer vorstellbar wie sich wirkliche Kälte anfühlt. Ich nehme an, dass es für euch wohl kein Problem war, ihm einen Pullover und Jacke auszuleihen?

Und was wäre, wenn du ihm empfiehlst, sich doch selbst in der Küche um Arroz con frijoles zu kümmern? Dann hat er wenigstens was Nützliches zu tun. Einen CD oder Kasette mit Salsa wird sich auch noch wohl auftreiben lassen wenn du nicht schon welche hast, oder?

Es scheint mir, dass du dich nicht so richtig hast ausmalen können, wie das wohl für deinen Besuch ist einen solchen Kulturschock zu erleben. Was natürlich nicht wegnimmt, dass auch der Besuch sich anpassen müsste. Aber vielleicht solltest du ihm dafür ein Bisschen mehr Zeit als nur eine Woche lassen?



Elisabeth

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25.04.2002 11:46
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#12 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Elisabeth -

ich finde auch, dass man den Kubanern eigentlich keinen Vorwurf machen kann, weil sich wohl jeder Deutsche in irgendeinem Ausland (mit ungewohnter Küche und ungewohntem Klima), in dem keiner seine Sprache spricht, genauso deplaziert fühlen würde.

Nur, bei meinem Guajiro habe ich gesehen, dass von seiner Seite erhebliche Anpassungsleistungen erforderlich waren, um den Kulturschock zu überwinden. Und dass das auch eine ganze Weile gedauert hat.

Ich glaube, dazu braucht der ausländische Gast ein ziemlich starkes Interesse an der ganzen Sache, und das ist vielleicht bei Leuten, die eben mal zu Besuch kommen, unter Umständen nicht gegeben.

Um ehrlich zu sein, ich würde keine Verwandten von meinem kubanischen Partner einfach so (ohne, dass sie hier irgend etwas zu erledigen haben) einladen, weil ich glaube, dass keiner der Beteiligten dabei so recht glücklich wird.


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25.04.2002 17:46 (zuletzt bearbeitet: 25.04.2002 17:47)
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#13 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
el lobo: ... was sonst noch so spaßiges passiert
Hallo el lobo,
bisher habe ich überwiegend negative Meldungen nach Einladungen von kubanischen Verwandten erhalten. Es sieht wohl so aus, dass man den Gästen mit der Einladung auch keinen Gefallen tut. Wenn ich das Problem mit meiner Schwiegermutter nicht länger vor mir her schieben kann, werde ich meiner suegra vor der Einladung einen Brief schreiben mit einer Schilderung über den zu erwartenden Ablauf des Besuches. Ich werde ihr alternativ eine Summe X anbieten, wenn sie auf den Besuch verzichtet. Damit mache ich ihr von vornherein klar, dass Kosten und Nutzen eines Besuches in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Wenn man das nicht macht, kommen die kubanischen Gäste mit einer irrationalen Erwartungshaltung nach Deutschland: jeden zweiten Tag eine fiesta zu Ehren des weitgereisten Gastes u.s.w.
ulli

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25.04.2002 18:13
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#14 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Ich muß leider feststellen, dass sich das Thema geändert hat. Nun noch mal die Frage. Hat denn wirklich noch nie jemand von euch geklagt? Oder kennt jemand einen der geklagt hat? Es ist doch sehr interresant welche Urteile schon gefällt wurden. Schließlich macht es sich sehr gut wenn man auf erfolgreiche Klagen verweisen kann und andererseits kann ich auch aus verlorenen Klagen lernen und die Sache eventuell anders aufziehen oder schlechtestens Fall kann ich erkennen, dass ich keine Chance habe und so auf eine Klage verzichten. Dann verliere ich wenigstens nicht noch mehr Geld.

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26.04.2002 07:28
avatar  el lobo
#15 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Rey/Reina del Foro
Hola Ulli! Trotz vieler negativer Berichte haben wir im Winter auch mit Freude
die Einladung ausgesprochen und mit viel Problemen auch durchgezogen.Das was hier
passieren würde die umstände ,Art und Weise des Lebens ,Klima etc. wurden vorsorglich vorab besprochen.ALLES KEIN PROBLEM. Nunmehr nach einer Woche stellt
sich alles anders dar.Der "Herr" fühlt sich gelangweilt,kann nicht akzeptieren
das wir beide arbeiten müssen um die kosten zu decken.Vorschläge sich solo interessante Dinge anzusehen scheitern weil man dabei evtl. einige Meter laufen
müsste.Ich weiß nicht welche Erwartungen Cubaner haben wenn sie besuchsweise hier
herkommen.Vielleicht die Vermutung das es ab dt.Flughafen Dollars regnet ?
Recht wißbegierig sind sie auf keinen Fall.Wie gesagt diese Erkenntnisse haben auch
schon andere Bekannte machen müssen und es waren gebildete Leute darunter die sich
keine Spur für Kultur etc. interessiert haben. komischerweise geht mann immer davon
aus das einem selbst dies nicht passieren wird.Es ist immer wieder die gleiche Geschichte. MfG El Lobo

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26.04.2002 07:44
avatar  el lobo
#16 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Rey/Reina del Foro
@willi66: Hola Willi66 ! Vorab Entschuldigung das wir(ich) Deine Frage auf auf andere Themen ausgeweitet haben.Nun jedoch zu Deinem Problem.Ich denke das ihr
ziemlich schlechte Karten habt.Vom AA habe ich im Zusammenhang der Visaablehnung
meines Schwagers entsprechende Bestimmungen zur Visaerteilung bekommen und dort
steht eindeutig drin das die Visaerteilung ERMESSENSANGELEGENHEIT der Botschaft
ist.Bei Ablehnung kann die Visabeantragende Person (Schwager) remonstrieren und dann
muß die Botschaft die Gründe die zur Ablehnung führten nennen.In unserem Fall war
es nicht erkennbare Rückkehrbereitschaft die mit Hinterlegung einer Kaution von
2500€ aufgehoben wurde-das Visa wurde erteilt.Es wurden in der Vergangenheit viele
Dinge darüber hier im Forum mit Tips etc. geschrieben.Welche Ablehnungsgründe(wenn
ausgesprochen) gab es denn bei Euch ?.Villeicht können auch die mit Kaution behoben
werden.Ist Dein Schwager evtl. schonmal negativ im Ausland aufgefallen ? MfG El Lobo


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26.04.2002 08:52 (zuletzt bearbeitet: 26.04.2002 09:02)
#17 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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sehr erfahrenes Mitglied
Klage gegen das AA halte ich für sinnlos.
Die muss vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin
erfolgen und wird Jahre dauern. Erfolgsaussichten gegen
null. Ausserdem hast du damit vor der Botschaft und dem
AA so verspielt, dass du wohl jede weitere Einladung vergessen
kannst.

Für viel besser halt ich eine informelle Bitte um Prüfung
des Sachverhalts durch das AA. Das habe ich mal gemacht.
Meiner Erfahrung nach (und nicht nur meiner, siehe el lobo)
ist das AA generell sehr kooperativ.

Aber was steht denn in der Ablehung?
Wenn die Botschaft dir etwas schriftlich gibt, wird es
mutmasslich ziemlich wasserdicht sein.

Gruss
Le Baron

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26.04.2002 13:41
avatar  ( Gast )
#18 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Ich bin auch nicht scharf darauf eine Klage einzurechen. Bei meinen bisherigen Anrufen war das AA allerdings nicht sehr kooperativ. Die versuchten ehr mich abzuwimmeln. Ich fahre aber auf jeden Fall nächste Woche nach Berlin zum AA. Mir ist klar, dass das der einzigste Weg für eine schnelle Lösung ist. Da ich wirklich davon überzeugt bin, dass das, was die Botschaft in dem Bescheid geschrieben hat, nichts mit deutschen Recht zu tun haben kann. Die Unterlagen liegen schon beim Rechtsanwalt zur Prüfung. Sollte ich mit dem AA oder der Botschaft nicht zu einer friedlichen Eingung kommen und der Rechtsanwalt die Rechtslage genauso sehen wie ich, dann wird Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Leider hat sich ja immer noch keiner gefunden, der schon einmal geklagt hat. Das lässt darauf schließen, das alle, die hartneckig genug sind, Ihr Ziel auch durchsetzen oder hier jede Menge Vögel "Strauß" im Forum sind.

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26.04.2002 19:43
#19 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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spitzen Mitglied
Moin,

In Antwort auf:
steht eindeutig drin das die Visaerteilung ERMESSENSANGELEGENHEIT der Botschaft


das bedeutet aber nicht, daß die deutsche Botschaft von Fall zu Fall willkürlich handeln _darf_ (ob sie es denoch tut sei mal dahingestellt). Wenn Du dich also auf den Fall von el lobo berufst und bereit bist ebenfalls 2500? zu hinterlegen (dürfte ja wohl nicht so das Riesenproblem sein), müßtest Du eigentlich ganz gute Karten haben.

ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --

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26.04.2002 22:42
avatar  Bernd
#20 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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spitzen Mitglied
Hallo Willi66,

schau dir diese Seiten an und stell deine Frage bzw. Anliegen im binationalen Forum.
http://www.binational-in.de/

viel Glück

Bernd


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27.04.2002 10:40
avatar  el lobo
#21 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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Rey/Reina del Foro
Hola Willi66! Du schreibst das die Botschaft Dir einen Bescheid geschrieben hätte.Was stand denn dort nun drin was zur Ablehnung führte????Im übrigen
habe ich mit Frau Miriam Wilk Tel. 01888 -174635 im AA sehr gute Erfahrungen
gemacht.Da Du uns jedoch den Ablehnungsgrund nicht mitteilst vermute ich schwerwiegendere Gründe als nur die allg.übliche Rückkehrunwilligkeit.
El Lobo

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27.04.2002 11:07
avatar  ( Gast )
#22 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Also Willi ich denke auch, dass Du einige Informationen zum erhaltenen Ablehnungsbescheid bekanntgeben seolltest. Nur so kannst Du Einzelheiten anderer Fälle erwarten.
Die Rechthelfsbelehrung -Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Auswärtige Amt- habe ich in meinem Fall als Teil des Zynismusses empfunden, wie er nunmal bei der Visumserteilung seitens der seutschen Botschaft in Havanna praktiziert wird.
Gruss
Esperanto

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29.04.2002 19:08
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#23 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Hola Willi66,
es gäbe schon Sinn, wenn man sich über angemessenen Gegenmaßnahmen zur willkürlichen Entscheidungspraxis der Visaabteilung der deutschen Botschaft in Havanna austauschen könnte. Auch ich denke über eine Klage nach. Derzeit läuft aber noch meine Beschwerde beim AA.
Vorteilhafter ist m.E. vorab eine derartige Beschwerde, um die Scheingründe mit denen die Ablehnung begründet wird, noch besser zu kennen um dann bei einer eventuellen Klage darauf eingehen zu können. Es sei denn, dass beim AA die Sache erkannt und in Havanna zurechtgerückt wird. (Übrigens: Der für Kuba zuständige Sachbearbeiter beim AA sagte mir, nachdem ich dort drängte, weil mir die Zeit wegen Flug- und anderen Terminen davonläuft: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Wie hoch der Beschwerdestapel ist, hat er mir aber nicht gesagt).
Wenn auch einige Beiträge (Anreise Schwiegermutter etc.) im Forum durchaus amüsant waren, so helfen diese nicht weiter. Weil diese Beiträge für unser Anliegen aber auch nachteilig sein könnten (falls die Entscheidungsträger in Havanna oder Berlin mitlesen, hätten sie sich bei einigen Beiträgen zurücklehnen und sich auf die Schulter klopfen können), schlage ich vor, dass Du mir Deine e-mail-Adresse oder Faxnummer zumailst. Dann bekommst Du meinen Beschwerdebrief an das AA und auch andere interessante Dokumente. Als Gegenleistung wäre Deine Klageschrift für mich interessant, zumal ich das Privileg richterlicher Beratung geniesse.
MFG
Esperanto





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30.04.2002 13:03
avatar  ( Gast )
#24 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Heute bin ich presönlich zum AA angereist, um dort mein Problem mit der Botschaft in Havanna vorzutragen. Auf der Internetseite des AA wird der tolle Bürgerservice angepriesen. Da dachte ich mir, es kann doch gar nichts schief gehen und ich finde schon den richtigen Gesprächspartner. Was mir dann wiederfuhr verblüffte mich doch etwas. Man verwieß mich an ein Münztelefon und gab mir eine Telefonnummer. Als dieses dann nicht funktionierte durfte ich von einen anderen Apperat gratis telefonieren. Der freundliche Herr versuchte mir klar zu machen, das nicht das AA g sondern die Botschaft zuständig sei. Danach versuchte er mir klar zu machen, das nicht ich der Ansprechpartner bin sondern mein Schwager. Da half dann die Vollmacht die ich mittlerweile erhalten habe. Dann erklärte er mir ich soll einen ordentliches Anschreiben anfertigen. Worauf ich Ihm mitteilen konnte,dass ich alles dabei habe, die vollständigen Unterlagen und Anschreiben. Dann sagte er mir das ich die Unterlagen unten abgeben soll. Aber in der Vorhalle wollte niemand die Unterlagen haben. Dort sagte man mir, dass ich die Unterlagen in einen Umschlag bei der Poststelle in einem anderen Haus abgeben soll. Darauf fragte ich, ob man mir die Zimmer-Nr von meinem Gesprächspartner mitteilen könnte damit ich den Umschlag auch ordentlich addressieren kann. Ging nicht. Also wieder den Herrn angerufen und nun war er bereit runter zu kommen. Auf meine Frage wie lange er zur Bearbeitung braucht sagte er dann etwa 14 Tage. Also ich kann nur sagen toller Bürgerservice. Da geht man doch gerne auf sein Amt, fühlt sich sofort willkommen und trifft viele Beamte die alle nur darauf warten, dass sie mir helfen können.
Aber nun wieder zum eigentlichen Thema. Die Gründe für die Ablehnung meines Schwagers sind Student, ledig, kinderlos und zu allen Überfluß auch noch gesunde Eltern. Ich halte diesen Bescheid für eine Diskrimmenierung aller Studenten dieser Welt. Von der Botschaft werden begründbare Zweifel abverlangt. Ein begründbarer Zweifel wäre für mich z.B wenn jemand "Haus und Hof" verkauft bevor er seine Reise antritt. Bei den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz (zu finden: www.bundesauslaenderbeauftragte.de ) steht wörtlich zum Thema Gefahr öffentlicher Intressen (ich bin mir so ziehmlich sicher dies steht in fast allen Ablehnungsbescheiden)"Die Gefahr muß allerdings mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bestehen". Also nicht nur ein Botschaftsangestellter zweifelt.
Übrigens der einzigste Link der bei der Bundesausländerbeauftragten nicht funktioniert ist der vom AA. Möchte da etwa jemand verhindern, das die Bürger Ihre Rechte kennen?

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03.06.2002 12:32
avatar  ( Gast )
#25 RE:Klage gegen Ablehnungsbescheid
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( Gast )
Trotz vielen Bittbreifen an das AA leißen die sich nicht erweichen, das Visum zu erteilen. Die vielen Hinweise das eine Klage nichts bringt sind durchaus richtig und trotzdem falsch. Natürlich bringt eine Klage im Einzelfall kurzfristig erst einmal gar nichts und wenn die Verwandlung wirklich gewonnen wird, sind wahrscheinlich 2-5 Jahre vergangen. Trotzdem denke ich ist es wichtig, das so viele wie möglich Klage erheben. Wir haben es hier doch mit einer menchenfeindlichen Praxis der Visumsverweigerung zu tun. Oder genauer gesagt (in meinem Fall auf jedem Fall und wahrscheinlich auch in sehr vielen anderen Fällen) ist diese Begründung der Visumsverweigerung eine Diskreminierung ganzer Menschengruppen. Wir können doch nicht alle nur entsetzt und traurig sein, das das Visum nicht erteilt wurde. Nein wir müssen etwas tun, das sich etwas ändert. Der 1.Schritt dazu ist doch das wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Auf gut deutsch gesagt, laßt uns das Verwaltungsgericht verstopfen. Vielleicht werden nicht die ersten Fälle gewonnen aber auch aus einer Niederlage kann man für die nächsten Fälle lernen und irgendwann haben wir ein Grundsatzurteil. Ich habe Klage eingereicht und hoffe das ich doch noch viele überzeugen kann auch Klage einzureichen.

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