Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna

04.01.2002 08:22
avatar  Elisabeth 2 ( Gast )
#1 Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Elisabeth 2 ( Gast )
Nochmals das Thema "Mietvertrag"

Ich war gestern bei der Ausländerbehörde hier in Berlin, um meine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ohne dass ich mich danach erkundigt habe, sagte die Sachbearbeiterin, dass man die Kopie des Mietvertrages bei der Botschaft vorlegen müsse - so abwegig war meine Vermutung also nicht!

Elisabeth 2

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 09:16
avatar  Hans ( Gast )
#2 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Hans ( Gast )
hallo elli2,

sag mal, nur eine kopie des mietvertrags, oder auch die kopien der verdienstbescheinigungen? wäre echt interessant, da es bei mir im märz auch in die heiße phase geht.
Weißt du was, ich schreib einfach mal eine mail nach havanna, dann wissen wir das gleich!

gruß hans

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 09:38
avatar  uwe ( Gast )
#3 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
uwe ( Gast )
die email kannst du dir sparen. schon mal was von datenschutz gehoert?! dazu prueft ja das auslaenderamt deine verhaeltnisse (wohnung, verdienst) und gibt ok oder auch nicht.

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:19
avatar  Achim ( Gast )
#4 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Achim ( Gast )
@ Uwe

Ich glaube, da hast du was falsch verstanden. Ich denke, er will eine Mail nach Havanna schicken, um zu fragen, ob der Mietvertrag tatsächlich benötigt wird.

Saludos Achim

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:23
avatar  Pablo G. ( Gast )
#5 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Pablo G. ( Gast )
Hi
So ist es Achim,

Uwe hat zwar 100 % Recht, aber bei der Beamten weisst mann
es nie so genau aber was kostet im zweifelfall beide
( begläubigte ? ) kopie mitzunehmen, das nimmt 100 g. im Anspruch mehr nicht!
Saludos

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:30
avatar  Elisabeth 2 ( Gast )
#6 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Elisabeth 2 ( Gast )
Hans,

sowohl den Mietvertrag als auch die Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monaten vor Antragstellung muss man mitbringen.

Elisabeth 2

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:33
avatar  Elisabeth 2 ( Gast )
#7 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Elisabeth 2 ( Gast )
Pablo,

du erzählst mal wieder Sachen, von denen du keine Ahnung hast! Man kopiert ganz einfach Mietvertrag und Gehaltsbescheinigung, ohne dass sie beglaubigt werden müssen!!

Elisabeth 2

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:44
avatar  uwe ( Gast )
#8 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
uwe ( Gast )
alles bloedsinn. zur botschaft muss der cubi und nicht der einladende. benoetigt wird nur die bescheinigung der auslaenderbehoerde. was geht den cubaner der mietvertrag und die verdienstbescheinigung an?!

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:44
avatar  Pablo G. ( Gast )
#9 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Pablo G. ( Gast )
Elisabeth

ich habe die Einladung im mai 2001 gemacht, hier wo ich wohne ist Einwohnermeldamt ( wo anders habe ich gehört kann das Ausländeramt dafür Zuständig sein )dafür zuständig, sie haben die Kopie vom Mietvertrag und Lohnabrechnungen begläubigt, also abgestemplet und unterschrieben das mit der Original übereinstimmt !
Alles habe ich dann der deutsche Botschaft in Havanna
vorgezeigt, so war es bei mir, wie bei den anderen war
weiss ich es nicht !
Viele Grüsse

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:50
avatar  Elisabeth 2 ( Gast )
#10 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Elisabeth 2 ( Gast )
uwe,

habe ich irgendwo geschrieben, dass der Einladende zur Botschaft muss? Und was die Kopie des Mietvertrages und der Gehaltsbescheinigungen betrifft: Ich kann nur wiedergeben, was mir gestern bei der Ausländerbehörde mitgeteilt wurde!

Elisabeth 2

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 10:51
avatar  Elisabeth 2 ( Gast )
#11 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Elisabeth 2 ( Gast )
uwe,

noch etwas: Wo habe ich geschrieben, dass der einzuladende Kubaner die o. g. Kopien braucht? Natürlich sind sie für die Botschaft, für wen denn sonst?

Elisabeth 2

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 12:07
avatar  derhelm ( Gast )
#12 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
derhelm ( Gast )
Was geht denn hier wieder für ein blöder Streit ab. Es dürfte doch allen bekannt sein, dass verschiedene Ausländerbehörden bzw. Einwohnermeldeämter unterschiedliche Auskünfte geben und Praxis haben.
Normalerweise bräuchte die Dt. Botschaft in HAV gar keine Kopien der Verdienstbescheinigung oder des Mietvertrages, sie verlangen diese einfach, weil sie Lust dazu haben und den Behörden, die diese in D ausstellen, nicht ganz trauen. In anderen Ländern ist das lockerer und man kommt ohne aus. Die Behörde, die die Verpflichtungserklärung ausstellt überprüft das doch schon.
Ich kenn es nur so, dass Verdienst und Wohnverhältnisse vom Sachbearbeiter mit auf die Verpflichtungserklärung geschrieben werden (auf Anfrage). Das reicht normalerweise auch der Botschaft.
Probleme bereitet diese Praxis wohl nur den Einladenden, die nicht möchten, dass ihr cub. Partner über den genauen Verdienst Bescheid weiss. Diese müssten dann natürlich selbst bei der Botschaft vorstellig werden.




 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 12:29
avatar  Pablo G. ( Gast )
#13 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Pablo G. ( Gast )
Hi Derhelm,
ganz genau, du sagst es so wie es ist !
Viele Grüsse

 Antworten

 Beitrag melden
04.01.2002 16:42
avatar  Hans ( Gast )
#14 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Hans ( Gast )
Aus dem Aushang der Botschaft in Havanna, ist aktuell:

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Für Besuchsreisen:
1. Zwei Anträge mit zwei neuen Paßbildern.
2. Buchung für Hin- und Rückflug bei Antragstellung und Vorlage des Tickets bei Abholung des Visums.
Der Rückflug muß innerhalb der Gültigkeit der kubanischen Ausreisegenehmigung liegen.
3. Reisepaß, der mindestens noch drei Monate über das Rückkehrdatum nach Kuba hinaus gültig sein muß.
4. Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit zwei Kopien.
Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Eine
Verpflichtungserklärung, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter als sechs Monate ist, kann nicht mehr
berücksichtigt werden.

5. Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis.
6. Nachweis über den Abschluß einer Krankenversicherung für den Antragsteller.

vielleicht schafft das ja ein bissl klarheit. laut ihren eigenen formularen reicht also nur die verplichtungserklärung!

p.s.: natürlich wollte ich der botschaft mailen!

gruß hans

 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2002 00:43
avatar  ( Gast )
#15 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
( Gast )
so, jetzt hat die Botschaft in Havanna geantwortet:

'die Vorlage der Verpflichtungserklärung reicht aus, da die Ausländerbehörde in der Regel Ihre Einkommens- und Wohnverhältnisse bereits überprüft hat.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Susanne Vollmer'

also reicht die verpflichtungserklarüng aus,

Gruß Hans


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2002 11:45
avatar  jeff
#16 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
spitzen Mitglied
Bei meiner Verpflichtungserklärung schrieb das Ausländeramt sinngemäss:
"Die Wohn- und Einkommensverhältnisse wurden von uns geprüft"



 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2002 12:52
avatar  derhelm
#17 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Forums-Senator/in
die Frage ist dann nur: Mit welchem Ergebnis???
Es kann nie verkehrt sein, wenn die eingeladende Person für den Fall der Fälle was schriftliches dabei hat.
Z.B. Wohnungsgröße und Verdienst werden auf der Verpflichtungserklärung angegeben. Doppelt hält besser!

 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2002 12:54 (zuletzt bearbeitet: 08.01.2002 12:55)
avatar  derhelm
#18 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Forums-Senator/in
die Frage ist dann nur: Mit welchem Ergebnis???
Es kann nie verkehrt sein, wenn die eingeladende Person für den Fall der Fälle was schriftliches dabei hat.
Z.B. Wohnungsgröße und Verdienst werden auf der Verpflichtungserklärung angegeben. Doppelt hält besser!


(Edit: Unfreiwillige Komik, der Browser zuckt...

 Antworten

 Beitrag melden
09.01.2002 12:14
avatar  ( Gast )
#19 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
( Gast )
Hans,

was ist denn das, Punkt 5: Arbeitsbescheinigung ist klar aber Urlaubsnachweis??? Wird ja immer doller! Seit wann wird dieser denn verlangt?

Gruss simoncita

 Antworten

 Beitrag melden
09.01.2002 17:28
avatar  ( Gast )
#20 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
( Gast )
der Urlaubsnachweis muß vom Eingeladenen erbracht werden, das hat wohl auch was mit der Rückkehrbereitschaft zu tun. Meines Wissens braucht der Cubi diese 2 Papiere schon zur Beantragung der 'Carta Blanca', also alles kein Problem. Nur wenn bei 'Beruf' Hausfrau ( ama de casa) eingetragen wird fällt diese Sache wohl weg, da ja keine Arbeitsverhältnis besteht. Soll aber auf der Botschaft auch nicht so gern gesehen sein sagte man mir. How ever, ich drück die Daumen!!!! Bei mir ist das Batschaftsprogramm im März fällig!

Gruß Hans

 Antworten

 Beitrag melden
11.01.2002 19:44 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2002 19:46)
#21 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Rey/Reina del Foro
Also ich hab jetzt zwar nicht alles hier gelesen, hab aber gerade Alles erfolgreich hintermir. Für die Verpflichtungserklärung benötigte ich bei der Ausländerbehörde nur die 3 letzten Verdienstbescheide. Ich wohne in Nürnberg. Und bei der Dt.Botschaft wollte niemand einen Mietvertrag, schließlich hatte ich ja die Verpflichtungserklärung.

Hasta luego, Thomas.

 Antworten

 Beitrag melden
18.01.2002 23:44
avatar  ( Gast )
#22 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
( Gast )
Das mit dem Mietvertrag oder noch besser Grundbuchauszug(?) ist doch auch so eine Albernheit. Meine Novia wohnt zu fünft in einer Bretterhütte ohne fließend Wasser, die in mein Wohnzimmer passen würde. Da wären selbst unsere städtischen "Schlichtwohnungen" in der Asozialensiedlung ein echter Fortschritt.

 Antworten

 Beitrag melden
19.01.2002 10:31
avatar  Moskito
#23 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
Rey/Reina del Foro
Es soll ja auch Menschen geben, die keine regelmäßigen Einkommen haben, oder z.B. BAFÖG beziehen, oder Arbeitslosengeld, oder von ihrem Ersparten leben. Haben die auch eine Chance auf der Botschaft? Weis das jemand?

 Antworten

 Beitrag melden
19.01.2002 10:39 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2002 10:39)
avatar  ( Gast )
#24 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
( Gast )
In Antwort auf:
Es soll ja auch Menschen geben, die keine regelmäßigen Einkommen haben, oder z.B. BAFÖG beziehen, oder Arbeitslosengeld, oder von ihrem Ersparten leben. Haben die auch eine Chance auf der Botschaft? Weis das jemand?



Das Problem hast du schon früher - nämlich beim Ausländeramt , wenn du die Verpflichtungserklärung haben willst. Man muß die Leute dort überzeugen,daß man genügend Einkommen hat, um den Gast nach deutschen Maßstäben 'versorgen' zu können.

Saludos Achim

 Antworten

 Beitrag melden
20.01.2002 03:08
#25 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
avatar
spitzen Mitglied
In Antwort auf:

Das Problem hast du schon früher - nämlich beim Ausländeramt , wenn du die Verpflichtungserklärung haben willst. Man muß die Leute dort überzeugen,daß man genügend Einkommen hat, um den Gast nach deutschen Maßstäben 'versorgen' zu können.


Dann bin ich wohl vollseriös :). Als ich in 2000 die Verpflichtungserklärung auf dem Einwohnermeldeamt gemacht habe, meinte die Dame, daß sie die Verdienstbescheinigung "persönlich" schon interressieren würde. Dienstlich "dürfe" sie aber gar nicht. Vom Mietvertrag war auch nie die Rede.

Und die Verdienstbescheinigung vorsichtshalber nach Cuba mitzuschicken ist doch auch kein Problem. Welcher Cubaner ist schon in der Lage eine deutsche Verdienstbescheinigung zu verstehen. Ich blick meine ja selber kaum :)

ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!