Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung

08.04.2002 10:34
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#1 Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Hallo an die Einladungs-Erfahrenen,

ich melde mich ja nicht oft, aber jetzt wäre ich für Hinweise und Anmerkungen dankbar.

Folgendes Ereignis:
Zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung möchte das für mich zuständige Ausländeramt eine Bürgschaft meiner Bank über 1.000 EUR. Begründung: mit Gästen aus Kuba wurden in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht.

Nicht das es an der Bürgschaft scheitern sollte, aber merkwürdig ist es schon, oder sehe ich da was falsch???

Anja

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08.04.2002 11:06
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#2 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in
Meines Wissens reicht es in der Regel, die letzte(n) Gehaltsabrechnungen vorzulegen.

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08.04.2002 11:13 (zuletzt bearbeitet: 08.04.2002 11:14)
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#3 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Hallo Anja

Eine Bürgschaft über Euro 1'000.-- scheint mir etwas wenig, sollte hier nicht eine Bestätigung der Bank für ein regelmässiges Einkommen /Einzahlung etc.. genügen? Oder wie Chulo meint - der Gehaltsausweis sollte auch genügen.

Gruss
Marisa

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08.04.2002 11:27
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#4 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Die Gehaltsnachweise liegen schon vor. Es ist eine Zusatzanforderung meiner Ausländerbehörde, ohne deren Erfüllung ich wohl kaum an die Verpflichtungserklärung komme.
Anja

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08.04.2002 11:31
avatar  chulo
#5 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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Forums-Senator/in
scheint eine neue Schikane der Behörde zu sein (oder sie waren mit der Höhe Deiner Gehaltsabrechnung nicht zufrieden , lach !), was sagt denn der Beamte ?

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08.04.2002 11:47
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#6 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Anja,

ich habe im Dezember 01 in Berlin gemacht, und zwar für 40 DM plus Vorlage der letzten 3 Gehaltsbescheinigungen. Das Verlagen einer Bürgschaft ist mir neu und hat sicherlich mit der berühmt-berüchtigten Ermessensfreiheit der jeweiligen Sachbearbeiter zu tun.

Elisabeth 2

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08.04.2002 13:19
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#7 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
ich kenne einen fall ( aus dem jahr), da wurde eine bürgschaft von 3000 DM verlangt, allerdings aufgrund fehlender gehaltsbescheinigungen (studentin).

ich denke, das ist wirklich reine ermessenssache des sachbearbeiters, bei mir wollten sie z.b. nur den letzten gehaltsnachweis sehen und keinen mietvertrag...

daniela

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08.04.2002 19:21 (zuletzt bearbeitet: 08.04.2002 19:23)
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#8 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )

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08.04.2002 19:22
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#9 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
chulo,

der Beamte ist eine Beamtin und meinte eben nur, dass sie in der Vergangenheit mit Kubanern schlechte Erfahrungen gemacht haben und deswegen zukünftig auf eine Bürgschaft bestehen. Vor lauter Baff-Sein, habe ich nicht näher nachgefragt. Kann ich aber bald nachholen.

Auf die Frage, was ich denn nun noch alles mitbringen muss, wurde nichts weiter aufgeführt. "Es sei ja bei der Schengen-Überprüfung alles o.k. gewesen." Was heisen soll, dass der eingeladene Kubaner bisher noch nicht negativ aufgefallen ist. Na zum Glück. Sie hätte dann den Forderungskatalog wohl noch höher geschraubt. Da will ich lieber nicht wissen, was dabei gewesen wäre... Bisher habe ich nur Name, Geb.-datum und -ort, Adresse des Gastes und meine letzten Gehaltsbezüge an- bzw. abgeben müssen.

Scheint ja wirklich eine Ermessensfrage zu sein.

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08.04.2002 19:30
#10 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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Forums-Chef
Hat keiner nach Mietvertrag oder Eigenheim gefragt???? Ich musste den Vertrag vorweisen.

habanero

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08.04.2002 19:44
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#11 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Habanero,

was nicht ist kann ja noch werden. Werde vorsichtshalber beide Unterlagen mitnehmen. Aber: am Telefon meinte die Beamtin nix davon.

Lief bei mir so und so etwas verkehrt das Ganze. War irrtümlich auf meinem Einwohnermeldeamt gelandet und wollte das Blättchen dort haben. Ein Telefongespräch mit der jetzigen Beamtin im weit entfernten B ergab, dass ich erstmal per Post mein Anliegen vortragen soll und die bisher gewünschten Daten angeben soll. Ca. eine Woche später sollte ich mich telefonisch melden um einen persönlichen Gesprächstermin auszumachen. Das ist nun passiert mit den einzigen Auflagen eine Bürgschaft und meinen Personalausweis mitzubringen.

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08.04.2002 22:38
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#12 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Da ist anscheinend ein erheblicher Ermessensspielraum der Auländerbehörde möglich. Bei mir wurde nur EINE Gehaltsabrechnung verlangt und natürlich der Personalausweis! Kein Miitevertag, o.ä. (Der feundliche Beamte meinte nur, daß wenn ich ihm sage, daß ich genügend Wohnraum zur Verfügung stellen kann, glaubt er mir das....)

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08.04.2002 22:51
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#13 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
@anja

also ich hab im märz eine erklärung abgegeben, die wollten nur die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, den mietvertrag, personalausweis und die daten meiner freundin (name, anschrift, geb. datum und reisepassnr.)
das ganza hat 15min. gedauert. ohne termin. die gehaltsabrechnungen haben nicht wirklich interessiert.
drück dir die daumen,

saludos hans

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10.04.2002 03:23
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#14 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Hallo Spicht,
super deine Behörden.In welchem Bundesland wohnst Du.?
Scherz beiseite, normal einfach, kommt drauf an , wer dir gegenübersitzt.!!!!!!!!
Bei uns in Hessen sehr liberal, wollte ein neuer Beamter 3 Abrechnungen haben,
hatte ich sonst immer, nie gebraucht, mit der einen wollte er sich begnügen,
ging dann auch so.
Gruß
matanzero

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10.04.2002 04:10
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#15 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Hallo Anja,
meine Schwester mußte für die Schwiegereltern eine "Bürgschaftserklärung von 10.000 DM
hinterlegen.
Dies entscheidet die Deutsche Botschaft in Havanna nach Anfrage der Ausländerbehörde
deines Kreises.
Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme,damit die Cubanischen Bürger zurückkehren,nach erfolgter Absprache zwischen den nationalen Behörden.
Aber 1.000 Euro geht ja noch, aber auf jeden Fall Streß und Zeit für Dich.
Ach ja, natürlich müssen deine Leute ihre Rückkehr noch bei der Deutschen Botschaft in
Habana registrieren lassen.
Das hatten die Schwiegereltern meiner Schwester " leider " vergessen. Nein, Sie kamen einfach nicht dazu.?
Solange steht die Bürgschaftserklärung bei deiner Bank.
Also meine Schwester hat in Cuba selbst vorgesprochen,
drei Monate später, nach Geburt, mit Sohn, Schwiegereltern eingepackt in Mietwagen, bewirtet, um ihre Rückkehr nach Cuba zu bekunden.
Neun Monate hat es gedauert, bis meine Schwester die Bürgschaftserklärung aufheben konnte.

Anja,nein merkwürdig ist das nicht.
Mit "Gästen" aus Cuba, wurde in der Tat schlechte Erfahrungen gemacht, aus Sicht der jeweiligen Ausländerbehörde.
Gruß
matanzero

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10.04.2002 17:54
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#16 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Hi Matanzero

Solche Erfahrungen kann man auch mal im sonst so pechschwarzen Bayern machen

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10.04.2002 19:23
avatar  Sharky
#17 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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Top - Forenliebhaber/in
Wieso fragt die ABH in der Botschaft nach?
Bei mir war das nicht so Ich habe vorher
angerufen und gefragt was ich mitbringen soll.
Gehaltsabrechnung hat gereicht.
Ich habe ein eigenes Haus, es hat aber niemand
nachgefragt. In 10 Minuten war alles erledigt.
Und sehr freundlich waren sie auch noch.

Saludos Sharky

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11.04.2002 21:04
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#18 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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( Gast )
Wollte der Vollständigkeit halber sagen, wie es denn nun mit der Bürgschaft gelaufen ist.

Nachdem mir meine Bank sagte, Kosten und Leistung stehen in keinem Verhältnis (Bürgschafts-Gebühr von 100 Euro) gab es ein erneutes Telefonat mit der Behörde und es wurde eine Sicherheitsleistung daraus. Das Geld konnte ich entweder bei der Amtskasse einzahlen oder in irgend einer Form bei meiner Bank sperren lassen. Ich entschied mich für Letzteres.

So bin ich nun mit Allem auf der Behörde erschienen und habe innerhalb von einer 1/4 Stunde das Dokument in den Händen gehalten. Wie auch bei euch, waren die Bearbeiter sehr freundlich und in allem hilfsbereit.

Einen Hinweis gab es dann noch. Kurz vor Ausreise sollten wir nochmal auf der Behörde erscheinen und uns einen Zettel abholen, welcher dann vom Gast am Flughafen abgegeben werden muss. Wenn dieser Zettel bei der Behörde eingeht, wird die Löschung der Sicherheit von der Behörde veranlasst.

Anja

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11.04.2002 22:04
avatar  roncubanito ( gelöscht )
#19 RE:Bürgschaft zur Verpflichtungserklärung
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roncubanito ( gelöscht )
Ich frage mich als Beamter ernsthaft nach welchen Kriterien diese Bürgschaft verlangt wurde und wo das steht!?

Werde mich aber umgehend kundig machen und nachfragen. Die Sache scheint mir jedenfalls nicht okay zu sein !

Da es ja schon passiert ist, habe ich ja ein wenig zeit !



GRuß Roncubanito

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